Tax-Free-Shopping für Reisende
Beim Tax-Free-Shopping erhalten Reisende die Mehrwertsteuer auf Waren zurück, die sie in ihr Heimatland ausführen. Wer in Deutschland wohnt, kann das nur in Ländern außerhalb der EU nutzen – etwa in der Schweiz, Norwegen, der Türkei oder Dubai. Innerhalb der EU gibt es für EU-Einwohner keine Erstattung; umgekehrt bekommen Besucher mit Wohnsitz außerhalb der EU die deutsche Mehrwertsteuer ab 50 € Einkaufswert zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend ist der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit.
- Ablauf: Formular im Geschäft, Zollstempel bei der Ausreise, Erstattung durch Händler oder Dienstleister.
- Erstattungsdienstleister behalten eine Gebühr ein – zurück kommt meist deutlich weniger als die volle Steuer.
- Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt die Reisefreimenge (430 € bei Flugreisen); darüber fällt deutsche Einfuhrumsatzsteuer an.
- Großbritannien bietet seit 2021 kein Tax-Free mehr an, die USA haben keine bundesweite Erstattung.
Inhalt
Wie funktioniert Tax-Free-Shopping?
Die Mehrwertsteuer soll dort anfallen, wo eine Ware verbraucht wird. Führen Reisende eine Ware in ihr Heimatland aus, ist der Verkauf deshalb als Ausfuhr steuerfrei – in Deutschland nach § 6 Abs. 3a UStG als Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Der Händler berechnet die Steuer zunächst und erstattet sie, sobald die Ausfuhr nachgewiesen ist.
- Im Geschäft: Pass vorlegen und ein Tax-Free-Formular verlangen. Viele Länder setzen einen Mindestbetrag je Geschäft und Tag voraus.
- Bei der Ausreise: Ware, Kassenbeleg und Formular beim Zoll vorzeigen, bevor Sie das Gepäck aufgeben. Der Zoll bestätigt die Ausfuhr per Stempel oder digital. Die Ware sollte unbenutzt sein.
- Erstattung: am Schalter des Dienstleisters (bar oder Karte), per Post an den Händler oder automatisch über ein digitales System.
- Bei der Einreise: Waren über der Reisefreimenge beim Zoll im Heimatland anmelden und dort versteuern.
Verlassen Sie die EU über einen anderen EU-Staat, bestätigt der Zoll am letzten Ausreiseort die Ausfuhr – etwa am Flughafen Frankfurt, wenn Sie aus Italien kommend in die USA weiterfliegen.
Wer darf Tax-Free einkaufen? EU-Bürger in der EU ausgeschlossen
Erstattungsberechtigt ist, wer seinen Wohnsitz außerhalb des Landes bzw. Wirtschaftsraums hat, in dem er einkauft. Für die EU heißt das: Wohnsitz in einem Drittland. Daraus folgt:
- Wer in Deutschland wohnt, erhält in Frankreich, Italien oder Österreich keine Mehrwertsteuer zurück – auch nicht bei teuren Einkäufen. Innerhalb der EU sind Waren für Privatleute bereits im Kaufland endgültig versteuert (Mehrwertsteuersätze in der EU).
- Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz kann sich dagegen die deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen. Den Ablauf an der deutsch-schweizerischen Grenze beschreibt Rückerstattung mit dem Ausfuhrschein.
- Wer in Deutschland wohnt, kann in der Schweiz, in Norwegen, der Türkei, in Dubai oder Japan Tax-Free einkaufen.
Tax-Free in beliebten Reiseländern
| Land | MwSt.-Satz | Mindestbetrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Schweiz | 8,1 % | über 300 CHF inkl. MwSt. je Geschäft | Ausfuhr meist innerhalb von 30 Tagen |
| Norwegen | 25 % | 315 NOK inkl. MwSt. je Geschäft und Tag (Lebensmittel: 290 NOK) | nicht für Bücher und Dienstleistungen |
| Türkei | 20 % | jährlich angepasst | Ausfuhr innerhalb von drei Monaten |
| VAE / Dubai | 5 % | 250 AED je Beleg | digital, Ausfuhrbestätigung innerhalb von 90 Tagen |
| Japan | 10 % | 5.000 Yen je Geschäft und Tag | ab 1.11.2026 Erstattungsmodell statt steuerfreiem Verkauf |
| Großbritannien | 20 % | – | kein Tax-Free seit 1.1.2021 |
| USA | Sales Tax | – | keine bundesweite Erstattung |
Japan stellt sein System um: Bis 31. Oktober 2026 verkaufen Geschäfte direkt steuerfrei. Ab dem 1. November 2026 zahlen Reisende zunächst den vollen Preis inklusive 10 % Verbrauchsteuer und erhalten die Steuer zurück, nachdem der Zoll bei der Ausreise die Ausfuhr bestätigt hat.
Gebühren: Wie viel bekommen Sie wirklich zurück?
Die meisten Geschäfte arbeiten mit Erstattungsdienstleistern wie Global Blue oder Planet. Diese zahlen nicht die volle Steuer aus, sondern behalten eine Bearbeitungsgebühr ein, die je nach Land und Betrag unterschiedlich hoch ist. Bei kleinen Beträgen ist der Abzug anteilig am größten.
Beispiel Deutschland: Eine Touristin aus den USA kauft in München eine Tasche für 300,00 €. Darin stecken 47,90 € Mehrwertsteuer (300,00 € × 19 ÷ 119). Behält der Dienstleister angenommen 25 % der Steuer als Gebühr ein, erhält sie 35,92 €. Die Erstattung entspricht dann rund 12 % des Kaufpreises, nicht 19 %.
Wichtig: Die zurückgezahlte Steuer ist nie 19 % des Bruttopreises, sondern höchstens der enthaltene Steueranteil von 15,97 %. Warum, erklärt Mehrwertsteuer rausrechnen. Wer direkt beim Händler abrechnet, etwa mit dem deutschen Ausfuhrschein, zahlt oft weniger Gebühren als bei einem Dienstleister.
Tax-Free in Deutschland für Besucher aus Drittländern
Besucher mit Wohnsitz außerhalb der EU erhalten die deutsche Mehrwertsteuer zurück, wenn
- der Gesamtwert des Einkaufs einschließlich Umsatzsteuer 50 € übersteigt (Bagatellgrenze nach § 6 Abs. 3a Nr. 3 UStG, seit 2020),
- die Ware bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kauf im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird,
- der deutsche Zoll (bzw. der Zoll am letzten EU-Ausgangsort) die Ausfuhr auf dem Ausfuhr- und Abnehmernachweis bestätigt.
Seit Juni 2026 testet der Zoll an der Grenze zur Schweiz einen digitalen Ausfuhrschein; nach dessen Einführung soll die 50-€-Grenze entfallen (Stand: Oktober 2026). Schweizer Einkaufstouristen müssen zusätzlich die Schweizer Wertfreigrenze beachten: Schweizer Wertfreigrenze CHF 150.
Nach dem Einkauf: Freimengen bei der Rückkehr
Tax-Free bedeutet nicht steuerfrei: Bringen Sie Waren aus einem Drittland mit, gelten die deutschen Reisefreimengen – 430 € pro Person bei Flug- und Seereisen, 300 € auf dem Landweg, 175 € unter 15 Jahren. Liegt der Wert darüber, erhebt der Zoll Einfuhrumsatzsteuer von 19 % oder 7 % auf den gesamten Wert, nicht nur auf den übersteigenden Teil. Wer nicht anmeldet, riskiert ein Steuerstrafverfahren.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher in Italien oder Frankreich Tax-Free einkaufen?
Nein, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat haben. Tax-Free gibt es in der EU nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU.
Wie viel Mehrwertsteuer bekomme ich beim Tax-Free-Shopping zurück?
Höchstens den im Preis enthaltenen Steueranteil, abzüglich der Gebühr des Erstattungsdienstleisters. In der Praxis sind das oft deutlich weniger als der volle Steuersatz.
Wo bekomme ich den Zollstempel?
Beim Zoll des Landes, in dem Sie das Wirtschaftsgebiet verlassen – am Flughafen vor der Gepäckaufgabe oder am Grenzübergang. Bei Ausreise aus der EU ist der letzte EU-Ausgangsort zuständig.
Ab welchem Betrag gibt es in Deutschland Tax-Free?
Der Einkauf muss einschließlich Umsatzsteuer mehr als 50 € kosten. Diese Bagatellgrenze gilt seit 2020; nach Einführung des digitalen Ausfuhrscheins soll sie entfallen.
Quellen
- § 6 Abs. 3a UStG (Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr), § 17 UStDV
- Abschnitt 6.11 UStAE (Ausfuhrnachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr)
- Generalzolldirektion: Reisefreimengen und Umsatzsteuererstattung für Touristen
- Japan National Tourism Organization / National Tax Agency: Änderung des Tax-Free-Systems ab 01.11.2026
- Federal Tax Authority (VAE): VAT Refund for Tourists
- Schweiz Tourismus: Tax-Free-Shopping
- Visit Norway / Global Blue Norway: Tax-free shopping (Mindestbeträge, abgerufen Oktober 2026)