Mehrwertsteuer bei Bestellungen aus dem Ausland

Aktualisiert am · Lesezeit 6 Min.

Bei Online-Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU – etwa China, den USA, Großbritannien oder der Schweiz – fällt in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer von 19 % bzw. 7 % ab dem ersten Euro an. Zoll wird bei Sachwerten über 150 € fällig; seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU zusätzlich einen Pauschalzoll von 3 € je Warenposition auf viele Kleinsendungen. Ob Sie beim Kauf oder erst bei der Zustellung zahlen, hängt davon ab, ob der Händler das IOSS-Verfahren nutzt.

Einfuhrumsatzsteuer auf eine Sendung berechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag53,00 €Mehrwertsteuer (19 %)10,07 €Bruttobetrag63,07 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Einfuhrumsatzsteuer ab 0 € – die frühere Freigrenze von 22 € ist seit 1.7.2021 abgeschafft.
  • IOSS-Händler berechnen die deutsche Mehrwertsteuer schon im Shop (bis 150 € Sachwert); sonst kassiert der Paketdienst bei Zustellung, meist plus Gebühr.
  • Seit 1.7.2026: 3 € Pauschalzoll je Warenposition für Fernverkäufe bis 150 € (Übergangsregel bis mindestens 1.7.2028).
  • Über 150 €: regulärer Zoll je nach Ware plus Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert, Versand und Zoll.
  • Bestellungen aus anderen EU-Staaten sind nicht betroffen.
Inhalt
  1. Welche Abgaben fallen bei Bestellungen aus dem Ausland an?
  2. IOSS: Mehrwertsteuer schon beim Kauf bezahlen
  3. Ohne IOSS: Zahlung bei der Zustellung
  4. Änderungen bei Kleinsendungen: 2026 bis 2028
  5. Länder im Überblick
  6. Tipps für Privatkäufer
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Welche Abgaben fallen bei Bestellungen aus dem Ausland an?

Stand: Oktober 2026.
Sachwert der SendungEinfuhrumsatzsteuerZoll
bis 150 €, Fernverkauf über IOSS oder per Post19 % / 7 % ab 0 €3 € je Warenposition (seit 1.7.2026)
bis 150 €, Geschenk von Privat an Privat bis 45 €keinekeiner
über 150 €19 % / 7 % auf Zollwert + Zollnach Zolltarif, je nach Ware und Ursprung
Alkohol, Tabak, Parfüm, Kaffee19 % / 7 %zusätzlich Verbrauchsteuern, teils ab dem ersten Euro

Die Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich aus dem Zollwert: Warenpreis plus Versand- und Versicherungskosten bis in die EU, zuzüglich eines erhobenen Zolls. Waren aus Anlage 2 des UStG, etwa Bücher oder Lebensmittel, tragen 7 %. Für Unternehmen, die die Steuer als Vorsteuer abziehen, erklärt Einfuhrumsatzsteuer die Einzelheiten. Diese Seite richtet sich an Privatpersonen.

IOSS: Mehrwertsteuer schon beim Kauf bezahlen

Seit Juli 2021 können Händler aus Drittländern sich für den Import-One-Stop-Shop (IOSS) registrieren. Dann berechnen sie die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes bereits im Shop und führen sie über ein EU-Portal ab. Die Einfuhr selbst ist steuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG); das Paket wird ohne weitere Steuer zugestellt. Große Plattformen arbeiten fast ausschließlich mit IOSS.

Mehr zu den Verfahren für Händler: One-Stop-Shop (OSS und IOSS).

Ohne IOSS: Zahlung bei der Zustellung

Ist der Händler nicht im IOSS registriert, meldet der Paketdienst die Sendung beim Zoll an, verauslagt die Einfuhrumsatzsteuer und holt sie bei Ihnen ab – an der Haustür, in der Filiale oder vorab online. Deutsche Post, DHL und Kurierdienste berechnen dafür eine eigene Gebühr, die bei kleinen Sendungen oft höher ist als die Steuer selbst. Die Gebühr ist keine Steuer und wird vom Zoll nicht erstattet.

Beispiel Kleinsendung: Sie bestellen Ware für 45,00 € plus 5,00 € Versand bei einem Shop in China ohne IOSS, eine Warenposition. Zollwert: 50,00 €. Pauschalzoll: 3,00 €. Einfuhrumsatzsteuer: (50,00 € + 3,00 €) × 19 % = 10,07 €. Sie zahlen 13,07 € Abgaben plus die Gebühr des Paketdienstes.

Beispiel über 150 €: Eine Jacke für 180,00 € plus 10,00 € Versand (Zollwert 190,00 €), Zollsatz 12 %. Zoll: 22,80 €. Einfuhrumsatzsteuer: (190,00 € + 22,80 €) × 19 % = 40,43 €. Abgaben zusammen: 63,23 €.

Den Pauschalzoll berechnet der Zoll je angemeldeter Warenposition, nicht je Stück: Drei verschiedene Artikel mit unterschiedlichen Tarifpositionen ergeben 9,00 € Zoll. Mehrere Stück derselben Tarifposition zählen nur einmal. Nach den Leitlinien der EU-Kommission gilt der Pauschalzoll für Fernverkaufssendungen bis 150 € unabhängig vom Mehrwertsteuerverfahren – also auch für Post- und Kuriersendungen von Händlern ohne IOSS.

Änderungen bei Kleinsendungen: 2026 bis 2028

ZeitpunktÄnderung
1. Juli 2021Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze von 22 € entfällt; Einführung von IOSS.
1. Juli 2026Pauschalzoll von 3 € je Warenposition für Fernverkaufssendungen bis 150 € (Verordnung (EU) 2026/382), befristet als Übergangslösung bis mindestens 1. Juli 2028. B2B-Sendungen und Sendungen zwischen Privatpersonen sind ausgenommen.
1. November 2026 (vorgesehen)Zusätzlich eine Unionsbearbeitungsgebühr (Union Handling Fee) von 2 € je Artikel für Waren aus Fernverkäufen aus Drittländern, auch über 150 €. Rechtsgrundlage ist der neue Zollkodex (Verordnung (EU) 2026/2108); die Höhe legt eine delegierte Verordnung der Kommission vom 21. September 2026 fest. Der genaue Anwendungsbeginn hängt von deren Veröffentlichung im Amtsblatt ab (Stand: Oktober 2026).
ab 2028 (geplant)Neuer EU-Zollkodex mit zentraler Zolldatenplattform: Wegfall der 150-€-Zollbefreiung, Plattformen und Verkäufer als „fiktive Einführer“ verantwortlich.

Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl von Kleinsendungen aus China – nach EU-Angaben mehrere Milliarden Pakete pro Jahr – und der Vorwurf, dass Händler Warenwerte unter 150 € angeben, um den Zoll zu umgehen.

Länder im Überblick

Tipps für Privatkäufer

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag muss ich bei Bestellungen aus dem Ausland Mehrwertsteuer zahlen?

Ab dem ersten Euro. Die Freigrenze von 22 € für die Einfuhrumsatzsteuer wurde zum 1. Juli 2021 abgeschafft. Ausgenommen sind nur private Geschenksendungen bis 45 €.

Gibt es noch die 150-Euro-Zollgrenze?

Teilweise. Über 150 € gilt der reguläre Zoll. Darunter erhebt die EU seit dem 1. Juli 2026 für Fernverkäufe einen Pauschalzoll von 3 € je Warenposition; die vollständige Abschaffung der Befreiung ist für 2028 geplant.

Was ist IOSS?

Der Import-One-Stop-Shop: Registrierte Händler berechnen die deutsche Mehrwertsteuer schon beim Kauf. Das Paket wird dann ohne Nachzahlung zugestellt, sofern der Sachwert 150 € nicht übersteigt.

Warum verlangt der Paketdienst mehr als die Steuer?

Paketdienste berechnen für die Zollabwicklung und das Vorstrecken der Einfuhrumsatzsteuer eine eigene Gebühr. Sie kommt zur Steuer und zum Zoll hinzu.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2026/382 vom 11.02.2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 (Pauschalzoll für Kleinsendungen ab 01.07.2026)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1200 und Delegierte Verordnung (EU) 2026/1022
  • Generalzolldirektion: Internetbestellungen – Sendungen aus Nicht-EU-Staaten
  • § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Nr. 7, § 11 und § 21 UStG
  • IHK Rhein-Neckar und IHK Magdeburg: Zölle für Kleinsendungen aus Drittstaaten seit 1. Juli 2026
  • FashionUnited, 25.09.2026: Neue 2-Euro-Gebühr für Importe in die EU
  • Europäische Kommission (GD TAXUD): Guidance and legal text on temporary flat fee on low-value imports (8.6.2026); Seite „EU Customs Reform“
  • Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 6694 vom 21.9.2026 zur Festlegung der Höhe der Unionsbearbeitungsgebühr