Mehrwertsteuer beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlungen sind umsatzsteuerfrei, wenn sie der Heilbehandlung dienen. Zahnersatz und Zahnspangen, die ein Zahnarzt im eigenen Praxislabor herstellt, unterliegen dagegen 7 % Mehrwertsteuer – ebenso wie die Arbeit gewerblicher Zahntechniker. Rein ästhetische Leistungen wie Bleaching kosten 19 %.
Das Wichtigste in Kürze
- Behandlung, Prophylaxe, Kieferorthopädie: steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG.
- Zahnersatz aus dem Eigenlabor: steuerpflichtig mit 7 % (§ 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 2, § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG).
- Zahntechniker (Fremdlabor): 7 % an den Zahnarzt; die Steuer fließt über die Laborkosten in die Patientenrechnung.
- Bleaching, Veneers ohne Indikation: 19 %.
Inhalt
- Welche Zahnarzt-Leistungen sind umsatzsteuerfrei?
- Zahnersatz aus dem Eigenlabor: 7 % Umsatzsteuer
- Fremdlabor: Zahntechniker berechnen 7 %
- Kieferorthopädie, Aligner und Schienen
- Ästhetische Zahnmedizin: 19 %
- Kleinunternehmerregelung für das Eigenlabor
- Pflichten für Praxen mit steuerpflichtigen Umsätzen
- Häufige Fragen
- Quellen
Welche Zahnarzt-Leistungen sind umsatzsteuerfrei?
Wie Ärzte sind auch Zahnärzte von der Umsatzsteuer befreit, soweit sie Heilbehandlungen erbringen: Untersuchung, Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontitistherapie, chirurgische Eingriffe, Implantation und das Eingliedern von Zahnersatz. Auch vorbeugende Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung gelten als Heilbehandlung, weil sie Erkrankungen von Zähnen und Zahnfleisch verhindern sollen. Wer zahlt – Kasse, private Versicherung oder Patient –, spielt keine Rolle. Die Befreiung ist eine von vielen steuerfreien Umsätzen nach § 4 UStG. Die allgemeinen Grundsätze erklärt die Seite Mehrwertsteuer bei Arztleistungen.
Zahnersatz aus dem Eigenlabor: 7 % Umsatzsteuer
Das Gesetz macht eine ausdrückliche Ausnahme: Die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten ist nicht steuerfrei, soweit der Zahnarzt sie in seinem eigenen Unternehmen hergestellt hat (§ 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 2 UStG). Der Grund: Der Zahnarzt soll gegenüber gewerblichen Dentallaboren keinen Wettbewerbsvorteil haben. Für diese Umsätze gilt der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG).
Betroffen sind etwa Kronen, Brücken, Inlays, Teil- und Vollprothesen und Zahnspangen, die im Praxislabor oder mit einer CAD/CAM-Fräse in der Praxis gefertigt werden. Die zahnärztliche Leistung – Präparation, Abdruck, Eingliederung – bleibt steuerfrei.
Beispiel Krone aus dem Eigenlabor: Die zahnärztliche Behandlung kostet 450,00 € (steuerfrei). Die im Eigenlabor gefertigte Krone wird mit 600,00 € netto berechnet. Darauf entfallen 42,00 € Umsatzsteuer (7 %). Der Patient zahlt 450,00 € + 642,00 € = 1.092,00 €. Die Praxis kann im Gegenzug Vorsteuer aus Labormaterial und Laborgeräten abziehen.
Fremdlabor: Zahntechniker berechnen 7 %
Lässt der Zahnarzt den Zahnersatz von einem gewerblichen Dentallabor fertigen, stellt das Labor ihm 7 % Umsatzsteuer in Rechnung. Der Zahnarzt gibt die Laborkosten als Teil seiner steuerfreien Heilbehandlung an den Patienten weiter – brutto, denn er kann die Vorsteuer wegen der Steuerbefreiung nicht abziehen. Für den Patienten ist die Steuerbelastung in beiden Fällen also ähnlich: Im Laborpreis stecken jeweils 7 %.
| Leistung | Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug der Praxis |
|---|---|---|
| Zahnärztliche Behandlung | steuerfrei | nein |
| Zahnersatz aus Eigenlabor | 7 % | ja, für den Laborbereich |
| Zahnersatz aus Fremdlabor | 7 % beim Labor, an Patienten durchgereicht | nein |
| Professionelle Zahnreinigung | steuerfrei | nein |
| Bleaching, rein ästhetische Veneers | 19 % | ja, anteilig |
| Verkauf von Zahnpflegeprodukten | 19 % | ja, anteilig |
Weitere Leistungen mit 7 % stehen in der Übersicht 7 % Mehrwertsteuer.
Kieferorthopädie, Aligner und Schienen
Kieferorthopädische Behandlungen sind als Heilbehandlung steuerfrei, auch wenn sie bei Erwachsenen teils ästhetisch motiviert sind – entscheidend ist die Korrektur einer Fehlstellung. Fertigt die Praxis die Zahnspange oder transparente Aligner selbst, etwa mit einem eigenen 3D-Drucker, fällt für die Apparatur wie beim Zahnersatz 7 % an. Kauft sie Aligner von einem externen Hersteller zu, gibt sie diese als Teil der steuerfreien Behandlung weiter.
Direkt beim Hersteller bestellte Aligner ohne zahnärztliche Behandlung sind keine Heilbehandlung. Hier gilt der Steuersatz für die Ware, den der Anbieter auf seiner Rechnung ausweisen muss (Pflichtangaben auf Rechnungen).
Ästhetische Zahnmedizin: 19 %
Bleaching gesunder Zähne dient nicht der Heilbehandlung, sondern der Optik. Es unterliegt deshalb 19 % Umsatzsteuer. Ein Bleaching für 300,00 € enthält 47,90 € Umsatzsteuer, die Praxis erlöst 252,10 € netto. Dasselbe gilt für Veneers oder Zahnschmuck ohne medizinische Indikation. Werden verfärbte Zähne nach einer Wurzelbehandlung aufgehellt oder Veneers zur Rekonstruktion nach einem Unfall gesetzt, kann eine steuerfreie Heilbehandlung vorliegen. Dokumentieren Sie die Indikation in der Patientenakte.
Kleinunternehmerregelung für das Eigenlabor
Für die Kleinunternehmergrenze zählen steuerfreie Heilbehandlungsumsätze nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG). Liegen die steuerpflichtigen Umsätze aus Eigenlabor und Ästhetik im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 €, kann die Praxis die Kleinunternehmerregelung nutzen und berechnet dann keine Umsatzsteuer. Allerdings entfällt damit auch der Vorsteuerabzug für das Labor. Bei hohen Investitionen in Fräsen oder 3D-Drucker kann die Regelbesteuerung günstiger sein (Vor- und Nachteile).
Pflichten für Praxen mit steuerpflichtigen Umsätzen
- Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und einer Jahreserklärung.
- Getrennte Aufzeichnung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze.
- Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Kosten wie Praxismiete oder Software.
- Abgrenzung zwischen Behandlung und Laborleistung auf der Patientenrechnung.
Da Betriebsprüfungen bei Zahnarztpraxen häufig das Eigenlabor betreffen, lohnt eine Abstimmung mit einer auf Heilberufe spezialisierten Steuerberatung.
Häufige Fragen
Müssen Zahnärzte Mehrwertsteuer berechnen?
Für die Behandlung nicht. Umsatzsteuer fällt nur auf Zahnersatz aus dem eigenen Labor (7 %) und auf ästhetische Leistungen wie Bleaching (19 %) an.
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Zahnersatz?
7 %, egal ob ein gewerbliches Dentallabor oder das Praxislabor des Zahnarztes ihn herstellt.
Ist professionelle Zahnreinigung umsatzsteuerfrei?
Ja. Sie dient der Vorbeugung von Karies und Parodontitis und gilt als steuerfreie Heilbehandlung.
Kostet Bleaching beim Zahnarzt Mehrwertsteuer?
Ja, 19 %, weil es in der Regel rein kosmetischen Zwecken dient.
Quellen
- § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 2 UStG und § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG
- § 19 Abs. 1 und 2 UStG (Kleinunternehmer, Gesamtumsatz)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 4.14.1 und 4.14.3