Allphasen-Netto-Umsatzsteuer

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Die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ist das System hinter der deutschen Mehrwertsteuer: Jedes Unternehmen in der Lieferkette versteuert seinen Umsatz, zieht aber die Steuer auf seine Einkäufe wieder ab. Belastet wird so auf jeder Stufe nur der neu geschaffene Mehrwert – am Ende trägt der Endverbraucher die Steuer auf den Endpreis. In Deutschland gilt dieses Prinzip seit dem 1. Januar 1968.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allphasen: Besteuert wird jede Handels- und Produktionsstufe, nicht nur der Verkauf an den Endkunden.
  • Netto: Jede Stufe zieht die gezahlte Vorsteuer ab und zahlt nur die Differenz an das Finanzamt.
  • Ergebnis: Die Gesamtsteuer hängt nur vom Endpreis ab, nicht von der Zahl der Zwischenhändler.
  • Vorgänger bis 1967 war die Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug mit Kaskadeneffekt.
  • Rechtsgrundlage heute: § 1 und § 15 UStG sowie die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG.
Inhalt
  1. Wie funktioniert die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer?
  2. Beispiel: Lieferkette vom Holz bis zum Tisch
  3. Vergleich: Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer vor 1968
  4. Warum spricht man von Mehrwertsteuer?
  5. Wo das Prinzip durchbrochen wird
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Wie funktioniert die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer?

Der Begriff beschreibt zwei Bausteine. „Allphasen“ bedeutet: Die Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe, auf der ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt erbringt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). „Netto“ bedeutet: Jeder Unternehmer darf die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (§ 15 UStG). An das Finanzamt fließt nur die Umsatzsteuer-Zahllast, also Umsatzsteuer minus Vorsteuer.

Weil jeder Unternehmer die Steuer der Vorstufe zurückbekommt, ist die Umsatzsteuer für Unternehmen im Regelfall ein durchlaufender Kostenfaktor. Wirtschaftlich belastet ist nur, wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist – vor allem der private Endverbraucher. Mehr dazu unter Wer zahlt die Mehrwertsteuer?

Beispiel: Lieferkette vom Holz bis zum Tisch

Ein Forstbetrieb verkauft Holz an eine Schreinerei, diese fertigt einen Tisch und verkauft ihn an ein Möbelhaus, das ihn an eine Privatperson verkauft. Alle Beträge netto, Steuersatz 19 %.

Vereinfachtes Beispiel ohne Vorleistungen des Forstbetriebs
StufeVerkaufspreis nettoUmsatzsteuerVorsteuerZahllast
Forstbetrieb an Schreinerei1.000,00 €190,00 €0,00 €190,00 €
Schreinerei an Möbelhaus2.500,00 €475,00 €190,00 €285,00 €
Möbelhaus an Privatkunden4.000,00 €760,00 €475,00 €285,00 €
Summe an das Finanzamt760,00 €

Die Privatperson zahlt 4.760,00 €. Darin stecken 760,00 € Umsatzsteuer – genau 19 % des Endpreises. Das Finanzamt erhält diesen Betrag in drei Teilbeträgen, die jeweils 19 % des Mehrwerts der Stufe entsprechen: 1.000 €, 1.500 € und 1.500 €. Die Rechenwege für einzelne Beträge zeigt die Seite Mehrwertsteuer berechnen.

Vergleich: Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer vor 1968

Von 1918 bis Ende 1967 galt in Deutschland eine Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer, in der Bundesrepublik zuletzt mit 4 %. Auch sie wurde auf jeder Stufe erhoben – allerdings auf den vollen Umsatz und ohne Abzug der Steuer auf die Einkäufe. Die Steuer der Vorstufe ging in den Einkaufspreis ein und wurde auf der nächsten Stufe erneut besteuert (Kaskadeneffekt).

Mit den Zahlen aus dem Beispiel und 4 % auf jeden Umsatz ergibt sich vereinfacht: 40 € + 100 € + 160 € = 300 € Steuer, also 7,5 % des Endpreises von 4.000 €. Ein Konzern, der Holz, Fertigung und Verkauf unter einem Dach hat, zahlte dagegen nur einmal 4 % auf 4.000 € = 160 €. Die Bruttosteuer begünstigte damit vertikal integrierte Großunternehmen gegenüber mittelständischen Ketten.

Brutto- und Netto-Allphasensteuer im Vergleich
MerkmalAllphasen-Brutto (bis 1967)Allphasen-Netto (seit 1968)
Besteuerte Stufenallealle
Bemessungvoller Umsatz jeder Stufevoller Umsatz, aber Abzug der Vorsteuer
Vorsteuerabzugneinja, § 15 UStG
Gesamtbelastungsteigt mit der Zahl der Stufenunabhängig von der Kette, nur vom Endpreis
ExporteSteuerlast der Vorstufen nur pauschal erstattbarvollständig entlastbar (steuerfreie Ausfuhr mit Vorsteuerabzug)
Wettbewerbbevorzugt Konzerne mit vielen Stufen unter einem Dachwettbewerbsneutral

Den Wechsel erzwangen zwei Entwicklungen: Das Bundesverfassungsgericht beanstandete 1966 die Wettbewerbsverzerrung, und die EWG verpflichtete ihre Mitglieder mit den ersten beiden Mehrwertsteuerrichtlinien vom 11. April 1967 zu einem gemeinsamen System. Die Zeitleiste aller Sätze finden Sie unter Geschichte der Mehrwertsteuer.

Warum spricht man von Mehrwertsteuer?

Weil wirtschaftlich nur der Mehrwert jeder Stufe besteuert wird. Das Gesetz selbst heißt jedoch weiterhin Umsatzsteuergesetz, denn rechtlich knüpft die Steuer an den Umsatz an, nicht an eine Wertschöpfungsrechnung. Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer – die Unterschiede in der Wortwahl erklärt Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.

Wo das Prinzip durchbrochen wird

Häufige Fragen

Was bedeutet Allphasen-Netto-Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer wird auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben, jede Stufe zieht aber die Steuer auf ihre Einkäufe als Vorsteuer ab. Belastet wird im Ergebnis nur der Endverbrauch.

Seit wann gilt die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 1968. Grundlage war das Umsatzsteuergesetz 1967, das die EWG-Richtlinien vom 11. April 1967 umsetzte.

Was war der Nachteil der Brutto-Allphasensteuer?

Die Steuer der Vorstufe wurde nicht abgezogen und auf jeder weiteren Stufe erneut besteuert. Je länger die Lieferkette, desto höher die Gesamtbelastung.

Zahlen Unternehmen bei der Mehrwertsteuer drauf?

In der Regel nicht, weil sie die Vorsteuer abziehen. Belastet sind Endverbraucher und Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug.

Quellen

  • § 1 und § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Art. 1 Abs. 2
  • Erste und Zweite Richtlinie des Rates vom 11.4.1967 (67/227/EWG, 67/228/EWG)
  • Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) vom 29.5.1967, BGBl. I S. 545