Steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz
Ein steuerbarer Umsatz ist ein Vorgang, der unter das Umsatzsteuergesetz fällt – bei Leistungen also eine Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Erst danach wird geprüft, ob der Umsatz steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Nur steuerpflichtige Umsätze lösen tatsächlich Umsatzsteuer aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht steuerbar: Der Vorgang fällt gar nicht unter das UStG (z. B. Privatverkauf, Leistung im Ausland, echter Schadensersatz).
- Steuerbar: Alle Merkmale des § 1 Abs. 1 UStG sind erfüllt.
- Steuerfrei: steuerbar, aber durch § 4 UStG befreit – meist ohne Vorsteuerabzug.
- Steuerpflichtig: steuerbar und nicht befreit – es fällt Umsatzsteuer mit 19 %, 7 % oder 0 % an.
Inhalt
Die vier Begriffe im Überblick
| Begriff | Bedeutung | Umsatzsteuer? | Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen |
|---|---|---|---|
| nicht steuerbar | außerhalb des Anwendungsbereichs des UStG | nein | hängt vom Zusammenhang ab; bei Auslandsumsätzen oft ja (§ 15 Abs. 2 Nr. 2) |
| steuerbar | Tatbestand des § 1 Abs. 1 UStG erfüllt | noch offen | noch offen |
| steuerfrei | steuerbar, aber nach § 4 UStG befreit | nein | nein (Ausnahme: z. B. Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferung) |
| steuerpflichtig | steuerbar und nicht befreit | ja | ja |
Prüfschema für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 UStG
Die Prüfung verläuft immer in derselben Reihenfolge. Fehlt ein Merkmal, ist der Umsatz nicht steuerbar und die Prüfung endet.
- Leistung: Liegt eine Lieferung (§ 3 Abs. 1) oder eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9) vor?
- Unternehmer: Erbringt sie ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG?
- Im Rahmen des Unternehmens: Gehört der Vorgang zur unternehmerischen Tätigkeit und nicht zur Privatsphäre?
- Im Inland: Liegt der Leistungsort in Deutschland (§ 1 Abs. 2)?
- Gegen Entgelt: Steht der Leistung eine Gegenleistung gegenüber, die unmittelbar mit ihr verknüpft ist?
- Steuerbefreiung: Greift eine Befreiung nach § 4 UStG? Wenn nein: steuerpflichtig.
- Steuersatz und Steuerschuldner: 19 %, 7 % oder 0 % – und schuldet der Leistende oder der Empfänger die Steuer?
Neben Leistungen gegen Entgelt sind steuerbar: die Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4) und der innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5). Unentgeltliche Entnahmen und Privatnutzungen sind Leistungen gegen Entgelt gleichgestellt (§ 3 Abs. 1b und 9a) – siehe Unentgeltliche Wertabgabe.
Was gehört zum Inland?
Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik mit Ausnahme von Büsingen, Helgoland, den Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen Bremerhaven und Cuxhaven), den Gewässern und Watten zwischen Hoheitsgrenze und Strandlinie sowie deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen außerhalb eines Zollgebiets (§ 1 Abs. 2 UStG). Ein Umsatz auf Helgoland ist deshalb nicht steuerbar.
Beispiele aus der Praxis
| Sachverhalt | Ergebnis | Grund |
|---|---|---|
| Privatperson verkauft ihr gebrauchtes Fahrrad | nicht steuerbar | kein Unternehmer – siehe Privatverkauf |
| Versicherung zahlt Schadensersatz für einen Unfallschaden | nicht steuerbar | kein Leistungsaustausch |
| Berater berät ein Unternehmen in Spanien | nicht steuerbar | Leistungsort im Ausland |
| Verkauf eines ganzen Betriebs an einen Nachfolger | nicht steuerbar | Geschäftsveräußerung im Ganzen, § 1 Abs. 1a |
| Arzt behandelt einen Patienten | steuerbar, steuerfrei | § 4 Nr. 14 UStG |
| Vermieter vermietet eine Wohnung | steuerbar, steuerfrei | § 4 Nr. 12 UStG |
| Maschine wird an Kunden in Frankreich geliefert | steuerbar, steuerfrei | § 4 Nr. 1 Buchst. b, mit Vorsteuerabzug |
| Bäckerei verkauft Brötchen | steuerbar, steuerpflichtig | 7 % nach § 12 Abs. 2 |
| Installateur montiert eine Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus | steuerbar, steuerpflichtig | 0 % nach § 12 Abs. 3 |
Steuerfrei ist nicht gleich 0 %: Ein Umsatz mit dem Nullsteuersatz ist steuerpflichtig, nur beträgt die Steuer 0 %. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Bei den meisten steuerfreien Umsätzen nach § 4 UStG ist er dagegen ausgeschlossen – Details unter Steuerfreie Umsätze.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Die Einordnung wirkt sich auf drei Stellen aus: die Rechnung (Hinweis auf Steuerbefreiung oder Steuerschuldnerschaft), die Umsatzsteuer-Voranmeldung (eigene Kennzahlen für steuerfreie und nicht steuerbare Umsätze) und den Vorsteuerabzug. Für die Kleinunternehmergrenze zählt der Gesamtumsatz: die Summe der steuerbaren Umsätze abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze (§ 19 Abs. 2 UStG).
Häufige Fragen
Was ist ein steuerbarer Umsatz?
Ein Umsatz, der alle Merkmale des § 1 Abs. 1 UStG erfüllt – etwa eine Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt. Ob Steuer anfällt, hängt dann noch von den Steuerbefreiungen ab.
Was ist der Unterschied zwischen steuerfrei und nicht steuerbar?
Nicht steuerbare Vorgänge fallen nicht unter das UStG. Steuerfreie Umsätze fallen darunter, sind aber durch eine Befreiung von der Steuer ausgenommen.
Ist jeder steuerbare Umsatz steuerpflichtig?
Nein. Steuerpflichtig ist ein steuerbarer Umsatz nur, wenn keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG greift.
Muss ich nicht steuerbare Umsätze in der Voranmeldung angeben?
Teilweise. Sonstige Leistungen an Unternehmer im übrigen EU-Gebiet (Kennzahl 21) und übrige Umsätze mit Leistungsort im Ausland (Kennzahl 45) werden angegeben. Vorgänge ohne Leistungsaustausch, etwa echter Schadensersatz, werden nicht erklärt.
Quellen
- §§ 1, 2, 3, 4 und 12 Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Abschn. 1.1 bis 1.10
- Richtlinie 2006/112/EG, Art. 2