Umsatzsteuer bei Physiotherapie und Heilpraktikern
Physiotherapie ist umsatzsteuerfrei, wenn sie als Heilbehandlung erbracht wird – in der Regel nachgewiesen durch eine ärztliche Verordnung (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Heilpraktiker sind mit ihren Heilbehandlungen ebenfalls befreit. Präventionskurse ohne Verordnung und Wellness-Angebote wie Entspannungsmassagen unterliegen dagegen 19 % Umsatzsteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerfrei: Heilbehandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Psychotherapeuten.
- Nachweis des therapeutischen Ziels: ärztliche Verordnung, Heilpraktiker-Diagnose oder Vorsorge-/Reha-Rahmen.
- 19 %: Wellness-Massagen, allgemeine Fitness- und Präventionsangebote ohne Krankheitsbezug, Produktverkauf.
- Osteopathie: steuerfrei nur bei Heilpraktikererlaubnis, ärztlicher Approbation oder Verordnung.
Inhalt
Wann ist Physiotherapie umsatzsteuerfrei?
§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit Heilbehandlungen, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:
- Berufliche Qualifikation: eine staatliche Erlaubnis (z. B. nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz oder dem Heilpraktikergesetz) oder eine vergleichbare Qualifikation. Eine Kassenzulassung gilt als starkes Indiz.
- Therapeutisches Ziel: Die Leistung dient der Behandlung oder Linderung einer Krankheit oder der gezielten Vorbeugung.
Für Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis belegt die ärztliche Verordnung das therapeutische Ziel. Zahlt der Patient selbst, bleibt die Leistung steuerfrei, solange eine Verordnung vorliegt – auch ein Privatrezept genügt. Die Grundsätze gelten wie bei der Mehrwertsteuer bei Arztleistungen.
Heilpraktiker und sektorale Heilpraktikererlaubnis
Heilpraktiker stellen die Diagnose selbst. Ihre Behandlungen sind deshalb ohne ärztliche Verordnung steuerfrei, sofern sie ein therapeutisches Ziel verfolgen. Das gilt auch für Heilpraktiker für Psychotherapie. Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie dürfen ohne Rezept behandeln; ihre Leistungen sind dann ebenfalls ohne Verordnung steuerfrei.
Nicht befreit sind Leistungen von Heilpraktikern, die keinen Krankheitsbezug haben – etwa allgemeine Lebensberatung, Coaching oder Entspannungsangebote.
Übersicht: steuerfrei oder 19 %?
| Leistung | Umsatzsteuer |
|---|---|
| Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage mit Verordnung | steuerfrei |
| Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) mit Verordnung | steuerfrei |
| Behandlung durch Heilpraktiker mit therapeutischem Ziel | steuerfrei |
| Ergotherapie, Logopädie, Podologie (medizinische Fußpflege) | steuerfrei |
| Osteopathie durch Heilpraktiker, Arzt oder mit Verordnung | steuerfrei |
| Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis und ohne Verordnung | 19 % |
| Präventionskurs (z. B. Rückenschule) ohne Verordnung | in der Regel 19 % |
| Wellness- und Entspannungsmassage, Hot-Stone | 19 % |
| Kosmetische Fußpflege | 19 % |
| Fitness-Abo oder freies Training in der Praxis | 19 % |
| Verkauf von Bandagen, Ölen, Trainingsgeräten | 19 % (Hilfsmittel teils 7 %) |
Welche orthopädischen Hilfsmittel ermäßigt sind, zeigt Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel.
Präventionskurse: Zertifizierung reicht nicht
Viele Praxen bieten Kurse an, die nach § 20 SGB V zertifiziert sind und von Krankenkassen bezuschusst werden – Rückenschule, Pilates, progressive Muskelentspannung. Die Zertifizierung betrifft aber nur die Kassenförderung und die Lohnsteuerfreiheit beim Arbeitgeber (§ 3 Nr. 34 EStG). Umsatzsteuerlich zählt allein der Krankheitsbezug: Kurse, die nur den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen, sind keine Heilbehandlung. Steuerfrei sind sie nur, wenn sie ärztlich verordnet sind oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme stattfinden.
Beispiel: Ein zertifizierter Rückenkurs mit zehn Einheiten kostet 150,00 €. Ohne Verordnung enthält der Preis 23,95 € Umsatzsteuer (150,00 € × 19 ÷ 119), die Praxis erlöst 126,05 €. Nimmt ein Teilnehmer mit ärztlicher Verordnung teil, ist sein Kursentgelt steuerfrei.
Wellness-Abgrenzung in der Praxis
Eine Massage ohne Rezept zur Entspannung ist eine Wellnessleistung mit 19 %. Eine 60-Euro-Massage enthält 9,58 € Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn ein Physiotherapeut sie erbringt – entscheidend ist der Zweck, nicht der Beruf. Wer beides anbietet, sollte Leistungen getrennt abrechnen und das Ziel in der Dokumentation festhalten.
Fitnessangebote ohne therapeutischen Bezug behandelt die Seite Mehrwertsteuer bei Fitness und Sport; Kosmetik und Nageldesign die Seite Friseur und Kosmetik.
Rechnung und Dokumentation
Für steuerfreie Heilbehandlungen an Privatpatienten muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stellt die Praxis einem Unternehmen eine Rechnung – etwa für betriebliche Gesundheitstage –, gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung dazu. Für steuerpflichtige Leistungen gelten die üblichen Pflichtangaben; bei Beträgen bis 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung mit Bruttobetrag und Steuersatz.
- Verordnung (Kopie) zur Patientenakte nehmen, auch bei Selbstzahlern.
- Leistungsart und Zweck in der Dokumentation festhalten: Behandlung, Prävention oder Wellness.
- Kassensystem mit getrennten Positionen für steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen einrichten.
- Kurse mit gemischten Teilnehmern (mit und ohne Verordnung) je Teilnehmer zuordnen.
Kleinunternehmer und gemischte Praxen
Steuerfreie Heilbehandlungen zählen nicht zum Gesamtumsatz für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 2 UStG). Bleiben die steuerpflichtigen Wellness- und Kursumsätze unter 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, muss die Praxis keine Umsatzsteuer abführen. Wird die Grenze überschritten, braucht die Praxis eine Vorsteueraufteilung für gemeinsam genutzte Räume und Geräte. Überschreitungen fallen oft erst bei einer Prüfung auf; prüfen Sie die Grenze jedes Jahr, gegebenenfalls mit Ihrer Steuerberatung (Kleinunternehmergrenze überschritten).
Häufige Fragen
Ist Physiotherapie umsatzsteuerpflichtig?
Nein, wenn sie als Heilbehandlung mit ärztlicher Verordnung oder durch einen Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis erbracht wird. Wellness- und Fitnessangebote sind steuerpflichtig.
Müssen Heilpraktiker Umsatzsteuer berechnen?
Für Heilbehandlungen nicht. Steuerpflichtig sind Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa Coaching oder Wellness, und der Verkauf von Produkten.
Ist Osteopathie umsatzsteuerfrei?
Ja, wenn ein Arzt, ein Heilpraktiker oder ein Physiotherapeut auf Verordnung behandelt. Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis und ohne Verordnung müssen 19 % berechnen.
Sind zertifizierte Präventionskurse steuerfrei?
Nicht automatisch. Die Zertifizierung nach § 20 SGB V ist umsatzsteuerlich ohne Bedeutung; steuerfrei sind solche Kurse nur bei ärztlicher Verordnung oder im Reha-Rahmen.
Quellen
- § 4 Nr. 14 Buchst. a und § 19 Abs. 2 UStG
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 4.14.1 und 4.14.4 (ähnliche heilberufliche Tätigkeiten)
- OFD Frankfurt am Main, Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Präventionsleistungen nach § 20 SGB V
- § 20 SGB V; § 3 Nr. 34 EStG