Mehrwertsteuer in Liechtenstein
Liechtenstein erhebt dieselben Mehrwertsteuersätze wie die Schweiz: 8,1 % Normalsatz, 3,8 % für Beherbergung und 2,6 % reduziert. Grundlage sind der Zollvertrag von 1923 und ein eigener Mehrwertsteuervertrag mit der Schweiz. Beide Länder bilden ein gemeinsames Mehrwertsteuer- und Zollgebiet außerhalb der EU.
Das Wichtigste in Kürze
- Sätze 2026: 8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Beherbergung), 2,6 % (Lebensmittel, Bücher, Medikamente u. a.).
- Gemeinsames Wirtschaftsgebiet mit der Schweiz; Währung ist der Schweizer Franken.
- Für Deutschland und die EU ist Liechtenstein Drittland: Ausfuhr, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll wie bei der Schweiz.
- Steigen die Schweizer Sätze (Abstimmung 29.11.2026), übernimmt Liechtenstein sie automatisch.
Inhalt
Warum Liechtenstein die Schweizer Sätze hat
Seit dem Zollvertrag von 1923 bilden Liechtenstein und die Schweiz ein gemeinsames Zollgebiet. Als die Schweiz 1995 die Mehrwertsteuer einführte, schlossen beide Staaten einen Mehrwertsteuervertrag. Danach übernimmt Liechtenstein das Schweizer Mehrwertsteuerrecht inhaltlich in ein eigenes Gesetz (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) mit denselben Sätzen und Regeln. Die Steuerverwaltung in Vaduz ist für liechtensteinische Unternehmen zuständig, die Einfuhrsteuer erhebt der Schweizer Zoll auch an der Grenze zu Österreich. Die Einnahmen werden nach einem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt.
Liechtensteins Stimmberechtigte entscheiden deshalb nicht über die eigenen Sätze: Bei einer Änderung in der Schweiz gilt sie auch im Fürstentum. Liechtenstein ist zwar Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), aber nicht Teil der EU-Zollunion und nicht des EU-Mehrwertsteuersystems.
Mehrwertsteuersätze in Liechtenstein
| Satz | 2026 | Gilt für |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | die meisten Waren und Dienstleistungen, Restaurants, Alkohol, Tabak |
| Sondersatz | 3,8 % | Beherbergung (Übernachtung mit Frühstück) |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (nicht im Restaurant), Medikamente, Bücher, Zeitungen, Pflanzen, Tierfutter |
| Steuerfrei | – | u. a. Gesundheitswesen, Bildung, Versicherungen, Wohnungsvermietung |
Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024. Bei einem Ja in der Schweizer Volksabstimmung vom 29. November 2026 steigen sie frühestens 2028 auf 8,5 % und 4,0 % (MWST-Erhöhung für die 13. AHV-Rente). Details zu einzelnen Abgrenzungen finden Sie auf der Seite Mehrwertsteuer in der Schweiz 2026, die inhaltlich auch für Liechtenstein gilt.
Rechenbeispiel: Eine Uhr kostet in Vaduz CHF 1'000.00 inklusive MWST. Darin stecken CHF 1'000.00 × 8,1 ÷ 108,1 = CHF 74.93 Mehrwertsteuer.
Einkaufen in Liechtenstein als Tourist
Für Reisende aus Deutschland oder Österreich gilt dasselbe wie beim Einkauf in der Schweiz:
- Ausfuhr: Lassen Sie sich im Geschäft einen Ausfuhrbeleg ausstellen und an der Grenze vom Zoll abstempeln. Der Händler erstattet dann die liechtensteinische MWST, häufig abzüglich einer Gebühr (Mehrwertsteuer-Rückerstattung mit dem Ausfuhrschein).
- Einfuhr in die EU: Waren bis 300 € pro Person (Landweg) sind abgabenfrei; darüber fallen deutsche bzw. österreichische Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an (Einkaufen jenseits der Grenze).
Lohnend ist das vor allem bei hochpreisigen Waren: Statt 8,1 % Liechtensteiner MWST zahlen Sie bei Überschreiten der Freigrenze 19 % deutsche Einfuhrumsatzsteuer – ein Preisvorteil entsteht nur, wenn der Nettopreis deutlich niedriger ist.
Hinweise für Unternehmen
- Warenlieferungen aus Deutschland nach Liechtenstein sind steuerfreie Ausfuhrlieferungen; der Nachweis erfolgt über die Ausfuhranmeldung. Der Kunde zahlt bei der Einfuhr die liechtensteinische bzw. Schweizer Einfuhrsteuer.
- Dienstleistungen an Unternehmen in Liechtenstein werden in der Regel dort besteuert, wo der Empfänger sitzt; die deutsche Rechnung enthält dann keine deutsche Umsatzsteuer (Leistungsort im Umsatzsteuerrecht). Der Empfänger versteuert sie im Bezugsteuerverfahren.
- Registrierung: Ausländische Unternehmen, die in Liechtenstein oder der Schweiz steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz registrieren. Liechtenstein und die Schweiz teilen ein MWST-Gebiet; eine Registrierung genügt für beide. Wer ausschließlich in Liechtenstein steuerbare Leistungen erbringt, registriert sich bei der Steuerverwaltung in Vaduz; wer Leistungen in beiden Ländern erbringt, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Bern. Unternehmen ohne Sitz im Inland müssen eine Steuervertretung mit Sitz im jeweiligen Land bestimmen.
- Vorsteuervergütung: Eine Erstattung liechtensteinischer MWST an deutsche Unternehmen setzt Gegenrecht voraus und läuft nicht über das EU-Portal (Vorsteuervergütung aus dem EU-Ausland gilt nur für EU-Staaten).
Für ausführliche Fragen zu grenzüberschreitenden Geschäften lohnt sich eine Steuerberatung mit Kenntnis des Schweizer MWST-Rechts.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Liechtenstein?
8,1 % Normalsatz, 3,8 % für Beherbergung und 2,6 % reduzierter Satz – identisch mit der Schweiz.
Warum hat Liechtenstein dieselbe Mehrwertsteuer wie die Schweiz?
Beide Länder bilden seit 1923 ein gemeinsames Zollgebiet und haben die Mehrwertsteuer per Staatsvertrag vereinheitlicht. Liechtenstein übernimmt Schweizer Satzänderungen automatisch.
Kann ich mir die Mehrwertsteuer in Liechtenstein erstatten lassen?
Ja, mit einem vom Zoll abgestempelten Ausfuhrbeleg. Bei der Einreise nach Deutschland fällt über 300 € Warenwert Einfuhrumsatzsteuer an.
Gehört Liechtenstein zum EU-Mehrwertsteuergebiet?
Nein. Liechtenstein ist zwar im EWR, aber umsatzsteuerlich Drittland. Lieferungen dorthin sind Ausfuhren.
Quellen
- Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums an das schweizerische Zollgebiet vom 29.3.1923
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein (1994)
- Gesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) des Fürstentums Liechtenstein
- Steuerverwaltung Liechtenstein: Merkblatt zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen; ESTV: Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen
- Landesspiegel.li: Bundesrat spricht sich für höhere Mehrwertsteuer zugunsten der AHV aus, Oktober 2026