Mehrwertsteuer-Rückerstattung mit dem Ausfuhrschein
Wer in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnt, kann sich die deutsche Mehrwertsteuer auf Einkäufe in Deutschland zurückholen. Dafür brauchen Sie den Ausfuhrschein („grüner Zettel“) vom Händler, einen Stempel des deutschen Zolls bei der Ausreise und einen Einkaufswert von mehr als 50 € pro Rechnung. Erstattet wird der im Preis enthaltene Steueranteil – bei 19 % sind das 15,97 % des Kaufpreises, bei 7 % 6,54 %.
Das Wichtigste in Kürze
- Berechtigt: Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU, z. B. in der Schweiz – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Bagatellgrenze: Rechnungsbetrag inkl. MwSt. über 50 € (seit 1.1.2020).
- Frist: Ausfuhr bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kauf.
- Ablauf: Ausfuhrschein im Geschäft, Stempel beim deutschen Zoll, Rückgabe an den Händler, Erstattung – oft abzüglich einer Gebühr.
- Ein digitaler Ausfuhrschein wird seit 2026 in einer Pilotphase getestet; danach soll die 50-€-Grenze fallen (Stand: Oktober 2026).
Inhalt
Rechtsgrundlage: warum es die Mehrwertsteuer-Rückerstattung gibt
Ein Verkauf an Reisende, die die Ware in ein Land außerhalb der EU mitnehmen, ist in Deutschland als Ausfuhrlieferung steuerfrei (§ 6 Abs. 3a UStG). Der Händler muss die Ausfuhr nachweisen – mit dem vom Zoll bestätigten Ausfuhr- und Abnehmernachweis. Erst dann darf er die Mehrwertsteuer zurückzahlen. Die Schweiz besteuert die Ware anschließend bei der Einfuhr selbst, sofern die Wertfreigrenze überschritten ist.
Voraussetzungen im Überblick:
- Wohnsitz in einem Drittland. Ausweis und Wohnsitznachweis (Pass, ID oder Aufenthaltsausweis mit Schweizer Adresse) müssen Sie dem Zoll vorlegen. Ein deutscher Pass genügt, wenn die Schweizer Wohnadresse belegt ist.
- Gesamtwert der Rechnung einschließlich Umsatzsteuer über 50 €. Mehrere kleine Belege dürfen nicht zusammengerechnet werden.
- Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kauf. Bei einem Einkauf am 10. Oktober also spätestens am 31. Januar.
- Die Ware darf vor der Ausfuhr nicht benutzt werden und muss dem Zoll vorgezeigt werden.
- Nicht begünstigt sind Dienstleistungen wie Restaurantbesuche, Friseur oder Hotel sowie Waren für gewerbliche Zwecke.
Ablauf am Zoll mit dem Ausfuhrschein
- Beim Einkauf den Ausfuhrschein verlangen. Der Händler trägt Ihre Daten, Ware und Betrag ein und gibt Ihnen das Formular mit der Rechnung.
- An der Grenze vor der Ausreise beim deutschen Zoll (Ausgangszollstelle) anhalten. Die Ware, die Rechnung und den Ausfuhrschein vorlegen; der Zoll bestätigt die Ausfuhr mit Stempel. Ohne Stempel keine Erstattung – und ohne Vorlage der Ware gibt es keinen Stempel.
- Bei der Schweizer Einreise Waren über der Wertfreigrenze von CHF 150 anmelden (siehe unten).
- Rückgabe des gestempelten Scheins beim Händler – beim nächsten Besuch oder per Post, je nach Händler. Der Händler zahlt die Mehrwertsteuer bar, als Gutschrift oder über einen Dienstleister aus.
Viele Händler und spezialisierte Dienstleister behalten für die Abwicklung eine Bearbeitungsgebühr ein. Die Höhe legt jedes Geschäft selbst fest; einige Ketten erstatten den vollen Betrag. Fragen Sie vor dem Kauf nach. Allgemeine Informationen zu Erstattungsanbietern: Tax-Free-Shopping für Reisende.
Rechenbeispiele: Erstattung und Schweizer Steuer
| Einkauf | Bruttopreis | Netto | Erstattbare MwSt. |
|---|---|---|---|
| Winterjacke (19 %) | 238,00 € | 200,00 € | 38,00 € |
| Lebensmitteleinkauf (7 %) | 107,00 € | 100,00 € | 7,00 € |
| Drogerie (19 %) | 45,00 € | – | 0,00 € (unter 50 €) |
Für die Winterjacke gilt in der Schweiz der Nettowert, weil die deutsche Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist: 200,00 €. Bei einem angenommenen Kurs von 1 € = 0,94 CHF sind das 188,00 CHF – über der Wertfreigrenze von 150 CHF. Fällig wird die Schweizer MWST von 8,1 % auf den gesamten Wert: 15,23 CHF. Unterm Strich zahlen Sie statt 19 % deutscher Steuer rund 8,1 % Schweizer Steuer. Bleiben alle Einkäufe einer Person an einem Tag unter 150 CHF, entfällt die Schweizer Steuer ganz. Details und Freimengen: Schweizer Wertfreigrenze CHF 150.
Digitaler Ausfuhrschein und Ende der Bagatellgrenze
Seit dem 1. Januar 2020 erstattet Deutschland die Mehrwertsteuer nur noch bei Rechnungen über 50 €. Die Grenze sollte die Zollämter am Hochrhein und am Bodensee entlasten, an denen jährlich Millionen grüne Zettel abgestempelt werden. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Bagatellgrenze abzuschaffen, sobald der digitale Ausfuhrschein flächendeckend verfügbar ist – zum Ende des Jahres, in dem er startet.
Im Sommer 2026 testen einzelne Händler wie Lidl den digitalen Ausfuhrschein an ausgewählten Grenzzollstellen; der Zoll bestätigt die Ausfuhr dann elektronisch statt per Stempel. Einen Termin für den Regelbetrieb und damit für den Wegfall der 50-€-Grenze hat der Zoll bis Oktober 2026 nicht bekanntgegeben. Bis dahin gilt für alle anderen Einkäufe weiterhin das Papierformular mit Stempel und die 50-€-Grenze (Stand: Oktober 2026). Welche Händler teilnehmen, veröffentlicht die Generalzolldirektion auf zoll.de.
Häufige Fehler
- Stempel vergessen: Wer ohne Halt über die Grenze fährt, verliert den Anspruch.
- Frist überschritten: Ausfuhr später als drei Kalendermonate nach dem Kauf – der Zoll stempelt nicht mehr.
- Ware schon benutzt: Getragene Kleidung oder angebrochene Packungen können zur Ablehnung führen.
- Schweizer Anmeldung vergessen: Waren über der Wertfreigrenze nicht zu deklarieren, ist eine Zollwiderhandlung und kann teuer werden.
Wie die Schweiz selbst die Mehrwertsteuer regelt, steht unter Mehrwertsteuer in der Schweiz. Für Liechtenstein gilt dasselbe Verfahren, da es zum Schweizer Zollgebiet gehört (Mehrwertsteuer in Liechtenstein).
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag bekomme ich die Mehrwertsteuer als Schweizer zurück?
Der Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer muss mehr als 50 € betragen. Mehrere Belege unter 50 € dürfen nicht addiert werden.
Wie lange ist der Ausfuhrschein gültig?
Die Ware muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kauf ausgeführt und der Schein in dieser Frist vom Zoll gestempelt werden. Wann Sie ihn beim Händler einreichen müssen, regelt der Händler.
Wie viel Mehrwertsteuer bekomme ich zurück?
Höchstens 15,97 % des Kaufpreises bei 19 % und 6,54 % bei 7 %. Viele Händler ziehen davon eine Bearbeitungsgebühr ab.
Muss ich trotzdem Schweizer Mehrwertsteuer zahlen?
Ja, wenn der Wert aller Waren einer Person an einem Tag 150 CHF übersteigt. Maßgeblich ist der Wert ohne deutsche Mehrwertsteuer, wenn diese auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Quellen
- § 6 Abs. 3a UStG in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung (Wertgrenze 50 €), § 17 UStDV
- Abschnitt 6.11 UStAE (Ausfuhrnachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr)
- Generalzolldirektion: Umsatzsteuererstattung im Reiseverkehr
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Wertfreigrenze 150 Franken seit 01.01.2025
- Schaffhauser Nachrichten, 19.12.2025, und Aargauer Zeitung (Juni 2026): Testphase digitaler Ausfuhrschein