Mehrwertsteuersenkung 2020
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 senkte Deutschland die Mehrwertsteuer befristet von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %. Die Senkung war Teil des Corona-Konjunkturpakets und kostete den Staat rund 20 Milliarden Euro. Studien zeigen: Ein Großteil kam bei den Preisen an, der zusätzliche Konsum blieb aber deutlich hinter den Kosten zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Zeitraum: 1.7.–31.12.2020, Regelsatz 16 %, ermäßigter Satz 5 % (§ 28 Abs. 1 und 2 UStG a. F.).
- Rechtsgrundlage: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020.
- Preiseffekt bei voller Weitergabe: −2,52 % bei 19 % → 16 %, −1,87 % bei 7 % → 5 %.
- Weitergabe: laut ZEW rund 86 % im Durchschnitt; Inflationsrate im zweiten Halbjahr 2020 negativ.
- Einzige allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer seit ihrer Einführung 1968.
Inhalt
Hintergrund: das Konjunkturpaket vom Juni 2020
Am 3. Juni 2020 einigte sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf ein Konjunkturpaket von rund 130 Milliarden Euro gegen die Folgen der Corona-Pandemie. Die befristete Mehrwertsteuersenkung war dessen größter Einzelposten. Ziel war, den privaten Konsum anzuregen: Wer Anschaffungen in das zweite Halbjahr vorzog, sollte sparen. Bundestag und Bundesrat beschlossen das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz innerhalb von drei Wochen; es trat am 1. Juli 2020 in Kraft.
| Zeitraum | Regelsatz | ermäßigt | Speisen in der Gastronomie |
|---|---|---|---|
| bis 30.6.2020 | 19 % | 7 % | 19 % |
| 1.7.–31.12.2020 | 16 % | 5 % | 5 % |
| ab 1.1.2021 | 19 % | 7 % | 7 % (befristet bis Ende 2023) |
Für Speisen in der Gastronomie galt schon seit dem Ersten Corona-Steuerhilfegesetz der ermäßigte Satz; im zweiten Halbjahr 2020 lag er dadurch bei 5 %. Getränke im Restaurant kosteten 16 %. Wie es danach weiterging: Gastronomie 2024.
Was die Senkung für Preise bedeutete
Bei vollständiger Weitergabe sinkt ein Bruttopreis um den Faktor 1,16 ÷ 1,19. Ein Fernseher für 1.190,00 € hätte also 1.160,00 € kosten müssen (−2,52 %), ein Lebensmitteleinkauf für 107,00 € dann 105,00 € (−1,87 %). Ein Neuwagen für 30.000 € netto kostete brutto 34.800,00 € statt 35.700,00 € – eine Ersparnis von 900,00 €. Bei teuren Anschaffungen wie Autos, Küchen oder Möbeln war der Effekt spürbar, beim täglichen Einkauf kaum. Weitere Beispiele rechnet der Rechner oben und die Seite 16 % Mehrwertsteuer; zu 5 % siehe 5 % Mehrwertsteuer.
Wurde die Senkung weitergegeben? Die Studien
| Untersuchung | Ergebnis |
|---|---|
| ZEW (2021), GfK-Scannerdaten | Rund 86 % der Steuersenkung wurden an Verbraucher weitergegeben – bei Gebrauchsgütern etwa 96 %, bei Verbrauchsgütern etwa 76 %. |
| Statistisches Bundesamt | Bei vollständiger und sofortiger Weitergabe wäre die Inflationsrate im Juli 2020 rechnerisch um 1,6 Prozentpunkte gesunken. Tatsächlich lag sie von Juli bis Dezember 2020 leicht unter null. |
| ifo Institut, Supermarktpreise (2020) | Analyse von mehr als 60.000 Produkten: deutliche Preissenkungen im Lebensmitteleinzelhandel bereits im Juli. |
| Fuest, Neumeier, Peichl (ifo, 2021) | Zusätzlicher privater Konsum von rund 6,3 Mrd. € – bei Steuermindereinnahmen von rund 20 Mrd. €. |
| IW-Befragung | Knapp 54 % der Befragten nahmen sinkende Preise wahr. |
Die Weitergabe unterschied sich nach Branche. Wo der Wettbewerb stark ist und Preise ohnehin oft wechseln – Supermärkte, Elektronik, Autohandel –, kam die Senkung weitgehend an. Dienstleister mit runden Preisen, etwa Friseure oder Handwerker, behielten den Vorteil häufiger. Ein Vergleich mit anderen Senkungen steht unter Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise; zu den Zusammenhängen mit der Inflationsrate: Mehrwertsteuer und Inflation.
Die Umstellung in der Praxis
Für Unternehmen bedeutete die Senkung zwei Umstellungen innerhalb von sechs Monaten. Maßgeblich war jeweils der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Das BMF regelte Einzelheiten mit Schreiben vom 30. Juni 2020:
- Anzahlungen vor dem 1. Juli mit 19 % wurden bei Leistung im zweiten Halbjahr in der Schlussrechnung auf 16 % korrigiert – und umgekehrt zum Jahreswechsel (Anzahlungen und Umsatzsteuer).
- Dauerleistungen wie Mieten oder Abos wurden je Abrechnungszeitraum mit dem jeweils geltenden Satz besteuert.
- Falsch ausgewiesene 19 % im Juli schuldete der Unternehmer nach § 14c UStG; für Rechnungen im Juli 2020 akzeptierte die Finanzverwaltung den zu hohen Ausweis unter Bedingungen, ohne dass der Kunde den höheren Vorsteuerabzug verlor.
- Gastronomie: Für die Silvesternacht 2020/2021 durfte noch der Satz von 2020 angewendet werden.
Bilanz und Lehren
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz fiel 2020 auf rund 220 Mrd. € nach rund 243 Mrd. € im Jahr 2019 – teils wegen der Senkung, teils wegen des Konsumeinbruchs in der Pandemie (Mehrwertsteuer-Einnahmen). Ökonomen bewerten die Maßnahme gemischt: Sie wirkte schnell und kam an den Kassen an, war aber teuer im Verhältnis zum zusätzlichen Konsum. Ein Teil des Effekts bestand aus vorgezogenen Käufen, die 2021 fehlten. Zum Jahreswechsel 2020/2021 stiegen die Preise mit der Rückkehr zu 19 % und 7 % wieder; im Januar 2021 kletterte die Inflationsrate deutlich. Die bislang letzte allgemeine Erhöhung ging in die andere Richtung: Mehrwertsteuererhöhung 2007.
Häufige Fragen
Wann war die Mehrwertsteuersenkung 2020?
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum galten 16 % statt 19 % und 5 % statt 7 %.
Warum wurde die Mehrwertsteuer 2020 gesenkt?
Um in der Corona-Krise den Konsum anzukurbeln. Die Senkung war Teil des Konjunkturpakets vom Juni 2020.
Wie viel hat die Mehrwertsteuersenkung 2020 gekostet?
Rund 20 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen. Der zusätzliche Konsum wurde auf etwa 6,3 Milliarden Euro geschätzt.
Sind die Preise 2020 durch die Mehrwertsteuersenkung gesunken?
Überwiegend ja. Nach einer ZEW-Studie wurden rund 86 % der Senkung weitergegeben, bei langlebigen Gütern mehr als bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern.
Quellen
- Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020, BGBl. I S. 1512
- BMF-Schreiben vom 30.06.2020 zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes
- ZEW: Verbraucherpreisentwicklung nach Senkung der Mehrwertsteuer (Gutachten, 2021)
- Fuest, Neumeier, Peichl: Mehrwertsteuersenkung und Konsum, ifo Schnelldienst digital 1/2021
- Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex Juli bis Dezember 2020
- IW Köln: Mehrheit der Bevölkerung nimmt Preissenkungen durch niedrigere Mehrwertsteuer wahr