Mehrwertsteuer beim Autokauf

Aktualisiert am · Lesezeit 5 Min.

Beim Autokauf vom Händler sind im Preis 19 % Mehrwertsteuer enthalten – bei Neuwagen immer, bei Gebrauchtwagen entweder auf den vollen Preis („MwSt. ausweisbar“) oder nur auf die Händlermarge (Differenzbesteuerung). Kaufen Sie privat von privat, fällt keine Mehrwertsteuer an; Unternehmer können die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen.

Autopreis: Mehrwertsteuer herausrechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag35.000,00 €Mehrwertsteuer (19 %)6.650,00 €Bruttobetrag41.650,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuwagen: 19 % MwSt. auf den Kaufpreis, in der Rechnung offen ausgewiesen.
  • Gebrauchtwagen vom Händler: entweder regelbesteuert (MwSt. ausweisbar) oder differenzbesteuert nach § 25a UStG (keine ausgewiesene Steuer, kein Vorsteuerabzug).
  • Privatverkauf: keine Umsatzsteuer.
  • Firmenwagen: Vorsteuerabzug ab 10 % unternehmerischer Nutzung; die Privatnutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe versteuert.
Inhalt
  1. Mehrwertsteuer beim Neuwagen
  2. Gebrauchtwagen: „MwSt. ausweisbar“ oder differenzbesteuert?
  3. Firmenwagen: Vorsteuerabzug und Privatnutzung
  4. Verkauf des Firmenwagens
  5. Checkliste für Käufer
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Mehrwertsteuer beim Neuwagen

Der Verkauf eines Neuwagens durch einen Händler ist eine steuerpflichtige Lieferung mit 19 %. Gegenüber Privatkunden müssen Händler Endpreise inklusive Mehrwertsteuer angeben; Angebote an Gewerbekunden stehen häufig „zzgl. MwSt.“ (siehe inkl. und zzgl. MwSt.).

Im Jahr ergeben sich 729,60 € Umsatzsteuer. Alternativ ist ein Fahrtenbuch möglich.
NeuwagenBetrag
Nettopreis35.000,00 €
19 % Mehrwertsteuer6.650,00 €
Bruttopreis41.650,00 €

Privatkäufer zahlen 41.650,00 €. Ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen zahlt zwar ebenfalls diesen Betrag, erhält die 6.650,00 € aber über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück. Wirtschaftlich kostet der Wagen das Unternehmen 35.000,00 €.

Wer einen Neuwagen im EU-Ausland kauft, zahlt die deutsche Umsatzsteuer trotzdem – über die Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Finanzamt. Details: Neuwagen im EU-Ausland kaufen.

Gebrauchtwagen: „MwSt. ausweisbar“ oder differenzbesteuert?

Gebrauchtwagenhändler kaufen Fahrzeuge meist von Privatleuten an, die keine Umsatzsteuer berechnen. Damit der Händler beim Weiterverkauf nicht den vollen Preis versteuern muss, gibt es die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG: Steuer fällt nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis an.

Beispiel Differenzbesteuerung: Ein Händler kauft einen Gebrauchtwagen für 10.000,00 € von privat und verkauft ihn für 12.380,00 €. Die Marge von 2.380,00 € enthält 380,00 € Umsatzsteuer (2.380,00 € × 19 ÷ 119). Die Steuer darf auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden; die Rechnung trägt den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“.

Stammt der Wagen dagegen von einem Unternehmen – etwa aus einem Leasingrückläufer oder einer Firmenflotte –, wird er regelbesteuert verkauft. In der Anzeige steht dann „MwSt. ausweisbar“. Der volle Kaufpreis enthält 19 % Umsatzsteuer.

KaufsituationUmsatzsteuer im PreisVorsteuerabzug für Firmen
Neuwagen vom Händler19 % auf den vollen Preisja
Gebrauchtwagen, MwSt. ausweisbar19 % auf den vollen Preisja
Gebrauchtwagen, differenzbesteuert19 % nur auf die Händlermarge, nicht ausgewiesennein
Privat an privatkeinenein
Firmenwagen von einem Unternehmen19 % (wenn Vorsteuer gezogen wurde)ja

Für Privatkäufer ist es egal, ob ein Wagen differenzbesteuert ist – sie zahlen den Endpreis. Für Unternehmen ist ein regelbesteuertes Fahrzeug bei gleichem Bruttopreis um 19/119 günstiger, weil sie die Steuer zurückbekommen.

Firmenwagen: Vorsteuerabzug und Privatnutzung

Zuordnung und Vorsteuer

Ein Unternehmer darf die Vorsteuer aus dem Kauf nur abziehen, wenn er das Fahrzeug zu mindestens 10 % unternehmerisch nutzt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG) und es seinem Unternehmen zuordnet. Dann ist der volle Vorsteuerabzug möglich, auch wenn der Wagen teilweise privat gefahren wird. Ändert sich die Nutzung in den ersten fünf Jahren erheblich, kann eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nötig werden.

Umsatzsteuer auf die Privatnutzung

Die private Nutzung ist eine unentgeltliche Wertabgabe und unterliegt der Umsatzsteuer. Wer für die Einkommensteuer die 1-%-Regelung anwendet, darf diesen Wert auch für die Umsatzsteuer nutzen – mit einem pauschalen Abschlag von 20 % für Kosten ohne Vorsteuer (z. B. Versicherung, Kfz-Steuer).

Berechnung Privatnutzung (Listenpreis 40.000 €)pro Monat
1 % des Bruttolistenpreises400,00 €
abzüglich 20 % pauschal−80,00 €
Bemessungsgrundlage320,00 €
Umsatzsteuer 19 %60,80 €

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gilt die Begünstigung des Listenpreises (0,25 % bzw. 0,5 %) nur für die Einkommensteuer. Für die Umsatzsteuer wird der volle Listenpreis angesetzt – mehr dazu unter E-Auto und Wallbox. Ob Kaufen oder Leasen günstiger ist, hängt auch von der Umsatzsteuer ab: Mehrwertsteuer beim Leasing.

Verkauf des Firmenwagens

Verkauft ein Unternehmer einen Firmenwagen, der seinem Unternehmen zugeordnet ist, ist der Verkauf mit 19 % steuerpflichtig – auch an Privatkäufer. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn beim Kauf keine Vorsteuer angefallen ist, etwa beim Erwerb von privat. Gehört der Wagen dagegen nicht zum Unternehmensvermögen (z. B. bei weniger als 10 % unternehmerischer Nutzung), ist der Verkauf nicht umsatzsteuerbar. Kleinunternehmer berechnen beim Verkauf keine Umsatzsteuer. In Grenzfällen, etwa bei ausschließlich steuerfrei tätigen Unternehmern wie Ärzten, kann eine Steuerbefreiung greifen – hier ist eine Steuerberatung sinnvoll.

Checkliste für Käufer

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist im Autopreis enthalten?

Bei einem Neuwagen 19 % des Nettopreises, also 19/119 des Bruttopreises. In 41.650 € stecken 6.650 € Mehrwertsteuer.

Was bedeutet „MwSt. ausweisbar“ beim Gebrauchtwagen?

Der Händler verkauft das Auto regelbesteuert und weist 19 % Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. Unternehmen können diese Steuer als Vorsteuer abziehen.

Zahle ich beim privaten Autokauf Mehrwertsteuer?

Nein. Privatpersonen sind keine Unternehmer und berechnen keine Umsatzsteuer.

Kann ich als Selbstständiger beim Autokauf die Mehrwertsteuer sparen?

Ja, wenn Sie den Wagen zu mindestens 10 % betrieblich nutzen und dem Unternehmen zuordnen. Dafür müssen Sie die Privatnutzung laufend versteuern.

Quellen

  • § 1b, § 3 Abs. 9a, § 15 Abs. 1 Satz 2, § 15a und § 25a UStG
  • Abschnitt 15.23 UStAE (Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei teilunternehmerisch genutzten Fahrzeugen)
  • BMF-Schreiben vom 5.6.2014 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen