Gastronomie 2024: Rückkehr zur 19 % Mehrwertsteuer

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Am 1. Januar 2024 stieg die Mehrwertsteuer auf Speisen im Restaurant von 7 % zurück auf 19 %, nachdem die befristete Corona-Senkung nicht verlängert worden war. Zwei Jahre lang – 2024 und 2025 – galt wieder der Regelsatz, während Speisen zum Mitnehmen bei 7 % blieben. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Speisen in der Gastronomie dauerhaft wieder 7 %.

Speisepreis bei 7 % und 19 % vergleichen

Neuer Bruttopreis16,68 €Differenz+1,68 €Preisänderung+11,20 %

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.7.2020–31.12.2023: befristet 7 % (im 2. Halbjahr 2020 sogar 5 %) auf Speisen vor Ort.
  • 1.1.2024–31.12.2025: wieder 19 % auf Speisen im Restaurant; zum Mitnehmen weiter 7 %.
  • Folgen 2024: realer Umsatz der Gastronomie Januar bis November −3,7 % zum Vorjahr (Destatis).
  • Seit 1.1.2026: 7 % auf Speisen dauerhaft (Steueränderungsgesetz 2025); Getränke durchgehend 19 %.
Inhalt
  1. Chronik: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2020 bis 2026
  2. Warum 2024 wieder 19 % galten
  3. Was die Rückkehr zu 19 % für Preise bedeutete
  4. Folgen für die Branche: die Zahlen
  5. Der Weg zur dauerhaften Senkung 2026
  6. Abrechnung beim Satzwechsel: Was 2024 galt
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Chronik: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2020 bis 2026

Vorläufige Werte bzw. Schätzungen von Destatis (Januar 2025).
ZeitraumSpeisen vor OrtSpeisen zum MitnehmenGetränkeGrundlage
bis 30.6.202019 %7 %19 %Regelfall
1.7.–31.12.20205 %5 %16 %Erstes und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
1.1.2021–31.12.20237 %7 %19 %mehrfach verlängert, zuletzt mit dem Gesetz zur Senkung der Gas-Mehrwertsteuer (2022)
1.1.2024–31.12.202519 %7 %19 %Auslaufen der Befristung
seit 1.1.20267 %7 %19 %Steueränderungsgesetz 2025, unbefristet

Die aktuellen Regeln mit allen Sonderfällen erklärt die Hauptseite Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.

Warum 2024 wieder 19 % galten

Die Senkung auf 7 % war im Juni 2020 als Corona-Hilfe für ein Jahr eingeführt worden. Wegen der anhaltenden Pandemie und dann der Energiekrise verlängerte der Gesetzgeber sie zweimal, zuletzt bis 31. Dezember 2023 – im selben Gesetz wie die Senkung der Gas-Mehrwertsteuer. Im Herbst 2023 stand die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor der Frage einer erneuten Verlängerung. Gegen sie sprachen die Kosten von über 3 Mrd. € pro Jahr und die angespannte Haushaltslage. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds verschärfte die Haushaltsnot zusätzlich. Unmittelbar danach, Mitte November 2023, entschied die Koalition, die Befristung auslaufen zu lassen.

Die Union im Bundestag und einzelne Länder wie Bayern forderten, die Senkung zu verlängern; der Branchenverband DEHOGA warnte vor Betriebsschließungen. Eine Mitgliederumfrage des DEHOGA Bayern ließ den Wegfall von über 2.000 Betrieben allein in Bayern befürchten. Eine Verlängerung kam trotzdem nicht zustande.

Was die Rückkehr zu 19 % für Preise bedeutete

Gibt ein Gastronom die Steuererhöhung vollständig weiter, steigt der Preis um den Faktor 1,19 ÷ 1,07, also um 11,21 %. Ein Schnitzel für 15,00 € (2023, darin 0,98 € Steuer) hätte 2024 bei gleichem Nettopreis von 14,02 € dann 16,68 € kosten müssen. Hält der Betrieb den Preis bei 15,00 €, sinkt sein Nettoerlös auf 12,61 € – er verliert 1,41 € pro Gericht. Mit dem Rechner oben können Sie eigene Preise vergleichen; die Formel erklärt Preisänderung bei neuem Mehrwertsteuersatz.

Viele Betriebe erhöhten die Preise 2024 – nach Verbandsangaben aber auch wegen gestiegener Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal. Gäste reagierten mit selteneren Besuchen und kleineren Bestellungen. Dagegen blieben Take-away und Lieferdienste bei 7 %, was die Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und außer Haus wieder wichtig machte (Take-away und Lieferung).

Folgen für die Branche: die Zahlen

Kennzahl (Statistisches Bundesamt)Wert
Umsatz Gastronomie, real, Januar–November 2024 zum Vorjahreszeitraum−3,7 %
Umsatz Gastgewerbe insgesamt 2024, real−2,1 %
Umsatz Gastgewerbe insgesamt 2024, nominal+1,0 %
Umsatz Gastgewerbe 2024 gegenüber 2019, real−12,6 %

Die Zahlen zeigen einen deutlichen realen Rückgang. Welcher Anteil auf die Mehrwertsteuer entfiel und welcher auf Inflation, Personalmangel und Kaufzurückhaltung, lässt sich aus der Statistik nicht trennen. Belastbare amtliche Zahlen zu Betriebsschließungen, die sich allein der Steuer zuordnen ließen, gibt es nicht.

Der Weg zur dauerhaften Senkung 2026

Im Bundestagswahlkampf 2025 versprach die Union, die 7 % für Speisen zurückzubringen. CDU, CSU und SPD vereinbarten dies im Koalitionsvertrag 2025. Umgesetzt wurde es mit dem Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zustimmte. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet – Getränke sind ausgenommen. Ob Betriebe die Senkung an Gäste weitergeben, steht ihnen frei. Erfahrungen mit früheren Senkungen: Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise. Zum politischen Kontext: Die Bundesregierung und die Mehrwertsteuer.

Abrechnung beim Satzwechsel: Was 2024 galt

Häufige Fragen

Wie hoch war die Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2024?

19 % auf Speisen und Getränke bei Verzehr im Restaurant. Speisen zum Mitnehmen und Lieferung blieben bei 7 %.

Warum wurde die Gastro-Mehrwertsteuer 2024 wieder erhöht?

Die befristete Senkung lief Ende 2023 aus, und die Ampel-Koalition verlängerte sie wegen der Kosten und der Haushaltslage nicht.

Gilt 2025 noch 19 % im Restaurant?

2025 galten noch 19 % auf Speisen vor Ort. Seit dem 1. Januar 2026 sind es dauerhaft 7 %.

Hat die Rückkehr zu 19 % zu Umsatzeinbußen geführt?

Die Gastronomie verzeichnete 2024 einen realen Umsatzrückgang von rund 3,7 % (Januar bis November). Welcher Anteil auf die Steuer zurückgeht, lässt sich nicht genau beziffern.

Quellen

  • Erstes Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020; Drittes Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.03.2021
  • Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (Verlängerung bis 31.12.2023)
  • Statistisches Bundesamt: Umsatz im Gastgewerbe 2024 (Pressemitteilungen Dezember 2024/Januar 2025)
  • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.11.2023, 2 BvF 1/22
  • Steueränderungsgesetz 2025, Zustimmung des Bundesrats 19.12.2025
  • DEHOGA Bayern: Mitgliederumfrage zur Mehrwertsteuer auf Speisen (2023)