Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon
Die Buchstaben A und B (oder die Ziffern 1 und 2) auf dem Kassenbon zeigen, mit welchem Mehrwertsteuersatz ein Artikel besteuert ist. Bei den meisten Supermärkten steht A für 19 % und B für 7 %. Verbindlich ist die Legende im Steuerblock am Ende des Bons, wo Netto, Steuer und Brutto je Satz aufgeführt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- A = 19 %, B = 7 % ist verbreitet, aber nicht gesetzlich festgelegt – maßgeblich ist die Legende auf dem Bon.
- Der Steuerblock zeigt je Satz Netto, MwSt. und Brutto.
- Kassenbons bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen und berechtigen Unternehmer zum Vorsteuerabzug.
- Seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) für elektronische Kassen.
Inhalt
Was bedeuten A und B auf dem Kassenbon?
Weil in Deutschland zwei Steuersätze gelten, muss die Kasse jedem Artikel einen Satz zuordnen. Händler verwenden dafür Kennbuchstaben oder Ziffern neben dem Preis. Ein Gesetz schreibt die Buchstaben nicht vor; jeder Händler legt sie in seinem Kassensystem fest.
| Kennzeichen (üblich) | Steuersatz | Typische Artikel |
|---|---|---|
| A oder 1 | 19 % | Getränke (außer Milch), Wein, Bier, Drogerieartikel, Haushaltswaren, Tierbedarf außer Futter |
| B oder 2 | 7 % | Lebensmittel, Milch, Kaffeebohnen, Bücher, Zeitschriften, Tierfutter, Blumen |
| C, 0 oder * | 0 % / ohne | Gutscheinkarten (Mehrzweckgutscheine), Spenden an der Kasse, Gebühren ohne Steuer |
Welche Produkte mit welchem Satz besteuert werden, steht in der Anlage 2 zum UStG; eine Übersicht gibt 7 % Mehrwertsteuer. Manche Einordnungen überraschen: Mineralwasser kostet 19 %, Leitungswasser 7 %, Hafermilch 19 %, Kuhmilch 7 % (siehe kuriose Mehrwertsteuersätze).
Beispiel: Steuerblock auf dem Kassenbon lesen
Ein Einkauf im Supermarkt über 17,91 € enthält Shampoo (3,95 €, A), Wein (6,99 €, A), Brot (2,49 €, B), Milch (1,19 €, B) und Käse (3,29 €, B). Am Ende des Bons steht:
| Kennz. | Satz | Netto | MwSt. | Brutto |
|---|---|---|---|---|
| A | 19 % | 9,19 € | 1,75 € | 10,94 € |
| B | 7 % | 6,51 € | 0,46 € | 6,97 € |
| Summe | 15,70 € | 2,21 € | 17,91 € |
So rechnen Sie nach: Bruttosumme je Satz ÷ 1,19 bzw. ÷ 1,07 ergibt den Nettobetrag, die Differenz ist die Steuer (10,94 € ÷ 1,19 = 9,19 €). Kassen berechnen die Steuer in der Regel aus der Summe je Steuersatz und nicht je Artikel. Deshalb kann die Summe einzeln gerundeter Steuerbeträge um einen Cent abweichen – das ist kein Fehler (siehe Mehrwertsteuer richtig runden). Für eigene Belege mit zwei Sätzen eignet sich der Mischsatz-Rechner.
Sonderfälle auf dem Bon
- Pfand: Das Pfand teilt den Steuersatz der Ware. Das Pfand auf eine Wasserflasche trägt also 19 %. Die Pfandrückgabe erscheint als Minusbetrag mit Kennzeichen und mindert die Steuer.
- Rabatte und Coupons: Ein Rabatt muss dem Steuersatz der rabattierten Ware zugeordnet werden. Ein Coupon auf den ganzen Einkauf wird anteilig auf A und B verteilt. Details: Rabatt und Mehrwertsteuer.
- Geschenkkarten: Universell einsetzbare Gutscheinkarten sind beim Kauf nicht steuerpflichtig; die Steuer fällt erst beim Einlösen an (Gutscheine und Umsatzsteuer).
- Bäckerei und Café: Kaffee zum Mitnehmen trägt 19 %, ein Croissant 7 % – egal ob vor Ort oder zum Mitnehmen, seit 2026 auch bei Verzehr im Café.
Der Kassenbon als Rechnung: Kleinbetragsrechnung
Ein Kassenbon bis 250 € brutto gilt als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Er muss enthalten: Name und Anschrift des Händlers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren, den Bruttobetrag je Steuersatz und den Steuersatz. Name und Steuernummer des Kunden sind nicht nötig. Selbstständige können die Vorsteuer daraus abziehen, indem sie den Bruttobetrag selbst aufteilen. Über 250 € brauchen Sie für den Vorsteuerabzug eine vollständige Rechnung mit Ihrem Namen (Pflichtangaben auf Rechnungen). Ausführlich: Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.
Belegausgabepflicht seit 2020
Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss seit dem 1. Januar 2020 jedem Kunden unaufgefordert einen Beleg erstellen – auf Papier oder elektronisch (§ 146a Abs. 2 AO). Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen. Der Bon trägt außerdem Angaben der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), etwa Transaktionsnummer, Start- und Endzeit sowie Seriennummer der Kasse; damit lässt sich prüfen, ob ein Umsatz manipulationssicher erfasst wurde. Händler mit Ausnahmegenehmigung des Finanzamts (etwa bei sehr vielen Kleinstverkäufen) sind von der Ausgabepflicht befreit.
Häufige Fragen
Was bedeuten A und B auf dem Kassenzettel?
Sie zeigen den Mehrwertsteuersatz des Artikels. Üblich ist A für 19 % und B für 7 %. Welche Zuordnung gilt, steht im Steuerblock am Ende des Bons.
Warum stimmt die Mehrwertsteuer auf dem Bon nicht mit meiner Rechnung überein?
Die Kasse berechnet die Steuer meist aus der Bruttosumme je Steuersatz. Rechnen Sie artikelweise und runden jedes Mal, kann ein Cent Abweichung entstehen.
Kann ich mit einem Kassenbon die Vorsteuer abziehen?
Ja, bis 250 € brutto. Der Bon muss Händler, Datum, Waren, Bruttobetrag je Steuersatz und den Steuersatz zeigen.
Muss der Händler mir einen Kassenbon geben?
Bei elektronischen Kassen ja: Seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Sie müssen den Beleg aber nicht annehmen.
Quellen
- § 33 UStDV (Rechnungen über Kleinbeträge)
- § 146a AO (Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme, Belegausgabepflicht ab 01.01.2020)
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
- § 12 UStG mit Anlage 2