Vorsteuer einfach erklärt

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Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf an seine Lieferanten zahlt. Unternehmer dürfen sie mit der Umsatzsteuer aus ihren eigenen Verkäufen verrechnen und holen sie so vom Finanzamt zurück. Dadurch belastet die Mehrwertsteuer am Ende nur den Verbraucher – auf jeder Handelsstufe wird nur der Mehrwert besteuert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorsteuer = Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen; Umsatzsteuer = Steuer auf eigene Ausgangsrechnungen.
  • Umsatzsteuer minus Vorsteuer ergibt die Zahllast – oder eine Erstattung.
  • Rechtsgrundlage für den Abzug ist § 15 UStG; Voraussetzung ist u. a. eine ordnungsgemäße Rechnung.
  • Privatpersonen und Kleinunternehmer können keine Vorsteuer abziehen.
Inhalt
  1. Was ist Vorsteuer? Definition
  2. Beispiel: Vorsteuer in der Lieferkette
  3. Warum es die Vorsteuer gibt
  4. Vorsteuer, Umsatzsteuer und Zahllast
  5. Wer Vorsteuer abziehen darf – und wer nicht
  6. Voraussetzungen in Kürze
  7. Sonderformen der Vorsteuer
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Was ist Vorsteuer? Definition

Das Wort beschreibt die Perspektive: Aus Sicht eines Unternehmens ist die Steuer auf Einkäufe „vorgelagert“ – sie wurde auf einer früheren Stufe der Lieferkette berechnet. Rechtlich ist Vorsteuer keine eigene Steuerart, sondern ganz normale Umsatzsteuer, die ein anderer Unternehmer in Rechnung gestellt hat. Erst beim Empfänger heißt sie Vorsteuer.

Vereinfacht: Das Sägewerk hat hier keine eigenen Vorleistungen.
UmsatzsteuerVorsteuer
Entsteht beieigenen Verkäufen (Ausgangsrechnungen)Einkäufen (Eingangsrechnungen)
Wirkung für das UnternehmenSchuld gegenüber dem FinanzamtForderung gegenüber dem Finanzamt
Buchhaltung (SKR 03)Konto 1776 (19 %), 1771 (7 %)Konto 1576 (19 %), 1571 (7 %)
Rechtsgrundlage§§ 1, 13, 13a UStG§ 15 UStG

Wie Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer zusammenhängen, erklärt die Seite Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: der Unterschied.

Beispiel: Vorsteuer in der Lieferkette

Ein Tisch entsteht in drei Stufen: Ein Sägewerk verkauft Holz an einen Tischler, der Tischler den fertigen Tisch an ein Möbelhaus, das Möbelhaus an eine Privatkundin. Steuersatz jeweils 19 %.

StufeVerkauf nettoUmsatzsteuerVorsteuerans Finanzamt
Sägewerk → Tischler200,00 €38,00 €0,00 €38,00 €
Tischler → Möbelhaus600,00 €114,00 €38,00 €76,00 €
Möbelhaus → Kundin1.000,00 €190,00 €114,00 €76,00 €
Summe190,00 €

Das Finanzamt erhält insgesamt 190,00 € – genau 19 % auf den Endpreis von 1.000,00 €. Jede Stufe führt nur die Steuer auf ihren eigenen Mehrwert ab: der Tischler auf 400,00 €, das Möbelhaus auf 400,00 €. Die Kundin zahlt 1.190,00 € und kann keine Vorsteuer geltend machen. Sie trägt die Steuer wirtschaftlich allein (Wer zahlt die Mehrwertsteuer?).

Warum es die Vorsteuer gibt

Ohne Vorsteuerabzug würde auf jeder Stufe der volle Umsatz besteuert, und die Steuer stiege mit der Zahl der Zwischenhändler. Genau so funktionierte die deutsche Umsatzsteuer bis Ende 1967 (Allphasen-Bruttoumsatzsteuer): Große, vertikal integrierte Konzerne waren im Vorteil, weil bei ihnen weniger Stufen anfielen. Seit 1968 gilt die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie ist wettbewerbsneutral: Die Steuerlast hängt nur vom Endpreis ab, nicht vom Weg dorthin. Die Entwicklung zeigt die Geschichte der Mehrwertsteuer.

Vorsteuer, Umsatzsteuer und Zahllast

Unternehmen verrechnen Vorsteuer und Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, meist monatlich oder vierteljährlich:

Umsatzsteuer − Vorsteuer = Zahllast (positiv) bzw. Vorsteuerüberhang (negativ)

Der Tischler aus dem Beispiel schuldet 114,00 € Umsatzsteuer, hat 38,00 € Vorsteuer gezahlt und überweist die Differenz von 76,00 €. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, etwa nach einer großen Investition, erstattet das Finanzamt den Überhang. Mehr dazu: Umsatzsteuer-Zahllast und Vorsteuerüberhang und Erstattung. Die Vorsteuer aus einzelnen Belegen berechnet der Vorsteuer-Rechner.

Wer Vorsteuer abziehen darf – und wer nicht

WerVorsteuerabzug?
Regelbesteuerte Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzenja
Kleinunternehmer nach § 19 UStGnein
Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen (z. B. Ärzte, Versicherungsmakler, Wohnungsvermieter)grundsätzlich nein, soweit die Einkäufe diesen Umsätzen dienen
Exporteure und Lieferanten an EU-Unternehmenja, obwohl die Ausgangsumsätze steuerfrei sind
Privatpersonennein

Für Kleinunternehmer ist die Vorsteuer also ein Kostenfaktor; ob sich der Verzicht auf die Regelung lohnt, zeigt Kleinunternehmer: Vor- und Nachteile. Ärzte und andere Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen tragen die Vorsteuer ebenfalls selbst (Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG).

Voraussetzungen in Kürze

Damit Vorsteuer abziehbar ist, müssen nach § 15 UStG im Wesentlichen vier Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie sind Unternehmer und beziehen die Leistung für Ihr Unternehmen.
  2. Die Leistung wurde von einem anderen Unternehmer ausgeführt.
  3. Sie besitzen eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer.
  4. Kein Ausschlussgrund greift, etwa steuerfreie Ausgangsumsätze.

Details, Zeitpunkt und typische Fehler, die das Finanzamt beanstandet, behandelt die Seite Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Fallstricke.

Sonderformen der Vorsteuer

Häufige Fragen

Was ist Vorsteuer einfach erklärt?

Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf bezahlt. Es darf sie von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen, sodass sie für das Unternehmen kein Kostenfaktor ist.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

Umsatzsteuer stellt ein Unternehmen seinen Kunden in Rechnung und schuldet sie dem Finanzamt. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die es selbst an Lieferanten gezahlt hat und zurückfordern kann.

Ist Vorsteuer eine Forderung oder eine Verbindlichkeit?

Eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. In der Bilanz wird sie mit der Umsatzsteuer verrechnet; übrig bleibt eine Verbindlichkeit (Zahllast) oder eine Forderung (Überhang).

Können Privatpersonen Vorsteuer zurückbekommen?

Nein. Nur Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung können sie verrechnen. Reisende aus Drittländern können sich die Steuer aber unter Umständen beim Export erstatten lassen.

Quellen

  • § 15 UStG (Vorsteuerabzug), § 16 UStG (Steuerberechnung), § 19 UStG (Kleinunternehmer) – gesetze-im-internet.de
  • Richtlinie 2006/112/EG, Art. 167 ff. (Recht auf Vorsteuerabzug)
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 15.1 ff.