Mehrwertsteuer auf Strom
Auf Strom zahlen Haushalte in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer – auf den Arbeitspreis, den Grundpreis und alle darin enthaltenen Abgaben wie Stromsteuer und Netzentgelte. Einen ermäßigten Satz für Strom gibt es nicht, auch nicht für Wärmepumpen- oder Ladestrom. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- 19 % auf die gesamte Stromrechnung (§ 12 Abs. 1 UStG); Strom steht nicht in der Anlage 2.
- Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis einschließlich Stromsteuer, Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Umlagen berechnet.
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh für Haushalte; seit 2026 nur für produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt.
- Entlastung 2026 für Haushalte über einen Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzentgelten, nicht über die Mehrwertsteuer.
Inhalt
Wie ist eine Stromrechnung aufgebaut?
Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb des Lieferanten, staatlich regulierte Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Mehrwertsteuer kommt am Ende auf alles obendrauf. Ein Versorger weist auf der Jahresrechnung typischerweise diese Posten aus:
| Bestandteil | Erläuterung | Teil der MwSt.-Bemessung? |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | Preis je verbrauchter kWh | ja |
| Grundpreis | fester Betrag pro Monat oder Jahr | ja |
| Netzentgelte und Messstellenbetrieb | an den Netzbetreiber, meist im Arbeits- und Grundpreis enthalten | ja |
| Stromsteuer | 2,05 ct/kWh (§ 3 StromStG) | ja |
| Konzessionsabgabe | an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege | ja |
| Umlagen (KWKG, Offshore-Netz, § 19 StromNEV) | gesetzliche Aufschläge | ja |
| Umsatzsteuer | 19 % auf die Summe aller Posten | – |
Weil die Stromsteuer und die Abgaben Teil des Entgelts sind, zahlen Sie auf sie ebenfalls Umsatzsteuer. Diese „Steuer auf die Steuer“ ist rechtlich gewollt: Bemessungsgrundlage ist nach § 10 UStG alles, was der Kunde aufwendet, abzüglich der Umsatzsteuer selbst. Mehr zur Bemessungsgrundlage: Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.
Rechenbeispiel: Jahresrechnung mit 3.500 kWh
Ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh. Der Tarif lautet 30,00 ct/kWh netto und 12,00 € Grundpreis netto pro Monat. Die Zahlen sind ein Beispiel, kein Durchschnittspreis.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Arbeitspreis netto | 3.500 kWh × 0,30 € | 1.050,00 € |
| Grundpreis netto | 12 × 12,00 € | 144,00 € |
| Summe netto | 1.194,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 1.194,00 € × 0,19 | 226,86 € |
| Rechnungsbetrag | 1.420,86 € |
Im Nettobetrag stecken 71,75 € Stromsteuer (3.500 × 2,05 ct). Darauf entfallen 13,63 € Umsatzsteuer. Insgesamt kostet die Stromsteuer den Haushalt also 85,38 €.
Abschläge und Jahresabrechnung
Die monatlichen Abschläge enthalten bereits Umsatzsteuer. Umsatzsteuerlich gilt die Stromlieferung erst mit Ende des Ablesezeitraums als ausgeführt. Ändert sich der Steuersatz während des Abrechnungsjahres, gilt deshalb grundsätzlich der Satz am Ende des Ablesezeitraums für den gesamten Verbrauch – so geschehen bei der befristeten Senkung auf Gas: Mehrwertsteuer auf Gas.
Strom vom eigenen Dach und Ladestrom
Für selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom fällt keine Umsatzsteuer an, solange er nicht an Dritte geliefert wird. Die Photovoltaikanlage selbst ist seit 2023 mit 0 % begünstigt: Photovoltaik und Mehrwertsteuer. Wer seinen Überschuss einspeist und die Kleinunternehmerregelung nutzt, stellt dem Netzbetreiber keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Ladestrom an öffentlichen Säulen und Heizstrom für Wärmepumpen kosten ebenfalls 19 %. Spezielle Wärmepumpentarife sind nur bei Netzentgelten und Messkosten günstiger, nicht bei der Steuer. Was beim Laden zu Hause, beim Arbeitgeber und an der Wallbox gilt: Mehrwertsteuer bei E-Auto und Wallbox.
Unternehmen: Vorsteuer aus der Stromrechnung
Unternehmer ziehen die Umsatzsteuer auf betrieblich genutzten Strom als Vorsteuer ab. Bei einem gemischt genutzten Anschluss, etwa im häuslichen Arbeitszimmer, ist die Vorsteuer nur für den unternehmerisch genutzten Anteil abziehbar; die Aufteilung muss sachgerecht geschätzt werden (Vorsteueraufteilung). Abschlagsrechnungen berechtigen bereits zum Vorsteuerabzug, wenn sie die Pflichtangaben einer Rechnung enthalten.
Debatte: Stromsteuer oder Mehrwertsteuer senken?
Die Bundesregierung hat sich 2025 für eine Entlastung über Stromsteuer und Netzentgelte entschieden, nicht über die Mehrwertsteuer. Stand Oktober 2026 gilt:
- Stromsteuer: Für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wurde sie ab 2026 dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Für private Haushalte bleibt es bei 2,05 ct/kWh.
- Netzentgelte: Der Bund bezuschusst 2026 die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Mrd. €. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh nannte das Bundeswirtschaftsministerium eine Entlastung von rund 100 € im Jahr. Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8236) einen jährlichen Zuschuss von 5,525 Mrd. € vor; verabschiedet ist er noch nicht (Stand: Oktober 2026).
- Mehrwertsteuer: Eine Senkung auf 7 % für Strom wird von Verbänden und einzelnen Parteien gefordert, ist aber nicht geplant. Das EU-Recht würde einen ermäßigten Satz für Strom erlauben.
Eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % würde den Bruttopreis rechnerisch um 10,08 % senken (1,07 ÷ 1,19). Im Beispiel oben wären das 143,28 € pro Jahr. Ob Versorger eine Senkung vollständig weitergeben, ist offen – Erfahrungen aus früheren Senkungen: Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise. Zum allgemeinen Stand der Steuerpläne: Die Bundesregierung und die Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Strom?
19 %. Der Satz gilt für Arbeitspreis, Grundpreis und alle enthaltenen Abgaben. Einen ermäßigten Satz für Haushaltsstrom gibt es in Deutschland nicht.
Zahle ich Mehrwertsteuer auf die Stromsteuer?
Ja. Die Stromsteuer ist Teil des Entgelts und damit Teil der Bemessungsgrundlage. Auf 2,05 ct Stromsteuer kommen rund 0,39 ct Umsatzsteuer.
Gibt es für Wärmepumpenstrom weniger Mehrwertsteuer?
Nein. Auch Wärmepumpen- und Ladestrom werden mit 19 % besteuert. Günstiger sind bei Sondertarifen nur Netzentgelte und Messkosten.
Wird die Mehrwertsteuer auf Strom gesenkt?
Stand Oktober 2026 nicht. Die Bundesregierung entlastet über Netzentgeltzuschüsse und eine Stromsteuersenkung für Unternehmen; für Haushalte bleibt es bei 19 % Umsatzsteuer und 2,05 ct/kWh Stromsteuer.
Quellen
- § 10 und § 12 Abs. 1 UStG – gesetze-im-internet.de
- § 3 Stromsteuergesetz (Steuertarif 20,50 €/MWh)
- Die Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte für 2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, BT-Drs. 21/8236 vom 28.09.2026
- Bund der Steuerzahler: Kabinett beschließt Strompaket – keine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte