Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten
Eintrittskarten für Konzerte, Theater, Kino, Museen, Zirkus und Zoos kosten in Deutschland 7 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG). Partys in Clubs, Messen, Kongresse und Profi-Sportveranstaltungen werden dagegen mit 19 % besteuert. Öffentliche Theater, Orchester und Museen sind sogar ganz von der Umsatzsteuer befreit.
Das Wichtigste in Kürze
- 7 %: Theater, Konzerte, Museen, vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler, Kino, Zirkus, Schausteller, Zoos.
- Steuerfrei: öffentliche und behördlich bescheinigte Theater, Orchester, Museen und Zoos (§ 4 Nr. 20 UStG).
- 19 %: Clubnächte und Partys, Messen, Kongresse, Sportveranstaltungen, Filme ohne Alterskennzeichnung.
- Vorverkaufsgebühren einer Vermittlungsstelle: in der Regel 19 %.
Inhalt
Konzert, Theater, Museum: 7 % Mehrwertsteuer
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie Darbietungen ausübender Künstler, die Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sind. Darunter fallen Oper, Ballett, Musical, Kabarett, Varieté und Comedy-Shows ebenso wie Rock-, Pop- und Klassikkonzerte. Ein Konzertticket für 59,90 € enthält 3,92 € Umsatzsteuer.
| Veranstaltung | Steuersatz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Konzert, Musical, Oper, Theater, Kabarett | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 a |
| Museum, Ausstellung (privat) | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 a |
| Kino (Filme mit Alterskennzeichnung, auch „keine Jugendfreigabe“) | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 b |
| Filme ohne Kennzeichnung nach dem JuSchG, Vorführung in Einzelkabinen | 19 % | nicht begünstigt |
| Zirkus, Kirmes und Fahrgeschäfte von Schaustellern | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 d |
| Zoo, Tierpark | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 d |
| Schwimmbad | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 9 |
| Staatstheater, städtisches Museum, kommunaler Zoo | steuerfrei | § 4 Nr. 20 a |
| Club, Disco, Party mit DJ ohne Konzertcharakter | 19 % | Regelsatz |
| Messe, Kongress, Fachtagung | 19 % | Regelsatz |
| Fußball, Eishockey, Boxkampf (Profisport) | 19 % | Regelsatz |
| Freizeitpark | 19 % | Regelsatz |
Steuerfreie Kultur: § 4 Nr. 20 UStG
Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind von der Umsatzsteuer befreit. Private Einrichtungen erhalten die Befreiung, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen. Die Befreiung gilt auch für Einzelkünstler wie Solisten oder Dirigenten mit einer solchen Bescheinigung.
Der Haken: Steuerfreie Einrichtungen verlieren den Vorsteuerabzug. Die Bescheinigung kann auf Ersuchen des Finanzamts auch ohne Antrag und gegen den Willen der Einrichtung ausgestellt werden. Mehr zu den Folgen für Künstler: Umsatzsteuer für Künstler.
Abgrenzung: Konzert oder Party?
Bei Clubveranstaltungen entscheidet, ob die musikalische Darbietung im Vordergrund steht. Steht ein auftretender Künstler im Mittelpunkt, den das Publikum gezielt erleben will, kann ein konzertähnliches Ereignis mit 7 % vorliegen; Gerichte haben das auch für DJ-Auftritte schon bejaht. Ist die Musik nur Hintergrund für Tanzen, Trinken und Feiern, gilt der Regelsatz. Ein Clubeintritt für 15,00 € enthält bei 7 % 0,98 €, bei 19 % 2,39 € Steuer. Veranstalter sollten Programm, Künstlerverträge und Werbung dokumentieren.
Festivals, Dinner-Shows und Kombitickets
Festivals
Bei Musikfestivals ist der Eintritt mit 7 % begünstigt, wenn die Konzerte das Gesamtangebot prägen. Werden Leistungen wie Parkplatz oder Shuttle separat verkauft, gelten dafür eigene Steuersätze.
Dinner-Show
Eine Dinner-Show besteht aus einer künstlerischen Darbietung (7 %), Speisen (seit 2026 ebenfalls 7 %) und Getränken (19 %). Ein Gesamtpreis ist sachgerecht aufzuteilen, etwa nach Einzelverkaufspreisen. Wie das bei Pauschalen funktioniert, zeigt Pauschalangebote in der Gastronomie aufteilen; für Belege mit zwei Sätzen hilft der Mischsatz-Rechner.
Kombiticket mit ÖPNV
Ist die Fahrt mit Bus und Bahn im Ticket enthalten, liegt meist eine Nebenleistung zur Eintrittsberechtigung vor. Der Veranstalter zahlt dem Verkehrsverbund dafür einen Anteil; dessen Beförderungsleistung kostet ebenfalls 7 %.
Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren
Ticketportale und Vorverkaufsstellen verkaufen Eintrittskarten meist im Namen des Veranstalters. Ihre Vorverkaufs- oder Servicegebühr ist dann eine eigene Vermittlungsleistung an den Kunden und unterliegt 19 %. Eine Gebühr von 6,00 € enthält 0,96 € Umsatzsteuer. Verkauft die Vorverkaufsstelle die Karten dagegen im eigenen Namen auf fremde Rechnung (Dienstleistungskommission), erbringt sie umsatzsteuerlich selbst die Eintrittsleistung; dann kann auch für ihren Aufschlag der ermäßigte Satz gelten. Ausschlaggebend ist das Vertragsverhältnis zwischen Ticketanbieter, Veranstalter und Kunde.
Beispiel Konzertticket: Kartenpreis 59,90 € (7 %, Steuer 3,92 €) plus Vorverkaufsgebühr 6,00 € einer Vermittlungsstelle (19 %, Steuer 0,96 €). Der Kunde zahlt 65,90 € und darin insgesamt 4,88 € Umsatzsteuer.
Hinweise für Veranstalter
- Ticketpreise an Verbraucher immer als Endpreise inklusive Umsatzsteuer angeben (Preisangaben brutto oder netto).
- Bei Ausfall und Erstattung des Eintritts die Umsatzsteuer nach § 17 UStG korrigieren (Umsatzsteuer-Korrektur).
- Gutscheine für ein bestimmtes Event sind Einzweckgutscheine: Steuer schon beim Verkauf (Gutscheine und Umsatzsteuer).
- Gagen ausländischer Künstler: Hier können Reverse Charge und Abzugsteuer nach § 50a EStG greifen – lassen Sie Verträge steuerlich prüfen.
Alle Leistungen mit ermäßigtem Satz im Überblick: 7 % Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Konzertkarten?
7 %. Bei einem Ticket für 59,90 € sind das 3,92 €. Vorverkaufsgebühren einer Vermittlungsstelle kosten meist 19 %.
Haben Kinokarten 7 % Mehrwertsteuer?
Ja, wenn der Film eine Alterskennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz hat – auch „keine Jugendfreigabe“. Nicht gekennzeichnete Filme, die nach 1969 erstaufgeführt wurden, kosten 19 %.
Warum kosten Fußballtickets 19 % Mehrwertsteuer?
Sportveranstaltungen stehen nicht in der Liste der ermäßigten Leistungen. Nur gemeinnützige Vereine können im Zweckbetrieb 7 % anwenden.
Sind Museumseintritte mehrwertsteuerfrei?
Öffentliche Museen und private Museen mit Bescheinigung der Landesbehörde sind steuerfrei. Andere private Museen berechnen 7 %.
Quellen
- § 4 Nr. 20 und § 12 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 9 UStG
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 4.20.1 ff. und 12.5 ff.
- § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 Jugendschutzgesetz (Alterskennzeichnung von Filmen); Abschnitt 12.6 UStAE
- § 67a AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb)