Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie
Getränke in der Gastronomie kosten 19 % Mehrwertsteuer – auch seit dem 1. Januar 2026, als Speisen dauerhaft auf 7 % gesenkt wurden. Das Gesetz nimmt die Abgabe von Getränken ausdrücklich von der Ermäßigung aus. Nur außer Haus gibt es Ausnahmen: Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil und Leitungswasser kosten zum Mitnehmen 7 %.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor Ort gelten für alle Getränke 19 % – auch für Latte macchiato, Kakao und berechnetes Leitungswasser.
- Außer Haus kosten Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch 7 %, alle anderen Getränke 19 %.
- Kaffee schwarz, Tee, Softdrinks, Säfte, Alkohol und Getränke mit Pflanzendrink: immer 19 %.
- Bei Pauschalangeboten mit Getränken darf der Getränkeanteil vereinfacht mit 30 % angesetzt werden.
Inhalt
Warum Getränke in der Gastronomie 19 % Mehrwertsteuer kosten
Seit dem 1. Januar 2026 ermäßigt § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG „Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“ auf 7 %. Der Gesetzgeber hat Getränke bewusst ausgeklammert – wie schon bei der befristeten Senkung von Juli 2020 bis Ende 2023. Wird ein Getränk am Tisch serviert, gilt deshalb der Regelsatz, gleich ob es sich um Mineralwasser, Wein oder einen Milchkaffee handelt.
Außer Haus liegt keine Restaurationsleistung, sondern eine Lieferung vor. Dann entscheidet die Anlage 2 zum UStG, ob eine Ware ermäßigt ist. Dort stehen Milch und Milchmischgetränke sowie Leitungswasser – andere Getränke nicht. Die allgemeinen Regeln für Speisen erläutert die Seite Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.
Getränke im Überblick: vor Ort und zum Mitnehmen
| Getränk | vor Ort | zum Mitnehmen |
|---|---|---|
| Mineralwasser, Softdrinks, Säfte, Smoothies | 19 % | 19 % |
| Bier, Wein, Spirituosen, Cocktails | 19 % | 19 % |
| Kaffee schwarz, Espresso, Tee | 19 % | 19 % |
| Latte macchiato, Milchkaffee mit mind. 75 % Milch | 19 % | 7 % |
| Cappuccino, Flat White (meist unter 75 % Milch) | 19 % | 19 % |
| Kakao, Milchshake (mind. 75 % Milch) | 19 % | 7 % |
| Kaffeegetränke mit Hafer- oder Sojadrink | 19 % | 19 % |
| Leitungswasser (berechnet) | 19 % | 7 % |
Hintergrund zu Pflanzendrinks: Mehrwertsteuer auf Hafermilch. Die Einordnung von Getränken im Handel erklärt Mehrwertsteuer auf Getränke.
Die 75-%-Regel für Milchmischgetränke
Ermäßigt sind Milchmischgetränke, deren Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen mindestens 75 % des fertigen Getränks ausmacht. Milchschaum zählt mit; Sirup, Espresso, Sahnehaube und Eis zählen zum restlichen Anteil. Maßgeblich ist die tatsächliche Rezeptur, die Sie dokumentieren sollten.
Rechenbeispiele:
Latte macchiato mit 200 ml Milch und 30 ml Espresso: 200 ÷ 230 = 87 % Milch – zum Mitnehmen 7 %.
Cappuccino mit 110 ml Milch und 40 ml Espresso: 110 ÷ 150 = 73 % Milch – auch zum Mitnehmen 19 %.
Bei einem Verkaufspreis von 4,20 € ergibt das 0,27 € Steuer zu 7 % (3,93 € netto) oder 0,67 € zu 19 % (3,53 € netto). Der Unterschied beträgt 0,40 € Nettoerlös pro Becher.
Mehr zu Kaffeespezialitäten im Verkauf an der Theke: Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café.
Abgrenzung: Speise oder Getränk?
Nicht alles, was flüssig ist, gilt als Getränk. Entscheidend ist, wie das Produkt üblicherweise verzehrt wird:
- Suppen, Brühen, Kaltschalen werden gelöffelt und sind Speisen – 7 %.
- Smoothie-Bowls, Joghurt mit Früchten: Speisen – 7 %.
- Trinkbare Smoothies, Säfte, Eistee: Getränke – 19 %.
- Wein in der Sauce ist Zutat einer Speise – 7 %. Ein Glas Wein zum Menü bleibt 19 %.
- Eiskaffee mit Eiskugel: In der Regel Getränk – 19 % vor Ort, zum Mitnehmen nur 7 %, wenn der Milchanteil 75 % erreicht.
Getränke auf Rechnung und in der Kasse
Auf jeder Rechnung müssen die Entgelte nach Steuersätzen getrennt ausgewiesen werden. Das Kassensystem sollte deshalb Warengruppen für Speisen (7 %), Getränke vor Ort (19 %) und gegebenenfalls ermäßigte Milchgetränke außer Haus führen. Wer die Frage „hier essen oder mitnehmen?“ an der Theke stellt, muss die Antwort in der Kasse abbilden.
| Beispielrechnung vor Ort | Brutto | Netto | MwSt. |
|---|---|---|---|
| Zwei Hauptgerichte und eine Vorspeise (7 %) | 38,40 € | 35,89 € | 2,51 € |
| Wein, Wasser, zwei Espresso (19 %) | 21,60 € | 18,15 € | 3,45 € |
| Summe | 60,00 € | 54,04 € | 5,96 € |
Bei Belegen bis 250 € genügt die Angabe des Bruttobetrags je Steuersatz, siehe Kleinbetragsrechnung. Für Menüs mit Weinbegleitung, Brunch oder All-inclusive-Angebote gibt es eine Vereinfachung: Die Finanzverwaltung beanstandet es nach dem BMF-Schreiben vom 22.12.2025 nicht, wenn der Getränkeanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird. Rechenbeispiele unter Pauschalangebote aufteilen. Getränke bei Lieferdiensten und Take-away behandelt Mehrwertsteuer bei Take-away und Lieferung.
Pfand und Leergut
Pfand auf Flaschen oder Mehrwegbecher teilt den Steuersatz des Getränks, also in der Regel 19 %. Gibt der Gast das Pfandgefäß zurück, mindert die Erstattung die Bemessungsgrundlage. Beim Pfand für einen Mehrwegbecher mit ermäßigtem Milchgetränk gilt entsprechend 7 %.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie?
19 %. Die Senkung auf 7 % seit 2026 gilt nur für Speisen; Getränke sind ausdrücklich ausgenommen.
Warum kostet Latte macchiato zum Mitnehmen nur 7 %?
Außer Haus gilt das Getränk als gelieferte Ware. Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil stehen in der Anlage 2 zum UStG und sind deshalb ermäßigt.
Gilt für Kaffee zum Mitnehmen 7 % Mehrwertsteuer?
Nur, wenn er mindestens 75 % Milch enthält. Schwarzer Kaffee, Espresso und die meisten Cappuccinos kosten auch zum Mitnehmen 19 %.
Ist Leitungswasser im Restaurant steuerpflichtig?
Wird es berechnet, ja: vor Ort mit 19 %, zum Mitnehmen mit 7 %. Kostenlos ausgeschenktes Wasser löst keine Umsatzsteuer aus.
Quellen
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG, Anlage 2 zum UStG (Nr. 4 Milch, Nr. 34 Wasser, Nr. 35 Milchmischgetränke)
- BMF-Schreiben vom 22.12.2025, III C 2 - S 7220/00023/014/027 (Kombiangebote, 30 % Getränkeanteil)
- Steueränderungsgesetz 2025 (Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025)