Geschichte der Mehrwertsteuer in Deutschland
Die Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 1968. Der Regelsatz stieg seitdem in sieben Schritten von 10 % auf 19 %, der ermäßigte Satz von 5 % auf 7 %. Vorher galt seit 1918 eine Allphasen-Bruttoumsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug. Diese Zeitleiste zeigt alle Sätze mit den Gründen für jede Änderung.
Das Wichtigste in Kürze
- 1968: Einführung der Mehrwertsteuer mit 10 % und 5 %, zum 1.7.1968 schon 11 % und 5,5 %.
- Größte Erhöhung: 1.1.2007 von 16 % auf 19 %.
- Einzige Senkung der allgemeinen Sätze: 1.7.–31.12.2020 auf 16 % und 5 % (Corona).
- Der ermäßigte Satz liegt seit 1.7.1983 unverändert bei 7 % (außer im 2. Halbjahr 2020).
Inhalt
Alle Mehrwertsteuersätze seit 1968
| gültig ab | Regelsatz | ermäßigter Satz | Anlass |
|---|---|---|---|
| 1.1.1968 | 10 % | 5 % | Einführung der Mehrwertsteuer (EWG-Harmonisierung) |
| 1.7.1968 | 11 % | 5,5 % | Haushaltsausgleich, bereits bei Einführung vorgesehen |
| 1.1.1978 | 12 % | 6 % | Gegenfinanzierung von Einkommensteuersenkungen |
| 1.7.1979 | 13 % | 6,5 % | Gegenfinanzierung des Steuerentlastungspakets |
| 1.7.1983 | 14 % | 7 % | Haushaltskonsolidierung |
| 1.1.1993 | 15 % | 7 % | EU-Binnenmarkt (Mindestnormalsatz 15 %), Kosten der Deutschen Einheit |
| 1.4.1998 | 16 % | 7 % | Stabilisierung des Rentenbeitrags |
| 1.1.2007 | 19 % | 7 % | Haushaltskonsolidierung und Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung |
| 1.7.2020 | 16 % | 5 % | Corona-Konjunkturpaket, befristet bis 31.12.2020 |
| 1.1.2021 | 19 % | 7 % | Ende der befristeten Senkung |
Vor 1968: die Allphasen-Bruttoumsatzsteuer
Die Umsatzsteuer entstand im Ersten Weltkrieg. 1916 führte das Deutsche Reich mit dem Gesetz über einen Warenumsatzstempel vom 26. Juni 1916 eine Abgabe von 0,1 % auf gewerbliche Warenlieferungen ein. 1918 folgte das erste Umsatzsteuergesetz mit einem Satz von 0,5 %. In den folgenden Jahrzehnten stieg der Satz in mehreren Schritten; in der Bundesrepublik lag er zuletzt bei 4 %.
Das Problem dieser Steuer: Sie wurde auf jeder Handelsstufe auf den vollen Umsatz erhoben, ohne dass die Steuer der Vorstufe abgezogen werden konnte. Je mehr Unternehmen an einem Produkt beteiligt waren, desto höher die Gesamtbelastung („Kaskadeneffekt“). Konzerne, die Herstellung und Vertrieb unter einem Dach hatten, waren im Vorteil gegenüber mittelständischen Ketten aus Hersteller, Großhändler und Einzelhändler. Das Bundesverfassungsgericht hielt die Steuer 1966 zwar noch für verfassungsgemäß, forderte den Gesetzgeber aber auf, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Zugleich verlangte die EWG ein einheitliches System.
1968: der Systemwechsel zur Mehrwertsteuer
Mit dem Umsatzsteuergesetz 1967 setzte Deutschland die ersten beiden EWG-Mehrwertsteuerrichtlinien vom 11. April 1967 um. Seit dem 1.1.1968 gilt die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer: Jede Stufe versteuert ihren Umsatz, zieht aber die Steuer auf ihre Einkäufe als Vorsteuer ab. Belastet wird so nur der Mehrwert jeder Stufe – daher der Name. Die Gesamtsteuer hängt nur noch vom Endpreis ab, nicht von der Länge der Lieferkette.
Der Gesetzesname blieb „Umsatzsteuergesetz“; „Mehrwertsteuer“ ist bis heute die umgangssprachliche Bezeichnung. Zum Unterschied der Begriffe: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Den aktuellen Gesetzesaufbau zeigt Das Umsatzsteuergesetz im Überblick.
Die Erhöhungen im Einzelnen
1978 bis 1983: Finanzierung von Steuerreformen und Haushalt
In drei Schritten stieg der Regelsatz von 11 % auf 14 %. Die Erhöhungen 1978 und 1979 dienten vor allem dazu, Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren. 1983 war das Ziel die Konsolidierung des Bundeshaushalts nach dem Regierungswechsel. Der ermäßigte Satz erreichte mit dieser Erhöhung 7 % und blieb seitdem auf diesem Niveau.
1993: Binnenmarkt und Deutsche Einheit
Zum Start des EU-Binnenmarkts legte die EU einen Mindestnormalsatz von 15 % fest. Deutschland hob den Satz von 14 % auf 15 % an; die Mehreinnahmen halfen bei der Finanzierung der Wiedervereinigung. In der DDR war die Umsatzsteuer nach westdeutschem Vorbild bereits mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1.7.1990 eingeführt worden.
1998: Rentenversicherung
Der Punkt von 15 % auf 16 % zum 1. April 1998 floss an die gesetzliche Rentenversicherung. Damit sollte ein Anstieg des Beitragssatzes verhindert werden.
2007: die größte Erhöhung
Die große Koalition erhöhte den Regelsatz um drei Punkte auf 19 %. Ein Punkt finanzierte die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung, zwei Punkte flossen in die Haushalte von Bund und Ländern. Der ermäßigte Satz blieb bei 7 %. Hintergründe und Preiseffekte: Mehrwertsteuererhöhung 2007.
Die befristete Senkung 2020
Als Teil des Corona-Konjunkturpakets galten vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Sätze 16 % und 5 %. Es war die erste Senkung der allgemeinen Sätze in der Geschichte der Bundesrepublik. Ziel war, den Konsum anzukurbeln; Kosten laut Bundesregierung rund 20 Milliarden Euro. Bilanz der Maßnahme: Mehrwertsteuersenkung 2020. Rechner für Belege aus dieser Zeit: 16 % Mehrwertsteuer.
Wichtige Änderungen bei einzelnen Waren und Leistungen
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 1.1.2010 | Hotelübernachtungen auf 7 % (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) |
| 18.12.2019 | E-Books und E-Paper auf 7 % |
| 1.1.2020 | Bahn-Fernverkehr und Menstruationsprodukte auf 7 % |
| 1.7.2020–31.12.2023 | Speisen in der Gastronomie ermäßigt (5 %, dann 7 %) |
| 1.10.2022–31.3.2024 | Gas und Fernwärme befristet 7 % |
| 1.1.2023 | Nullsatz für Photovoltaikanlagen |
| 1.1.2024 | Speisen in der Gastronomie wieder 19 % |
| 1.1.2026 | Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 % |
Details zur Gastronomie: Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Gastronomie 2024.
Wie geht es weiter?
2026 wurde über eine Anhebung des Regelsatzes auf 21 % oder 22 % berichtet, teils kombiniert mit einer Abschaffung der Steuer auf Grundnahrungsmittel. Nach Angaben des Bundesfinanzministers ist eine Erhöhung nicht Teil der Haushaltsplanung 2027; das im September 2026 vom Kabinett beschlossene Einkommensteuerreformgesetz 2027 kommt ohne Mehrwertsteuererhöhung aus (Stand: Oktober 2026). Den aktuellen Stand verfolgt die Seite Mehrwertsteuer-Erhöhung.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es die Mehrwertsteuer in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 1968. Vorher gab es seit 1918 eine Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug.
Wie hoch war die Mehrwertsteuer 1968?
Zunächst 10 % (ermäßigt 5 %), ab 1. Juli 1968 dann 11 % (ermäßigt 5,5 %).
Wann wurde die Mehrwertsteuer auf 19 % erhöht?
Zum 1. Januar 2007, von zuvor 16 %.
Wurde die Mehrwertsteuer schon einmal gesenkt?
Ja, einmal allgemein: vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 auf 16 % und 5 %. Daneben gab es Senkungen für einzelne Bereiche wie Hotels, Gastronomie oder Gas.
Quellen
- Gesetz über einen Warenumsatzstempel vom 26.6.1916, RGBl. S. 639
- Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) vom 29.5.1967, BGBl. I S. 545
- Erste und Zweite Richtlinie des Rates vom 11.4.1967 zur Harmonisierung der Umsatzsteuern (67/227/EWG, 67/228/EWG)
- Bundesministerium der Finanzen: Entwicklung der Umsatzsteuersätze in Deutschland
- Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Erhöhung zum 1.1.2007); Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020