Mehrwertsteuer in Dubai und den VAE

Aktualisiert am · Lesezeit 5 Min.

Die Mehrwertsteuer in Dubai und den übrigen Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) beträgt einheitlich 5 %. Sie wurde zum 1. Januar 2018 eingeführt. Touristen können sich einen Großteil der Steuer auf Einkäufe ab 250 AED bei der Ausreise erstatten lassen.

VAT-Rechner Dubai: 5 % aus dem Preis

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag1.000,00 €Mehrwertsteuer (5 %)50,00 €Bruttobetrag1.050,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • 5 % VAT in allen sieben Emiraten, seit 1.1.2018; ein ermäßigter Satz existiert nicht, wohl aber 0 % und Steuerbefreiungen.
  • Preise im Handel sind Endpreise inklusive VAT.
  • Touristenerstattung ab 250 AED je Einkauf, Ausfuhrbestätigung innerhalb von 90 Tagen; abgezogen werden ein Anteil und eine feste Gebühr je Beleg.
  • Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt die Reisefreimenge von 430 € (Flugreise); darüber fallen 19 % bzw. 7 % Einfuhrumsatzsteuer an.
Inhalt
  1. Mehrwertsteuer in Dubai und den VAE: die Sätze
  2. Beispiel: VAT im Kaufpreis
  3. Tax-Free für Touristen: VAT-Erstattung in Dubai
  4. Rückkehr nach Deutschland: Freimengen und Einfuhrumsatzsteuer
  5. Was gilt für Unternehmen?
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Mehrwertsteuer in Dubai und den VAE: die Sätze

Die VAE haben die VAT gemeinsam mit Saudi-Arabien als Teil eines Abkommens der Golfstaaten (GCC) eingeführt. Zuständig ist die Federal Tax Authority (FTA). Mit 5 % gehört der Satz zu den niedrigsten weltweit.

Stand: Oktober 2026. Hotels in Dubai berechnen zusätzlich kommunale Abgaben und eine Tourismusgebühr, die keine VAT sind.
BehandlungSatzBeispiele
Normalsatz5 %Einzelhandel, Restaurants, Hotels, Mietwagen, Gewerbemieten
Nullsatz0 %Exporte, internationale Beförderung, bestimmte Bildungs- und Gesundheitsleistungen, Erstverkauf von Wohnimmobilien, Anlagegold
Steuerbefreit–Wohnungsmieten, unbebautes Land, öffentlicher Nahverkehr, bestimmte Finanzdienstleistungen

Der Unterschied zwischen Nullsatz und Befreiung entspricht dem deutschen Recht: Beim Nullsatz behält der Unternehmer den Vorsteuerabzug, bei der Befreiung nicht (siehe Nullsteuersatz und steuerfreie Umsätze). Zum Vergleich in der Region: Saudi-Arabien erhebt 15 %, Bahrain 10 %, Oman 5 %; Katar und Kuwait haben bislang keine Mehrwertsteuer eingeführt.

Beispiel: VAT im Kaufpreis

Eine Uhr kostet in einer Mall in Dubai 1.050,00 AED. Darin sind 50,00 AED VAT enthalten (1.050,00 × 5 ÷ 105), der Nettopreis beträgt 1.000,00 AED. Den Anteil aus jedem Preis berechnet der Rechner oben oder die Formel aus Mehrwertsteuer berechnen.

Tax-Free für Touristen: VAT-Erstattung in Dubai

Seit November 2018 betreibt die FTA mit dem Dienstleister Planet ein vollständig digitales Erstattungssystem. Voraussetzungen und Ablauf:

  1. Berechtigt sind Besucher ab 18 Jahren ohne Wohnsitz in den VAE, die das Land verlassen – also auch Urlauber aus Deutschland. Besatzungsmitglieder des Flugzeugs sind ausgeschlossen.
  2. Einkauf in einem am System teilnehmenden Geschäft, mindestens 250 AED je Kassenbeleg. Belege verschiedener Geschäfte lassen sich nicht zusammenrechnen.
  3. Pass an der Kasse vorlegen: Das Geschäft erfasst den Einkauf digital und versieht den Beleg mit einem Tax-Free-Tag.
  4. Ausfuhr bestätigen innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf an den Selbstbedienungsautomaten am Flughafen, Hafen oder Landgrenzübergang – vor dem Check-in, damit Sie die Ware vorzeigen können.
  5. Erstattung in bar (Dirham) oder auf die Kreditkarte. Waren, die Sie in den VAE ganz oder teilweise verbraucht haben, sind ausgeschlossen.

Rechenbeispiel Erstattung: Seit dem 12. Juli 2026 (FTA-Entscheidung Nr. 11/2026) behält der Betreiber 13 % der Steuer als Verwaltungsgebühr ein und zieht zusätzlich eine feste Gebühr von 3,60 AED je Erstattungsantrag ab; die feste Gebühr war vorher höher. Für die Uhr mit 50,00 AED VAT ergibt das: 50,00 × 0,87 − 3,60 = 39,90 AED (Stand: Oktober 2026). Die aktuellen Gebühren nennt die FTA auf tax.gov.ae.

Wie die Erstattung in anderen Ländern funktioniert und welche Gebühren üblich sind: Tax-Free-Shopping für Reisende.

Rückkehr nach Deutschland: Freimengen und Einfuhrumsatzsteuer

Auch wenn Sie die VAT in Dubai zurückerhalten haben, gilt bei der Einreise nach Deutschland das deutsche Recht. Waren für den persönlichen Bedarf bis 430 € pro Person (Flugreise; unter 15 Jahren 175 €) bleiben abgabenfrei. Liegt der Wert darüber, müssen Sie den roten Ausgang nehmen. Der Zoll erhebt dann Einfuhrumsatzsteuer von 19 % bzw. 7 % auf den vollen Warenwert und gegebenenfalls Zoll. Bei Gold gilt eine Besonderheit: Anlagegold ist in Deutschland steuerfrei, Schmuck dagegen nicht (siehe Gold und Silber).

Was gilt für Unternehmen?

Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen in den VAE müssen sich ab 375.000 AED in zwölf Monaten registrieren; freiwillig ist dies ab 187.500 AED möglich. Ausländische Unternehmen ohne Sitz in den VAE müssen sich ab dem ersten Umsatz registrieren, wenn niemand anderes die Steuer schuldet. Seit Juni 2023 gibt es zusätzlich eine Körperschaftsteuer von 9 % – sie hat mit der VAT nichts zu tun. Deutsche Lieferungen in die VAE sind steuerfreie Ausfuhrlieferungen; Dienstleistungen an Unternehmen in Dubai rechnen Sie in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer ab (Leistungsort).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Dubai?

5 %. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2018 einheitlich in allen Emiraten. Einen ermäßigten Satz gibt es nicht, aber bestimmte Leistungen sind mit 0 % belegt oder steuerbefreit.

Bekomme ich in Dubai die Mehrwertsteuer zurück?

Ja, als Tourist für Einkäufe ab 250 AED in teilnehmenden Geschäften. Die Ausfuhr bestätigen Sie innerhalb von 90 Tagen am Flughafen; erstattet wird die VAT abzüglich eines Anteils und einer Gebühr je Beleg.

Ist Dubai steuerfrei?

Nein. Es gibt keine Einkommensteuer auf Gehälter, aber seit 2018 eine Mehrwertsteuer von 5 % und seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % für Unternehmen.

Muss ich Einkäufe aus Dubai in Deutschland verzollen?

Ja, wenn der Gesamtwert 430 € (Flugreise) übersteigt. Dann fällt deutsche Einfuhrumsatzsteuer auf den gesamten Warenwert an, je nach Ware zusätzlich Zoll.

Quellen

  • Federal Decree-Law No. 8 of 2017 on Value Added Tax (VAE)
  • Federal Tax Authority: VAT Refund for Tourists (tax.gov.ae, abgerufen Oktober 2026)
  • Federal Tax Authority: Decision No. 11 of 2026 on the Tax Refund for Tourists Scheme (in Kraft seit 12.7.2026)
  • Offizielles Portal der VAE-Regierung (u.ae): VAT refund for tourists
  • Generalzolldirektion: Reisefreimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten