Mehrwertsteuer bei E-Auto und Wallbox
Elektroautos, Wallboxen und Ladestrom werden in Deutschland mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet. Die Wallbox fällt auch dann nicht unter den Nullsteuersatz für Photovoltaik, wenn sie mit einer Solaranlage zusammen gekauft wird. Privatleute zahlen auf ihre THG-Prämie keine Umsatzsteuer, Unternehmer schon.
Das Wichtigste in Kürze
- 19 % auf Elektroauto, Plug-in-Hybrid, Wallbox, Installation und Ladestrom – eine Ermäßigung gibt es nicht.
- Photovoltaik 0 %, Wallbox 19 %: Bei Kombi-Angeboten muss die Rechnung beide Sätze trennen.
- THG-Quote: für Privatpersonen nicht umsatzsteuerbar; bei Fahrzeugen im Unternehmen steuerpflichtig mit 19 %.
- Unternehmer ziehen die Umsatzsteuer auf Auto, Wallbox und Ladestrom anteilig als Vorsteuer ab.
Inhalt
Mehrwertsteuer beim Kauf eines E-Autos
Für Elektrofahrzeuge gilt der Regelsatz von 19 %. Ein E-Auto für 40.000,00 € brutto enthält 6.386,55 € Umsatzsteuer; der Nettopreis beträgt 33.613,45 €. Beim Kauf im EU-Ausland gilt für Neufahrzeuge immer die deutsche Mehrwertsteuer, die Sie nach der Zulassung ans Finanzamt zahlen (Neuwagen im EU-Ausland kaufen). Allgemeines zum Fahrzeugkauf, auch zum Gebrauchtwagen mit Differenzbesteuerung: Mehrwertsteuer beim Autokauf.
Förderprämie 2026
Seit 2026 fördert der Bund den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos (Erstzulassung ab 1.1.2026) für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 € (plus 5.000 € je Kind unter 18 für bis zu zwei Kinder, höchstens 90.000 €) mit einer einkommens- und familienabhängigen Prämie; den Antrag stellt der Halter nach der Zulassung beim BAFA (Stand: Oktober 2026). Ein staatlicher Zuschuss, den der Käufer selbst beantragt, ist kein Entgelt für den Händler; er mindert die Bemessungsgrundlage beim Autokauf nicht. Ein Rabatt des Händlers oder Herstellers mindert sie dagegen.
Wallbox: 19 %, auch zusammen mit Photovoltaik
Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen, Speicher und deren Installation mit 0 % begünstigt (§ 12 Abs. 3 UStG). Die Finanzverwaltung zählt die Wallbox aber nicht zu den „für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten“. Für sie und ihre Montage gilt deshalb 19 %.
| Position im Kombi-Angebot | Netto | Satz | MwSt. | Brutto |
|---|---|---|---|---|
| PV-Anlage 10 kWp mit Speicher, inkl. Montage | 15.000,00 € | 0 % | 0,00 € | 15.000,00 € |
| Wallbox 11 kW inkl. Installation | 1.260,50 € | 19 % | 239,50 € | 1.500,00 € |
| Summe | 16.260,50 € | 239,50 € | 16.500,00 € |
Ein Pauschalpreis ohne Aufteilung ist fehlerhaft. Details zur Abgrenzung: Photovoltaik und Mehrwertsteuer. Für den Arbeitslohnanteil der Wallbox-Installation können Privatleute die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nutzen (Handwerkerkosten absetzen).
Ladestrom: zu Hause, unterwegs, beim Arbeitgeber
| Situation | Umsatzsteuer |
|---|---|
| Haushaltsstrom an der eigenen Wallbox | 19 % in der Stromrechnung |
| Solarstrom vom eigenen Dach | keine (Eigenverbrauch, bei Anlagen ab 2023) |
| Öffentliche Ladesäule (Ad-hoc oder Ladekarte) | 19 % im kWh- oder Minutenpreis |
| Laden beim Arbeitgeber, kostenlos | lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 46 EStG; umsatzsteuerlich siehe unten |
An einer Ladesäule für 0,59 €/kWh stecken je kWh 0,09 € Umsatzsteuer. Wer mit einer Ladekarte eines Drittanbieters lädt, erhält die Rechnung vom Kartenanbieter; Unternehmer brauchen diese Rechnung für den Vorsteuerabzug.
Kostenloses Laden des privaten E-Autos im Betrieb des Arbeitgebers ist bis Ende 2030 lohnsteuerfrei. Umsatzsteuerlich kann eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG) vorliegen, die der Arbeitgeber versteuern muss, sofern nicht ein überwiegend betriebliches Interesse besteht. Lässt sich der Arbeitgeber den Strom bezahlen, versteuert er das Entgelt mit 19 %. Arbeitgeber sollten die Gestaltung mit ihrer Steuerberatung abstimmen.
Zur Zusammensetzung des Strompreises: Mehrwertsteuer auf Strom.
THG-Quote: Umsatzsteuer nur für Unternehmer
Halter von E-Autos können die eingesparten Treibhausgasemissionen jährlich über einen Quotenhändler an Mineralölunternehmen verkaufen. Die umsatzsteuerliche Folge hängt davon ab, wem das Auto zugeordnet ist:
- Privatfahrzeug: Der Verkauf der THG-Quote macht Sie nicht zum Unternehmer. Es fällt keine Umsatzsteuer an, die Prämie ist auch einkommensteuerlich nicht steuerbar.
- Fahrzeug im Unternehmensvermögen: Die Übertragung der Quote ist Teil der unternehmerischen Tätigkeit und mit 19 % steuerpflichtig. Bei 400,00 € netto Prämie schulden Sie 76,00 € Umsatzsteuer; seriöse Quotenhändler zahlen in diesem Fall 476,00 €.
- Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer, die Prämie zählt aber zum Umsatz (Kleinunternehmerregelung).
Vorsteuer für Unternehmer und Selbstständige
Ein E-Auto, das mindestens zu 10 % unternehmerisch genutzt wird, kann dem Unternehmen zugeordnet werden. Dann ist die Umsatzsteuer aus Kauf oder Leasing als Vorsteuer abziehbar, im Gegenzug wird die Privatnutzung als unentgeltliche Wertabgabe besteuert. Die ertragsteuerliche 0,25-%-Regel für E-Dienstwagen gilt umsatzsteuerlich nicht: Hier ist für die Privatnutzung von den Kosten auszugehen, die mit Vorsteuer belastet sind, oder vom ungekürzten Listenpreis. Für Leasing gilt: Mehrwertsteuer beim Leasing.
Die Wallbox am Firmengebäude ist voll vorsteuerabzugsfähig. Eine Wallbox am Privathaus eines Selbstständigen nur, soweit der dort geladene Strom unternehmerisch genutzt wird.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer zahlt man auf ein E-Auto?
19 %, wie bei jedem anderen Auto. Bei 40.000 € Kaufpreis sind das 6.386,55 € Umsatzsteuer.
Ist eine Wallbox mit Photovoltaik von der Mehrwertsteuer befreit?
Nein. Der Nullsteuersatz gilt nur für die PV-Anlage und den Speicher. Für die Wallbox fallen 19 % an, auch beim gemeinsamen Kauf.
Muss ich auf die THG-Prämie Mehrwertsteuer zahlen?
Als Privatperson nicht. Gehört das Fahrzeug zu Ihrem Unternehmen, ist die Prämie mit 19 % umsatzsteuerpflichtig, sofern Sie nicht Kleinunternehmer sind.
Wie viel Mehrwertsteuer ist im Ladestrom an öffentlichen Säulen?
19 %. Bei 0,59 € je kWh sind rund 0,09 € Umsatzsteuer enthalten.
Quellen
- § 12 Abs. 1 und Abs. 3 UStG; BMF-Schreiben vom 27.2.2023 zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- § 3 Nr. 46 EStG (steuerfreies Laden beim Arbeitgeber, befristet bis 31.12.2030)
- Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: steuerliche Behandlung der THG-Quote (bundeseinheitlich abgestimmt)
- Bundesumweltministerium / BAFA: Förderprogramm für E-Fahrzeuge 2026, Fördervoraussetzungen (bafa.de, abgerufen Oktober 2026)
- § 3 Abs. 1b UStG; Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 1.8 (Sachzuwendungen an das Personal)