Einfuhrumsatzsteuer

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Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer, die der Zoll erhebt, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Sie beträgt 19 % oder 7 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll und Frachtkosten. Unternehmen mit Vorsteuerabzug können sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung vollständig als Vorsteuer zurückholen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 11 und § 21 UStG; erhoben vom Zoll, nicht vom Finanzamt.
  • Steuersatz wie im Inland: 19 % oder 7 %.
  • Bemessungsgrundlage: Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuern + Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort.
  • Abzug als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG – der Zoll selbst ist dagegen Kostenfaktor.
  • Mit Aufschubkonto ist die EUSt erst am 26. des zweiten Folgemonats fällig.

Einfuhrumsatzsteuer aus der Bemessungsgrundlage berechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag10.600,00 €Mehrwertsteuer (19 %)2.014,00 €Bruttobetrag12.614,00 €
Inhalt
  1. Wann fällt Einfuhrumsatzsteuer an?
  2. Einfuhrumsatzsteuer berechnen
  3. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll: der Unterschied
  4. Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen
  5. Zahlung an den Zoll und Aufschubkonto
  6. Ausfuhr als Gegenstück
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Wann fällt Einfuhrumsatzsteuer an?

Steuerbar ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland. Dazu gehören Importe aus China, den USA, der Türkei, der Schweiz oder Großbritannien. Wer die Ware bestellt hat und ob es sich um Unternehmer oder Privatperson handelt, ist für die Entstehung egal. Für den Vorsteuerabzug spielt es dagegen eine große Rolle.

Waren aus anderen EU-Staaten unterliegen keiner Einfuhrumsatzsteuer. Dort gelten die Regeln zum innergemeinschaftlichen Erwerb. Diese Seite behandelt Importe durch Unternehmen. Für Privatbestellungen bei Onlineshops im Ausland gibt es einen eigenen Ratgeber: Mehrwertsteuer bei Bestellungen aus dem Ausland.

Einfuhrumsatzsteuer berechnen

EUSt = (Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuern + Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort) × Steuersatz

Der Zollwert ist in der Regel der Kaufpreis einschließlich der Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze. Nach § 11 Abs. 3 UStG kommen die Kosten für die Beförderung bis zum ersten Bestimmungsort in Deutschland hinzu, sofern sie nicht schon im Zollwert stecken.

Beispielrechnung; der tatsächliche Zollsatz hängt von der Zolltarifnummer und dem Ursprungsland ab.
PositionBetrag
Kaufpreis Maschinenteile (Lieferant in China)9.400,00 €
+ Seefracht und Versicherung bis Hamburg600,00 €
= Zollwert10.000,00 €
+ Zoll (angenommen 4 %)400,00 €
+ Lkw-Transport Hamburg–Kassel200,00 €
= Bemessungsgrundlage EUSt10.600,00 €
Einfuhrumsatzsteuer 19 %2.014,00 €

Wäre die Ware mit 7 % begünstigt (etwa Lebensmittel oder Bücher aus Anlage 2 UStG), betrüge die EUSt 10.600,00 € × 7 % = 742,00 €. Eine Besonderheit: Für die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG der ermäßigte Satz, auch wenn ihr späterer Verkauf mit 19 % belegt sein kann – siehe Mehrwertsteuer auf Kunstwerke.

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll: der Unterschied

ZollEinfuhrumsatzsteuer
RechtsgrundlageUnionszollkodex, EU-ZolltarifUStG (nationale Verbrauchsteuer)
Höheje Ware und Ursprungsland, oft 0–12 %19 % oder 7 %
FreigrenzeSachwert bis 150 € zollfrei (seit 1.7.2026 Pauschale von 3 € je Position bei IOSS-Sendungen)keine – Steuer ab dem ersten Euro (seit 1.7.2021)
Für UnternehmenKosten, erhöht die Anschaffungskostenals Vorsteuer abziehbar, daher kostenneutral
Einnahmen stehen zuder EUBund und Ländern

Weil der Zoll Teil der Bemessungsgrundlage ist, fällt auf den Zoll ebenfalls Einfuhrumsatzsteuer an. Für Waren, die ein Drittlandshändler über den Import-One-Stop-Shop verkauft, ist die Einfuhr selbst steuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG); die Steuer wurde dann bereits beim Kauf berechnet – siehe OSS und IOSS.

Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG kann ein Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände abziehen, die für sein Unternehmen nach Deutschland eingeführt wurden. Seit 2020 kommt es nicht mehr darauf an, ob die Steuer schon bezahlt ist. Voraussetzungen:

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört die abziehbare EUSt in Kennzahl 62, und zwar für den Zeitraum, in dem sie entstanden ist. Gebucht wird sie auf einem eigenen Konto (SKR 03: 1588, SKR 04: 1433) – Übersicht: Umsatzsteuer-Konten. Allgemeine Voraussetzungen erklärt die Seite zum Vorsteuerabzug.

Häufiger Fehler: Die EUSt-Beträge werden manchmal als Vorsteuer aus der Spediteursrechnung gebucht. Der Spediteur verauslagt die EUSt nur; seine Rechnung weist sie nicht als eigene Umsatzsteuer aus. Abziehbar ist die EUSt nur mit dem Zollbeleg und nur für den Importeur mit Verfügungsmacht.

Zahlung an den Zoll und Aufschubkonto

Ohne Zahlungsaufschub ist die EUSt innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung der Zollschuld zu zahlen; bei Paketen kassiert sie der Paketdienst bei Zustellung. Importeure mit regelmäßigen Einfuhren beantragen meist ein Aufschubkonto beim Hauptzollamt. Dann ist die EUSt nach § 21 Abs. 3a UStG erst am 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats fällig – für Einfuhren im März also am 26. Mai. Zu diesem Zeitpunkt ist die Vorsteuer meist schon über die Voranmeldung erstattet oder verrechnet. Für ein Aufschubkonto verlangt der Zoll in der Regel eine Sicherheitsleistung.

Die Finanzministerkonferenz hat am 10. September 2026 ein Verrechnungsmodell befürwortet: Unternehmen sollen die EUSt künftig direkt in der Voranmeldung anmelden und zugleich als Vorsteuer abziehen, ohne Zahlung an den Zoll. Ein Start ist ab 1. Januar 2030 angestrebt; ein Gesetz gibt es noch nicht (Stand: Oktober 2026).

Ausfuhr als Gegenstück

Was beim Import Einfuhrumsatzsteuer auslöst, ist beim Export in Drittländer in der Regel eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Beide Seiten zusammen sorgen dafür, dass die Mehrwertsteuer dort anfällt, wo die Ware verbraucht wird – das Bestimmungslandprinzip. Weitere Themen: Umsatzsteuer für Unternehmen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

19 % oder 7 %, je nachdem, welcher Satz für die Ware im Inland gilt. Berechnet wird sie auf Zollwert, Zoll, Verbrauchsteuern und Frachtkosten bis zum ersten Bestimmungsort.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen?

Als Unternehmer mit Vorsteuerabzug ja: Sie ziehen sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer ab. Kleinunternehmer und Privatpersonen können das nicht.

Ist Einfuhrumsatzsteuer dasselbe wie Zoll?

Nein. Zoll ist eine EU-Abgabe, die als Kosten beim Importeur bleibt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist Umsatzsteuer und für Unternehmen als Vorsteuer abziehbar.

Wann ist die Einfuhrumsatzsteuer fällig?

Ohne Aufschub innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung durch den Zoll. Mit Aufschubkonto am 26. des zweiten Monats nach der Einfuhr.

Fällt Einfuhrumsatzsteuer bei Waren aus der EU an?

Nein. Bei Waren aus EU-Staaten zahlen Unternehmen Erwerbsteuer im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs, Privatkunden zahlen die Steuer im Kaufpreis.

Quellen

  • § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 5, § 11, § 12 Abs. 2 Nr. 12, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 21 UStG
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 15.8 (Abzug der Einfuhrumsatzsteuer)
  • Generalzolldirektion: Informationen zur Einfuhrumsatzsteuer und zum Zahlungsaufschub (abgerufen Oktober 2026)
  • Finanzministerkonferenz: Beschluss zum Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer (10.9.2026)
  • Verordnung (EU) 2026/1200 vom 5.6.2026