Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zahlt ein Händler die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis, sondern nur auf seine Marge – die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Sie gilt vor allem für Gebrauchtwagen und andere Gebrauchtwaren, die der Händler ohne Vorsteuer, etwa von Privatpersonen, eingekauft hat. Die Umsatzsteuer steckt immer im Differenzbetrag und beträgt stets 19 %.
Das Wichtigste in Kürze
- Formel: (Verkaufspreis − Einkaufspreis) × 19 ÷ 119 = Umsatzsteuer.
- Voraussetzung: Wiederverkäufer kauft einen beweglichen Gegenstand ohne Umsatzsteuerausweis ein (z. B. von Privat).
- Auf der Rechnung kein Steuerausweis, sondern der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“.
- Der Käufer hat keinen Vorsteuerabzug.
- Edelsteine und Edelmetalle sind ausgeschlossen.
Inhalt
Voraussetzungen der Differenzbesteuerung
§ 25a Abs. 1 UStG stellt vier Bedingungen auf:
- Wiederverkäufer: Der Unternehmer handelt gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen oder versteigert sie öffentlich im eigenen Namen. Typisch sind Autohäuser, Antiquariate, Second-Hand-Läden, Antiquitäten- und Möbelhändler.
- Einkauf im Gemeinschaftsgebiet: Der Gegenstand wurde innerhalb der EU an den Wiederverkäufer geliefert.
- Einkauf ohne Steuer: Für die Lieferung an den Wiederverkäufer wurde keine Umsatzsteuer geschuldet oder nach § 19 UStG nicht erhoben – etwa beim Kauf von Privatpersonen, von Kleinunternehmern oder von einem anderen Händler, der selbst die Differenzbesteuerung angewandt hat.
- Kein Ausschluss: Edelsteine und Edelmetalle (§ 25a Abs. 1 Nr. 3 UStG) sind nicht begünstigt.
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten können nach § 25a Abs. 2 UStG auch dann differenzbesteuert werden, wenn der Händler sie selbst eingeführt oder vom Künstler mit Umsatzsteuer gekauft hat. Diese Option bindet für zwei Jahre. Mehr zur Besteuerung von Kunst: Mehrwertsteuer auf Kunstwerke.
Rechenbeispiel: Gebrauchtwagen vom Privatverkäufer
Ein Autohändler kauft einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson für 8.000,00 €. Er verkauft ihn für 10.380,00 € an einen Privatkunden.
| Position | Differenzbesteuerung | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Verkaufspreis brutto | 10.380,00 € | 10.380,00 € |
| Bemessungsgrundlage (brutto) | 2.380,00 € (Marge) | 10.380,00 € |
| Umsatzsteuer (× 19 ÷ 119) | 380,00 € | 1.657,31 € |
| Erlös nach Steuer | 10.000,00 € | 8.722,69 € |
| Rohgewinn nach Einkauf 8.000 € | 2.000,00 € | 722,69 € |
Die Marge von 2.380,00 € ist ein Bruttobetrag; die Steuer wird herausgerechnet. Formeln: Mehrwertsteuer rausrechnen. Liegt der Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis, ist die Bemessungsgrundlage 0 €. Ein Verlust kann bei der Einzeldifferenz nicht mit Gewinnen aus anderen Fahrzeugen verrechnet werden. Weitere Hinweise für Käufer: Mehrwertsteuer beim Autokauf.
Einzeldifferenz und Gesamtdifferenz
Grundsätzlich wird die Marge für jeden Gegenstand einzeln ermittelt. Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis von höchstens 500 € erlaubt § 25a Abs. 4 UStG die Gesamtdifferenz: Der Händler zieht die Summe aller Einkäufe eines Voranmeldungszeitraums von der Summe aller Verkäufe ab.
Beispiel Gesamtdifferenz: Ein Antiquariat kauft im Mai Bücher von Privatleuten für insgesamt 3.200,00 € und verkauft Bücher für 4.990,00 €.
Gesamtdifferenz: 4.990,00 € − 3.200,00 € = 1.790,00 €
Umsatzsteuer: 1.790,00 € × 19 ÷ 119 = 285,80 €
Ist die Differenz eines Monats negativ, wird sie innerhalb desselben Kalenderjahres über die Jahreserklärung verrechnet; ein negativer Jahresbetrag kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Wichtig: Auch Bücher, die bei regulärer Besteuerung 7 % kosten würden, unterliegen in der Differenzbesteuerung dem Regelsteuersatz von 19 % (§ 25a Abs. 5 Satz 1 UStG). Ob sich die Differenzbesteuerung lohnt, hängt bei solchen Waren von der Marge ab – der Händler kann für jede Lieferung auf sie verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG).
Rechnung: Hinweis statt Steuerausweis
Bei differenzbesteuerten Umsätzen darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 UStG). Stattdessen enthält die Rechnung je nach Ware einen der Hinweise:
- „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“,
- „Kunstgegenstände/Sonderregelung“,
- „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“.
Weist ein Händler die Steuer trotzdem aus, schuldet er den ausgewiesenen Betrag zusätzlich nach § 14c UStG – siehe Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer. Ein Unternehmer, der einen differenzbesteuerten Gegenstand kauft, kann keine Vorsteuer abziehen; für ihn kostet ein differenzbesteuertes Fahrzeug also den vollen Bruttopreis. Die übrigen Angaben richten sich nach den Pflichtangaben auf Rechnungen.
Vorsteuer, Aufzeichnungen und EU-Geschäft
- Vorsteuer: Steuer auf den Einkauf des Gegenstands ist nicht abziehbar, falls der Händler sie doch gezahlt hat (§ 25a Abs. 5 Satz 3 UStG). Vorsteuer aus Reparaturen, Aufbereitung, Werkstattmiete oder Werbung bleibt abziehbar – die Reparaturkosten erhöhen aber nicht den Einkaufspreis für die Margenberechnung.
- Aufzeichnungen: Verkaufspreis, Einkaufspreis und Bemessungsgrundlage sind für jeden Gegenstand getrennt von anderen Umsätzen aufzuzeichnen (§ 25a Abs. 6 UStG).
- Lieferung ins EU-Ausland: Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist ausgeschlossen. Der Händler versteuert die Marge in Deutschland, der Käufer im Ausland hat keinen Erwerb zu versteuern. Neufahrzeuge fallen nie unter die Differenzbesteuerung.
- Ausfuhr in Drittländer: Bleibt steuerfrei wie jede Ausfuhrlieferung.
Wer kann die Differenzbesteuerung nutzen – und wer nicht?
| Fall | Differenzbesteuerung? |
|---|---|
| Autohaus kauft Gebrauchtwagen von Privatperson | ja |
| Second-Hand-Laden kauft Kleidung von Privatleuten | ja, oft mit Gesamtdifferenz |
| Händler kauft Gebrauchtwagen von einem Unternehmer mit Steuerausweis | nein, Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug |
| Unternehmer verkauft seinen eigenen gebrauchten Firmenwagen | nein, kein Wiederverkäufer |
| Goldhändler kauft Goldschmuck von Privat | nein, Edelmetall ausgeschlossen – siehe Gold und Silber |
| Privatperson verkauft gebrauchte Sachen | keine Umsatzsteuer – siehe Privatverkauf |
Häufige Fragen
Was ist Differenzbesteuerung einfach erklärt?
Der Händler versteuert nur seinen Gewinn aus dem Weiterverkauf, nicht den ganzen Preis. Die Umsatzsteuer beträgt 19/119 der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis.
Kann ich bei einem differenzbesteuerten Auto Vorsteuer abziehen?
Nein. Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, deshalb ist kein Vorsteuerabzug möglich – auch nicht für Unternehmer.
Welcher Steuersatz gilt bei der Differenzbesteuerung?
Immer der Regelsteuersatz von 19 %, auch bei Waren, die sonst ermäßigt besteuert würden.
Was muss auf einer Rechnung mit Differenzbesteuerung stehen?
Der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (bzw. die Varianten für Kunst und Antiquitäten) und kein gesonderter Steuerbetrag.
Was passiert bei negativer Marge?
Bei der Einzeldifferenz ist die Bemessungsgrundlage 0 €; der Verlust geht verloren. Bei der Gesamtdifferenz gleichen sich Monate innerhalb eines Kalenderjahres aus; ein Jahresverlust wird nicht ins Folgejahr übertragen.
Quellen
- § 25a UStG (Differenzbesteuerung), § 14a Abs. 6 UStG
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 25a.1
- Art. 311 bis 343 Richtlinie 2006/112/EG (Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten)