Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: der Unterschied

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Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der juristische Begriff, „Mehrwertsteuer“ der umgangssprachliche. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick – denn rund um die beiden Wörter gibt es einige Begriffe, die tatsächlich etwas anderes bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Unterschied in der Sache: Satz, Berechnung und Rechtsgrundlage sind identisch.
  • Das Gesetz heißt Umsatzsteuergesetz (UStG) und spricht durchgängig von „Umsatzsteuer“.
  • Auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen zulässig („zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. 19 % USt.“).
  • Echte Unterschiede gibt es zu Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.
Inhalt
  1. Warum gibt es zwei Begriffe?
  2. Gegenüberstellung
  3. Die Perspektive macht den Begriff
  4. Begriffe, die wirklich etwas anderes bedeuten
  5. Was gehört auf die Rechnung: MwSt. oder USt.?
  6. Und in Österreich und der Schweiz?
  7. Häufige Fragen

Warum gibt es zwei Begriffe?

Die Steuer besteuert rechtlich den Umsatz eines Unternehmens – also jede Lieferung und Leistung gegen Entgelt. Daher der Name Umsatzsteuer, den es in Deutschland schon seit 1918 gibt. Wirtschaftlich wird durch den Vorsteuerabzug aber nur der Mehrwert besteuert, den jede Stufe der Lieferkette hinzufügt. Diese Eigenschaft gab dem 1968 eingeführten System seinen Alltagsnamen. Auch die EU spricht in ihren Rechtsakten von der „Mehrwertsteuer“ (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie).

Gegenüberstellung

UmsatzsteuerMehrwertsteuer
VerwendungGesetz, Steuerverwaltung, BuchhaltungAlltag, Handel, Werbung, EU-Recht
AbkürzungUSt.MwSt.
Steuersätzeidentisch: 19 %, 7 %, 0 %
RechtsgrundlageUmsatzsteuergesetz (UStG), EU-Richtlinie 2006/112/EG
Auf Rechnungenbeide Bezeichnungen zulässig

Die Perspektive macht den Begriff

In der Praxis werden die Begriffe oft nach Blickwinkel verwendet:

Ein und derselbe Steuerbetrag – etwa 19 € auf eine Rechnung über 100 € netto – ist für den Verkäufer Umsatzsteuer und für den einkaufenden Unternehmer Vorsteuer.

Begriffe, die wirklich etwas anderes bedeuten

BegriffBedeutung
VorsteuerUmsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst an Lieferanten gezahlt hat und vom Finanzamt zurückfordern bzw. verrechnen darf.
ZahllastUmsatzsteuer minus Vorsteuer – der Betrag, den ein Unternehmen tatsächlich überweist.
EinfuhrumsatzsteuerUmsatzsteuer auf Importe aus Nicht-EU-Ländern, erhoben vom Zoll.
ErwerbsteuerUmsatzsteuer, die der Käufer beim Einkauf von Waren aus einem anderen EU-Land selbst anmeldet.
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerNummer für den EU-Geschäftsverkehr, nicht zu verwechseln mit der Steuernummer. Siehe USt-IdNr.
VerbrauchsteuernEigene Steuern auf bestimmte Waren wie Energie-, Tabak- oder Alkoholsteuer – sie fallen zusätzlich zur Umsatzsteuer an.

Was gehört auf die Rechnung: MwSt. oder USt.?

Das Gesetz verlangt in § 14 Abs. 4 UStG den „anzuwendenden Steuersatz“ und den „auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag“ – eine bestimmte Bezeichnung schreibt es nicht vor. Üblich sind:

In der Buchhaltung und gegenüber dem Finanzamt ist „Umsatzsteuer“ die präzisere Wahl, gegenüber Verbrauchern ist „Mehrwertsteuer“ verständlicher. Alle Pflichtangaben: Rechnung Pflichtangaben. Was „inkl.“ und „zzgl.“ genau bedeuten: inkl. MwSt. und zzgl. MwSt.

Und in Österreich und der Schweiz?

In Österreich heißt die Steuer ebenfalls offiziell Umsatzsteuer (Umsatzsteuergesetz 1994), umgangssprachlich Mehrwertsteuer. In der Schweiz ist „Mehrwertsteuer“ der offizielle Begriff, abgekürzt MWST – ohne Punkt und mit großem T. Rechtsgrundlage ist dort das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG).

Häufige Fragen

Gibt es einen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Nein. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer mit denselben Sätzen. Umsatzsteuer ist der Gesetzesbegriff, Mehrwertsteuer der Alltagsbegriff.

Ist die Vorsteuer auch Mehrwertsteuer?

Ja, die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus Sicht des einkaufenden Unternehmens. Sie wird nicht zusätzlich erhoben, sondern ist der Steuerbetrag auf einer Eingangsrechnung, den das Unternehmen abziehen darf.

Darf ich auf meiner Rechnung „MwSt.“ schreiben?

Ja. Das UStG verlangt Steuersatz und Steuerbetrag, aber keine bestimmte Bezeichnung. „MwSt.“ und „USt.“ sind gleichermaßen zulässig.