Mehrwertsteuer bei Flugtickets

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Inlandsflüge innerhalb Deutschlands kosten 19 % Mehrwertsteuer auf den gesamten Ticketpreis. Internationale Flüge – auch innerhalb der EU – sind in Deutschland faktisch umsatzsteuerfrei, weil die Steuer nach § 26 Abs. 3 UStG erlassen wird. Unabhängig davon erhebt Deutschland auf Abflüge die Luftverkehrsteuer, die seit dem 1. Juli 2026 wieder niedriger ist.

Inlandsflug: Mehrwertsteuer herausrechnen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag125,21 €Mehrwertsteuer (19 %)23,79 €Bruttobetrag149,00 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Inlandsflug: 19 % auf Flugpreis, Gebühren, Gepäck und Sitzplatz – kein ermäßigter Satz.
  • Internationale Flüge: keine deutsche Umsatzsteuer (Erlass nach § 26 Abs. 3 UStG).
  • Nebenleistungen wie Gepäck und Sitzplatzwahl teilen die Behandlung des Fluges.
  • Luftverkehrsteuer ab 1.7.2026: 13,03 €, 33,01 € oder 59,43 € je Passagier.
Inhalt
  1. Inlandsflüge: 19 % Mehrwertsteuer
  2. Internationale Flüge: warum keine Umsatzsteuer?
  3. Gepäck, Sitzplatz und Bordverpflegung
  4. Nicht angetretene Flüge und Stornogebühren
  5. Luftverkehrsteuer 2026
  6. Vorsteuerabzug bei Geschäftsreisen
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Inlandsflüge: 19 % Mehrwertsteuer

Flüge zwischen zwei deutschen Flughäfen sind steuerpflichtige Personenbeförderungen im Inland. Anders als Bahnfahrten sind sie nicht ermäßigt, denn § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG begünstigt nur Schienenbahnen, Taxis, Linienbusse und bestimmte Schiffe. Es gilt der Regelsatz von 19 %.

Besteuert wird der gesamte Preis, den der Passagier zahlt – einschließlich Treibstoffzuschlägen, Flughafen- und Sicherheitsentgelten und der weiterberechneten Luftverkehrsteuer. Ein Inlandsticket für 149,00 € enthält 23,79 € Umsatzsteuer; netto sind es 125,21 €.

Internationale Flüge: warum keine Umsatzsteuer?

Bei grenzüberschreitenden Flügen wäre eigentlich der Anteil der Strecke über deutschem Gebiet steuerbar. § 26 Abs. 3 UStG erlaubt es aber, die Steuer für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ganz zu erlassen – und die Finanzverwaltung macht davon Gebrauch. Voraussetzung ist, dass die Airline keine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erteilt. Für ausländische Fluggesellschaften gilt dies bei Gegenseitigkeit.

Entfernung gemessen von Frankfurt am Main zum größten Flughafen des Ziellandes.
FlugDeutsche UmsatzsteuerLuftverkehrsteuer
Hamburg – München19 %ja, Distanzklasse 1
Frankfurt – Pariskeine (Erlass)ja, Distanzklasse 1
Berlin – Dubaikeine (Erlass)ja, Distanzklasse 2
München – Bangkokkeine (Erlass)ja, Distanzklasse 3
Rückflug Paris – Frankfurtkeinenein (Abflug im Ausland)

Wird ein Inlandsflug als Zubringer zu einem internationalen Flug auf einem durchgehenden Flugschein gebucht, behandelt die Finanzverwaltung ihn als Teil der grenzüberschreitenden Beförderung. Separat gebuchte Inlandsflüge bleiben steuerpflichtig.

Gepäck, Sitzplatz und Bordverpflegung

Zusatzleistungen der Airline – aufgegebenes Gepäck, Sitzplatzreservierung, Priority Boarding, Umbuchungsgebühren – sind Nebenleistungen zur Beförderung. Sie teilen deren Schicksal: bei Inlandsflügen 19 %, bei internationalen Flügen keine deutsche Umsatzsteuer.

Anders ist es bei Speisen und Getränken, die an Bord gegen gesondertes Entgelt verkauft werden. Das ist eine eigene Leistung. Bei Flügen innerhalb der EU gilt der Abflugort als Leistungsort (§ 3e UStG); beim Abflug in Deutschland fällt also deutsche Umsatzsteuer an. Für Speisen gelten 7 %, für Getränke 19 % (Mehrwertsteuer in der Gastronomie).

Nicht angetretene Flüge und Stornogebühren

Verfällt ein Ticket, weil der Passagier nicht erscheint, behält die Airline den Preis. Nach dem EuGH (Urteil vom 23.12.2015, C-250/14 und C-289/14) ist das trotzdem Entgelt für die Beförderungsleistung und bei Inlandsflügen mit 19 % zu versteuern. Erstattete Steuern und Gebühren, die nur bei Antritt des Fluges anfallen, mindern das Entgelt. Für Stornogebühren in Pauschalreisen gelten eigene Regeln (Margenbesteuerung bei Reiseleistungen).

Luftverkehrsteuer 2026

Die Luftverkehrsteuer ist keine Umsatzsteuer, sondern eine eigene Verkehrsteuer auf Abflüge von deutschen Flughäfen. Sie hängt von der Entfernung zum Zielland ab. Zum 1.7.2026 wurden die Sätze auf das Niveau vor Mai 2024 zurückgeführt (Bundestag 21.5.2026, Bundesrat 12.6.2026).

Distanzklasse1.5.2024–30.6.2026ab 1.7.2026Entlastung
1: bis 2.500 km15,53 €13,03 €2,50 €
2: 2.500 bis 6.000 km39,34 €33,01 €6,33 €
3: über 6.000 km70,83 €59,43 €11,40 €

Bei Inlandsflügen ist die weiterberechnete Luftverkehrsteuer Teil des Ticketpreises und damit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage: Auf 13,03 € entfallen zusätzlich 2,48 € Umsatzsteuer, zusammen 15,51 €. Ob Airlines die Senkung an Kunden weitergeben, entscheiden sie selbst.

Vorsteuerabzug bei Geschäftsreisen

Unternehmen können die Umsatzsteuer aus Inlandsflügen als Vorsteuer abziehen, wenn eine Rechnung oder ein Flugschein mit den nötigen Angaben vorliegt. Bei internationalen Flügen gibt es keine deutsche Vorsteuer, weil keine Steuer berechnet wird. Ausländische Umsatzsteuer auf Bordverkäufe lässt sich unter Umständen über die Vorsteuervergütung aus dem EU-Ausland zurückholen. Zum Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln: Bahn 7 %, Taxi 7 % bis 50 km.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Flugtickets?

Bei Inlandsflügen 19 %. Bei internationalen Flügen berechnen Airlines keine deutsche Umsatzsteuer.

Warum haben Inlandsflüge 19 % und Bahntickets 7 %?

Der ermäßigte Satz gilt nur für die im Gesetz genannten Verkehrsmittel wie Bahn, Bus und Taxi. Flugzeuge gehören nicht dazu.

Ist Gepäck bei Flügen mehrwertsteuerpflichtig?

Gepäck ist eine Nebenleistung zum Flug: bei Inlandsflügen 19 %, bei internationalen Flügen keine deutsche Umsatzsteuer.

Wie hoch ist die Luftverkehrsteuer 2026?

Seit 1.7.2026 13,03 € (bis 2.500 km), 33,01 € (bis 6.000 km) und 59,43 € (darüber) je Passagier. Vorher galten 15,53 €, 39,34 € und 70,83 €.

Quellen

  • § 3b, § 3e, § 12 Abs. 2 Nr. 10, § 26 Abs. 3 UStG; Abschnitt 26.1 und 26.2 UStAE
  • EuGH, Urteil vom 23.12.2015, verbundene Rechtssachen C-250/14 und C-289/14 (Air France-KLM und Hop!-Brit Air)
  • Bundesministerium der Finanzen: Senkung der Luftverkehrsteuer, Pressemitteilung vom 1.4.2026; Bundesregierung: Luftverkehrsteuer ab 1. Juli gesenkt
  • Luftverkehrsteuergesetz in der ab 1.7.2026 geltenden Fassung