Einkaufen jenseits der Grenze: Schweizer Wertfreigrenze
Wer aus der Schweiz zum Einkaufen nach Deutschland, Österreich oder Frankreich fährt, darf seit dem 1. Januar 2025 nur noch Waren im Wert von 150 Franken pro Person und Tag ohne Schweizer Mehrwertsteuer einführen – vorher waren es 300 Franken. Liegt der Wert darüber, fällt die Schweizer MWST von 8,1 % bzw. 2,6 % auf den gesamten Betrag an. Unabhängig davon gelten Freimengen für Fleisch, Butter, Öl, Alkohol und Tabak.
Das Wichtigste in Kürze
- Wertfreigrenze: CHF 150 pro Person und Tag (seit 1.1.2025), auch für Kinder.
- Darüber: MWST auf den gesamten Warenwert, nicht nur auf den Teil über 150 Franken.
- Maßgeblich ist der Wert ohne ausländische Mehrwertsteuer, wenn diese auf dem Beleg ausgewiesen ist.
- Freimengen (Zoll) gelten zusätzlich, z. B. 1 kg Fleisch, 1 kg Butter, 5 l Wein oder Bier, 1 l Spirituosen.
- Anmelden per App QuickZoll oder am Schalter, bevor Sie die Grenze passieren.
Inhalt
Die Wertfreigrenze von CHF 150 im Detail
Die Wertfreigrenze betrifft ausschließlich die Schweizer Mehrwertsteuer auf Waren für den privaten Gebrauch oder als Geschenk. Der Bundesrat hat sie zum 1. Januar 2025 halbiert, um den Einkaufstourismus einzudämmen und den Schweizer Detailhandel zu stärken.
- Pro Person und Tag: Die Grenze gilt einmal täglich für jede reisende Person, auch für Kinder. Eine vierköpfige Familie kann also Waren für bis zu 600 CHF steuerfrei einführen, wenn sich der Einkauf den Personen zuordnen lässt.
- Einzelstücke über 150 CHF sind immer steuerpflichtig – ein Fernseher für 400 CHF lässt sich nicht auf mehrere Personen aufteilen.
- Alles zählt mit: auch Lebensmittel innerhalb der Freimengen, Alkohol, Tabak und Reparaturen am eigenen Auto im Ausland. Nicht mitgezählt werden persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank.
- Ausländische Steuer abziehen: Ist die deutsche Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon ausgewiesen, zählt der Nettowert. Der Wert in Euro wird in Franken umgerechnet.
| Schweizer MWST-Satz | Höhe | Typische Einkäufe |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Kleidung, Elektronik, Drogerie, Alkohol, Tabak, Autoreparaturen |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitschriften, Medikamente |
Rechenbeispiele
Unter der Grenze: Eine Person kauft in Konstanz Lebensmittel für 128,40 € inklusive 7 % deutscher Mehrwertsteuer. Netto sind das 120,00 €, bei einem angenommenen Kurs von 1 € = 0,94 CHF also 112,80 CHF. Das liegt unter 150 CHF – es fällt keine Schweizer MWST an. Fleisch, Butter und Öl müssen dennoch innerhalb der Freimengen bleiben.
Über der Grenze: Kauft dieselbe Person Kleidung für netto 260,00 €, entspricht das 244,40 CHF. Fällig wird die MWST auf den gesamten Wert: 244,40 CHF × 8,1 % = 19,80 CHF. Wären es ausschließlich Lebensmittel, betrüge die Steuer 244,40 CHF × 2,6 % = 6,35 CHF. Gemischte Einkäufe werden je Satz getrennt berechnet.
Holen Sie sich gleichzeitig die deutsche Mehrwertsteuer mit dem Ausfuhrschein zurück, zahlen Sie unterm Strich nur die niedrigere Schweizer Steuer: Mehrwertsteuer-Rückerstattung mit dem Ausfuhrschein.
Freimengen: was zusätzlich zum Zoll zählt
Für bestimmte Agrarprodukte, Alkohol und Tabak erhebt die Schweiz Zoll, sobald die Freimenge pro Person und Tag überschritten ist. Die Freimengen gelten unabhängig von der Wertfreigrenze.
| Ware | Freimenge pro Person und Tag |
|---|---|
| Fleisch und Fleischzubereitungen (ohne Wild, Fisch) | 1 kg |
| Butter und Rahm | 1 kg bzw. 1 l |
| Öle, Fette, Margarine | 5 kg bzw. 5 l |
| Alkoholische Getränke bis 18 % Vol. (ab 17 Jahren) | 5 l |
| Alkoholische Getränke über 18 % Vol. (ab 17 Jahren) | 1 l |
| Zigaretten/Zigarren oder anderer Tabak (ab 17 Jahren) | 250 Stück bzw. 250 g |
Für Mehrmengen verlangt der Zoll feste Beträge je Kilogramm oder Liter, bei Fleisch 17 CHF je kg für Mehrmengen bis 10 kg und 23 CHF je kg darüber (Stand: Oktober 2026; maßgeblich ist der aktuelle Tarif des BAZG). Auf diese Abgaben fällt zusätzlich MWST an, wenn die Wertfreigrenze überschritten ist.
Anmeldung: QuickZoll oder Schalter
Abgabenpflichtige Waren müssen Sie unaufgefordert anmelden. Dafür gibt es zwei Wege:
- App QuickZoll: Waren erfassen, Abgaben berechnen und bezahlen, bevor Sie die Grenze überqueren. Die Anmeldung gilt für einen gewählten Zeitraum; danach können Sie den Grenzübergang auch ohne besetzten Schalter passieren.
- Am Zollschalter während der Öffnungszeiten, über den roten Durchgang bzw. die gekennzeichnete Spur.
Wer nichts anmeldet und mehr als die Grenzen einführt, begeht eine Widerhandlung gegen das Zoll- bzw. Mehrwertsteuerrecht. Neben den Abgaben drohen Bußen, die ein Mehrfaches der hinterzogenen Abgaben betragen können. Belege sollten Sie bis zur Grenze aufbewahren. Für Liechtenstein gelten dieselben Regeln, weil es zum Schweizer Zollgebiet gehört (Mehrwertsteuer in Liechtenstein). Wie Tax-Free in anderen Ländern funktioniert, zeigt Tax-Free-Shopping für Reisende.
Abgrenzung: Online-Bestellungen und Lieferungen
Für Pakete gelten andere Regeln als für Einkäufe im Reiseverkehr: Die Wertfreigrenze von 150 CHF gilt dort nicht. Die Schweizer Post und Kurierdienste erheben die Einfuhr-MWST, wenn der Steuerbetrag 5 CHF übersteigt, und berechnen zusätzlich eine Verzollungsgebühr. Größere ausländische Versandhändler sind in der Schweiz MWST-pflichtig registriert und berechnen die Schweizer Steuer direkt. Allgemeine Infos zur Schweizer Mehrwertsteuer: Mehrwertsteuer in der Schweiz. Für Bestellungen aus Drittländern nach Deutschland siehe Mehrwertsteuer bei Bestellungen aus dem Ausland.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wertfreigrenze in der Schweiz?
150 Franken pro Person und Tag seit dem 1. Januar 2025. Bis Ende 2024 lag sie bei 300 Franken.
Zahle ich bei 200 Franken Einkaufswert MWST nur auf 50 Franken?
Nein. Wird die Wertfreigrenze überschritten, fällt die MWST auf den gesamten Warenwert an – im Beispiel auf 200 Franken.
Gilt die Wertfreigrenze auch für Kinder?
Ja, jede Person hat eine eigene Wertfreigrenze von 150 Franken pro Tag. Einzelne Waren über 150 Franken sind aber immer steuerpflichtig.
Wird die deutsche Mehrwertsteuer bei der Wertfreigrenze mitgerechnet?
Nein, wenn sie auf dem Beleg ausgewiesen ist. Dann zählt der Wert ohne deutsche Mehrwertsteuer.
Quellen
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Wertfreigrenze Mehrwertsteuer bei der Einreise 150 Franken (abgerufen Oktober 2026)
- Schweizerischer Bundesrat: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, in Kraft seit 01.01.2025
- BAZG: Freimengen im Reiseverkehr und App QuickZoll
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 25 (Steuersätze)