Mehrwertsteuer auf Fahrräder und E-Bikes
Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs kosten in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Zubehör, Ersatzteile und Reparaturen. Beim Dienstrad-Leasing und beim Gebrauchtkauf vom Händler gibt es umsatzsteuerliche Besonderheiten.
Das Wichtigste in Kürze
- 19 % auf Fahrrad, E-Bike, Lastenrad, Helm, Zubehör und Werkstattleistungen.
- Einen ermäßigten Satz für Fahrräder oder Fahrradreparaturen gibt es in Deutschland nicht – anders als etwa in Belgien.
- Gebraucht vom Händler: oft Differenzbesteuerung, 19 % nur auf die Marge.
- Selbstständige ziehen die Vorsteuer ab, wenn das Rad zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird.
Inhalt
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Fahrräder?
Fahrräder stehen nicht in der Anlage 2 zum UStG. Es gilt deshalb der Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Eine Ausnahme mit 7 % existiert nur für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung (Anlage 2 Nr. 51), etwa Handbikes, die als Rollstuhl-Zuggerät eingestuft sind (Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel). Ein gewöhnliches Dreirad für Erwachsene fällt nicht darunter.
| Produkt oder Leistung | MwSt. |
|---|---|
| Fahrrad, Rennrad, Mountainbike, Kinderrad | 19 % |
| E-Bike, Pedelec, S-Pedelec, E-Lastenrad | 19 % |
| Akku, Ladegerät, Ersatzteile | 19 % |
| Helm, Schloss, Taschen, Bekleidung | 19 % |
| Inspektion, Reparatur, Montage | 19 % |
| Fahrradverleih, Bikesharing | 19 % |
| Fahrradmitnahme im Nahverkehr (Fahrradkarte) | 7 %* |
Rechnen Sie für ein E-Bike für 3.570,00 € brutto: 3.000,00 € netto und 570,00 € Umsatzsteuer.
Gebrauchtes Fahrrad: privat oder vom Händler
Kaufen Sie ein Rad von einer Privatperson, fällt keine Umsatzsteuer an. Fahrradhändler, die gebrauchte Räder von Privatleuten ankaufen, nutzen meist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Dann wird nur die Marge mit 19 % versteuert, und auf der Rechnung steht keine Umsatzsteuer.
Beispiel: Ein Händler kauft ein gebrauchtes E-Bike für 1.200,00 € von einer Privatperson und verkauft es für 1.800,00 €.
Marge: 600,00 € brutto → Umsatzsteuer 600,00 € × 19 ÷ 119 = 95,80 €.
Bei Regelbesteuerung wären es 1.800,00 € × 19 ÷ 119 = 287,39 €.
Wer gelegentlich das eigene Rad über ein Kleinanzeigenportal verkauft, wird dadurch nicht zum Unternehmer (Privatverkauf und Umsatzsteuer).
Dienstrad und Fahrrad-Leasing
Beim Dienstrad überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein geleastes Rad, häufig gegen Gehaltsumwandlung. Lohnsteuerlich wird die Privatnutzung mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung pro Monat angesetzt (Regelung bis Ende 2030), bei zusätzlich zum Gehalt gewährten Rädern ist sie steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).
Umsatzsteuerlich gilt eine andere Logik:
- Der Arbeitgeber zieht die Vorsteuer aus den Leasingraten ab, weil er das Rad für sein Unternehmen least.
- Die Überlassung an den Arbeitnehmer ist eine Leistung, die der Arbeitgeber mit 19 % versteuert – bei Gehaltsumwandlung als entgeltliche Leistung. Aus Vereinfachungsgründen lässt die Finanzverwaltung als monatliche Bemessungsgrundlage 1 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich Umsatzsteuer) im Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu (BMF-Schreiben vom 7. Februar 2022).
- Die lohnsteuerliche 0,25-%-Regel gilt für die Umsatzsteuer nicht.
Weil Lohn- und Umsatzsteuer hier auseinanderlaufen, sollten Arbeitgeber ein Dienstrad-Programm mit ihrer Steuerberatung abstimmen. Allgemeines zum Leasing: Mehrwertsteuer beim Leasing.
Vorsteuer für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler, die ein Fahrrad oder E-Bike auch beruflich nutzen, können es ihrem Unternehmen zuordnen, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Dann ist die gesamte Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis als Vorsteuer abziehbar, und die private Nutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe versteuert. Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug.
Ein Kurierdienst, der ausschließlich mit Lastenrädern fährt, zieht die Vorsteuer aus Kauf, Wartung und Akkus vollständig ab. Für Reparaturen gilt das gleiche: Die Werkstattrechnung muss auf das Unternehmen ausgestellt sein; bei Beträgen bis 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung.
Fahrradkauf im Ausland
Kaufen Privatpersonen ein Rad in einem anderen EU-Land im Laden, zahlen sie die dortige Mehrwertsteuer. Bestellen Sie online bei einem Händler aus dem EU-Ausland, berechnet dieser ab 10.000 € EU-weitem Fernverkaufsumsatz die deutsche Steuer von 19 %. Bei Bestellungen aus Drittländern fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an (Mehrwertsteuer bei Bestellungen aus dem Ausland). E-Bikes aus China unterliegen zusätzlich Antidumpingzöllen.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Fahrrädern?
19 %. Das gilt für normale Fahrräder, E-Bikes, Zubehör und Reparaturen gleichermaßen.
Gibt es 7 % Mehrwertsteuer auf E-Bikes?
Nein. E-Bikes und Pedelecs stehen nicht in der Liste der ermäßigt besteuerten Waren. Nur Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung, etwa Rollstühle, sind mit 7 % begünstigt.
Kann ich als Selbstständiger die Mehrwertsteuer für ein Fahrrad zurückholen?
Ja, wenn Sie das Rad mindestens zu 10 % unternehmerisch nutzen und nicht Kleinunternehmer sind. Die private Nutzung müssen Sie dann versteuern.
Warum steht auf meiner Rechnung für ein gebrauchtes Fahrrad keine Mehrwertsteuer?
Der Händler wendet vermutlich die Differenzbesteuerung an. Dann darf er die Steuer nicht ausweisen, sie ist aber im Preis enthalten – bezogen auf seine Marge.
Quellen
- § 12 Abs. 1 UStG und Anlage 2 Nr. 51 zum UStG – gesetze-im-internet.de
- § 25a UStG (Differenzbesteuerung), § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (10-%-Grenze)
- § 3 Nr. 37 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Dienstrad)
- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
- BMF-Schreiben vom 7.2.2022, III C 2 - S 7300/19/10004 :001, BStBl I S. 197: Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern