Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026

Aktualisiert am · Lesezeit 5 Min.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen und beim Catering dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Hier finden Sie alle Regeln, Sonderfälle und einen Rechner für Gastro-Rechnungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Speisen: 7 % – vor Ort, zum Mitnehmen, geliefert und beim Catering. Seit 1.1.2026, unbefristet.
  • Getränke: 19 % – Ausnahme: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil außer Haus (7 %).
  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum.
  • Rechtsgrundlage: Steueränderungsgesetz 2025, Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025.

Gastro-Rechner: Restaurantrechnung aufteilen

Netto gesamt51,33 €MwSt. 7 %2,96 €MwSt. 19 %1,71 €Brutto gesamt56,00 €
Inhalt
  1. Welche Steuersätze gelten 2026 in der Gastronomie?
  2. Beispiel: Restaurantrechnung mit 7 % und 19 %
  3. Was bedeutet die Senkung für die Preise?
  4. Sonderfälle in der Praxis
  5. Checkliste für Gastronomiebetriebe
  6. Chronik: Mehrwertsteuer auf Speisen seit 2020
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Welche Steuersätze gelten 2026 in der Gastronomie?

* Kaffeegetränke mit mindestens 75 % Milchanteil zum Mitnehmen: 7 %.
Leistungvor Ortzum Mitnehmen / Lieferung
Speisen (Hauptgerichte, Snacks, Desserts, Frühstück)7 %7 %
Alkoholfreie Getränke (Softdrinks, Saft, Mineralwasser)19 %19 %
Kaffee, Tee und Kaffeespezialitäten19 %19 %*
Milchmischgetränke mit mind. 75 % Milch (z. B. Latte macchiato, Kakao)19 %7 %
Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Cocktails)19 %19 %
Leitungswasser (berechnet)19 %7 %

Der Grund für die Unterscheidung: Vor Ort erbringt der Gastronom eine Restaurationsdienstleistung. Für diese gilt seit 2026 der ermäßigte Satz – aber ausdrücklich nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen. Außer Haus liegt dagegen eine Lieferung vor, und dann entscheidet die Anlage 2 zum UStG über den Satz. Dort sind Milch und bestimmte Milchgetränke ermäßigt, andere Getränke nicht. Mehr dazu: Getränke in der Gastronomie.

Beispiel: Restaurantrechnung mit 7 % und 19 %

PositionBruttoNettoMwSt.
2 × Hauptgericht à 18,90 €, 1 × Dessert 7,50 € (7 %)45,30 €42,34 €2,96 €
1 × Weinschorle 6,50 €, 1 × Mineralwasser 4,20 € (19 %)10,70 €8,99 €1,71 €
Summe56,00 €51,33 €4,67 €

Auf der Rechnung müssen beide Steuersätze mit ihrem jeweiligen Nettobetrag und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen werden. Bei Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnung) genügt der Bruttobetrag je Steuersatz mit Angabe des Satzes.

Was bedeutet die Senkung für die Preise?

Die Steuersenkung von 19 % auf 7 % verringert den Steueranteil an einem Speisenpreis. Ob Gäste davon profitieren, hängt davon ab, ob der Betrieb den Vorteil weitergibt. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Beispiel Schnitzel für 20,00 €:
2025 mit 19 %: 16,81 € netto + 3,19 € MwSt.
2026 mit 7 % bei gleichem Preis: 18,69 € netto + 1,31 € MwSt. – der Betrieb behält 1,88 € mehr.
2026 mit 7 % bei gleichem Nettopreis: 16,81 € × 1,07 = 17,99 € – der Gast spart 2,01 €.

Wie viel Ihr Gericht bei einer Satzänderung kosten müsste, berechnet der Rechner für Preisänderungen. Erfahrungen aus früheren Senkungen: Mehrwertsteuersenkung – Wirkung auf Preise.

Sonderfälle in der Praxis

Pauschalangebote und Buffets

Werden Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis verkauft – etwa beim Brunch, All-you-can-eat inklusive Getränken oder Menü mit Weinbegleitung – muss der Preis auf 7 % und 19 % aufgeteilt werden. Zulässig ist eine sachgerechte Aufteilung, etwa nach Einzelverkaufspreisen oder Wareneinsatz. Die Finanzverwaltung hat für bestimmte Pauschalangebote in der Vergangenheit eine vereinfachte Aufteilung mit einem Getränkeanteil von 30 % akzeptiert. Ob und in welcher Form diese Vereinfachung für Ihren Fall gilt, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären. Rechenbeispiele: Pauschalangebote aufteilen.

Hotelfrühstück

Übernachtungen sind schon lange mit 7 % begünstigt. Für das Frühstück galt bis Ende 2025 der Regelsatz (außer im zweiten Halbjahr 2020 bis 2023). Seit 2026 gelten für die Speisen des Frühstücks 7 %, für Kaffee, Saft und andere Getränke weiterhin 19 %. Details: Mehrwertsteuer im Hotel.

Catering und Lieferdienste

Speisen beim Catering und vom Lieferdienst kosten 7 %. Zusätzliche Leistungen wie Servicepersonal, Geschirrverleih oder Dekoration können eigenständige Leistungen mit 19 % sein, wenn sie nicht bloße Nebenleistung zur Speisenlieferung sind. Siehe Catering und Take-away und Lieferung.

Silvester und der Jahreswechsel 2025/2026

Für die Silvesternacht 2025/2026 ließ die Finanzverwaltung zu, für die gesamte Nacht noch den Satz von 2025 anzuwenden, damit Betriebe die Kasse nicht um Mitternacht umstellen mussten.

Gutscheine

Einzweckgutscheine für Speisen, die 2025 verkauft wurden, sind bereits beim Verkauf mit 19 % versteuert worden; eine spätere Einlösung ändert daran nichts. Zahlt der Gast bei Einlösung etwas hinzu, gelten für diesen Teil 7 %. Mehr: Gutscheine und Umsatzsteuer.

Trinkgeld

Trinkgeld, das dem Servicepersonal freiwillig gegeben wird und ihm zusteht, gehört nicht zum Entgelt des Betriebs und ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Anders bei festen Bedienungszuschlägen: Sie sind Teil des Preises. Details: Trinkgeld und Mehrwertsteuer.

Checkliste für Gastronomiebetriebe

Chronik: Mehrwertsteuer auf Speisen seit 2020

ZeitraumSpeisenGetränkeAnlass
bis 30.6.202019 %19 %Regelfall
1.7.–31.12.20205 %16 %Corona-Hilfe und allgemeine Senkung
1.1.2021–31.12.20237 %19 %Mehrfach verlängerte Corona- und Energiekrisen-Hilfe
1.1.2024–31.12.202519 %19 %Auslaufen der befristeten Senkung
seit 1.1.20267 %19 %Dauerhafte Senkung, Steueränderungsgesetz 2025

Hintergründe zur Rückkehr auf 19 %: Gastronomie 2024.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026?

7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke. Die Senkung für Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft.

Ist die 7-%-Regelung für Speisen befristet?

Nein. Anders als die Corona-Regelung von 2020 bis 2023 wurde die Senkung mit dem Steueränderungsgesetz 2025 unbefristet eingeführt. Der Gesetzgeber kann sie jedoch jederzeit wieder ändern.

Warum gelten für Getränke im Restaurant 19 %?

Der Gesetzgeber hat Getränke ausdrücklich von der Ermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausgenommen.

Welcher Satz gilt für ein Essen am 31.12.2025, das im Januar bezahlt wird?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung, also der 31.12.2025 – es gilt der Satz von 2025. Für die Silvesternacht durfte einheitlich der alte Satz angewendet werden.

Müssen Restaurants die Preise senken?

Nein. Preise sind frei kalkulierbar. Ob die Steuersenkung an Gäste weitergegeben wird, entscheidet jeder Betrieb selbst.

Quellen

  • Deutscher Bundestag: Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025 (Dezember 2025)
  • IHK Frankfurt am Main: Erleichterungen für die Gastronomie – Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026
  • § 12 Abs. 2 UStG (ermäßigter Steuersatz) und Anlage 2 zum UStG