Mehrwertsteuer auf Nahrungsergänzungsmittel

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Nahrungsergänzungsmittel kosten meist 7 % Mehrwertsteuer, weil sie zolltariflich als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 gelten, die über Anlage 2 Nr. 33 zum UStG begünstigt ist. 19 % fallen an, wenn das Produkt als Arzneimittel, als reiner chemischer Stoff (etwa Kreatin oder reines Vitamin) oder als nicht begünstigtes Öl wie Fischöl eingereiht wird. Entscheidend ist also nicht das Etikett, sondern die Zolltarifposition.

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Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag28,03 €Mehrwertsteuer (7 %)1,96 €Bruttobetrag29,99 €

Das Wichtigste in Kürze

  • 7 % für Nahrungsergänzungsmittel der Position 2106: Multivitamin-Tabletten, Kapseln mit Pflanzenextrakten, Proteinpulver-Mischungen, Elektrolytpulver.
  • 7 % für Molkenprotein (Whey, Position 0404) und Proteinriegel.
  • 19 % für zugelassene Arzneimittel, reine chemische Stoffe (Kreatin, einzelne Aminosäuren, reine Vitamine) und Fischöl der Position 1504.
  • 19 % für trinkfertige Sport- und Proteindrinks, außer bei mindestens 75 % Milchanteil.
Inhalt
  1. Nahrungsergänzungsmittel und Mehrwertsteuer: die Grundregel
  2. Die Zolltarif-Abgrenzung im Überblick
  3. Grenzfälle in der Praxis
  4. Rechenbeispiele
  5. Supplements in Fitnessstudio und Apotheke
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Nahrungsergänzungsmittel und Mehrwertsteuer: die Grundregel

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG gilt der ermäßigte Satz für alle Gegenstände der Anlage 2. Nr. 33 der Anlage umfasst das gesamte Kapitel 21 des Zolltarifs („Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“). Dazu gehört die Auffangposition 2106 „Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Die Erläuterungen zum Zolltarif ordnen Nahrungsergänzungsmittel aus Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenextrakten oder anderen Stoffen in Form von Tabletten, Kapseln oder Pulver ausdrücklich dieser Position zu; Kapitel 30 (pharmazeutische Erzeugnisse) schließt Nahrungsergänzungsmittel aus.

Ein Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Nahrungsergänzungsmittelverordnung ist damit in der Regel mit 7 % begünstigt – auch wenn es in der Apotheke verkauft wird. Die Grundregel für Lebensmittel steht unter Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.

Die Zolltarif-Abgrenzung im Überblick

Typische Einreihung; die Zusammensetzung des einzelnen Produkts entscheidet.
ProduktZolltarif (typisch)Satz
Multivitamin-, Magnesium-, Vitamin-D-Tabletten als Nahrungsergänzung21067 %
Kapseln mit Pflanzenextrakten (z. B. Kurkuma, Ginkgo)21067 %
Proteinpulver-Mischung mit Aromen und Süßstoff21067 %
Molkenproteinkonzentrat (Whey), unaromatisiert04047 %
Proteinriegel, Müsliriegel1904, 21067 %
Elektrolyt- und Isotonic-Pulver21067 %
Kreatin-Monohydrat, reine Aminosäuren, L-CarnitinKapitel 2919 %
Reines Vitamin (z. B. Vitamin-C-Pulver ohne Zusätze)293619 %
Fischöl, Omega-3-Fischölkapselnmeist 150419 %
Sojaproteinisolat, unvermischt350419 %
Vitaminpräparate mit Arzneimittelzulassung300419 %
Trinkfertige Sport- und Proteindrinks220219 %
Trinkfertiger Proteinshake mit mind. 75 % Milch0403 / 22027 %

Grenzfälle in der Praxis

Reiner Stoff oder Zubereitung?

Chemisch definierte Einzelstoffe gehören in die Kapitel 28 und 29 des Zolltarifs, die in der Anlage 2 nicht vorkommen. Reines Kreatin-Monohydrat oder eine einzelne Aminosäure kosten deshalb 19 %. Werden mehrere Stoffe gemischt oder Füll-, Aroma- und Trägerstoffe zugesetzt, entsteht oft eine Lebensmittelzubereitung der Position 2106 mit 7 %. Dasselbe Kreatin kann also als Pulver pur 19 % und als Bestandteil einer Trainingsmischung 7 % kosten.

Arzneimittel oder Lebensmittel?

Ist ein Vitaminpräparat als Arzneimittel zugelassen, gehört es zu Kapitel 30 und kostet 19 % wie andere Medikamente. Hochdosiertes Vitamin D aus der Apotheke kann also 19 % kosten, ein Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmittel aus der Drogerie 7 %. Für Verbraucher ist die Zulassungsnummer auf der Packung („Zul.-Nr.“) ein Hinweis.

Öle

Anlage 2 Nr. 26 begünstigt pflanzliche Öle und bestimmte tierische Fette, aber nicht Fischöl der Position 1504. Omega-3-Kapseln mit Fischöl kosten daher meist 19 %, Kapseln mit Algenöl oder Leinöl können als pflanzliches Öl oder Zubereitung 7 % kosten.

Hinweis für Händler: Wer 7 % berechnet, obwohl 19 % gelten, muss die Differenz bei einer Prüfung aus den vereinnahmten Bruttopreisen nachzahlen – bei 1.000,00 € brutto sind das 94,24 € (159,66 € statt 65,42 €), dazu können Zinsen kommen. Lassen Sie die Einreihung bei Zweifeln durch eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke beim Zoll absichern und sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Hintergrund: Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Nachschau.

Rechenbeispiele

ProduktBruttoSatzNettoMwSt.
Whey-Protein, 1 kg29,99 €7 %28,03 €1,96 €
Vitamin-D-Tabletten (Nahrungsergänzung)4,49 €7 %4,20 €0,29 €
Kreatin-Monohydrat pur, 500 g19,99 €19 %16,80 €3,19 €

Bei gleichem Nettopreis kostet ein mit 19 % besteuertes Produkt 11,21 % mehr als ein mit 7 % besteuertes (1,19 ÷ 1,07). Für den Onlinehandel mit Kunden in anderen EU-Staaten gelten die Sätze des Bestimmungslands, siehe One-Stop-Shop (OSS).

Supplements in Fitnessstudio und Apotheke

Verkauft ein Fitnessstudio Shakes an der Theke, gilt für das Getränk 19 %, für Riegel und Pulver zum Mitnehmen meist 7 %. Der Mitgliedsbeitrag selbst kostet 19 % (Mehrwertsteuer bei Fitness und Sport). Apotheken müssen ihr Sortiment ebenfalls trennen: Arzneimittel 19 %, Nahrungsergänzungsmittel meist 7 %, Kosmetik 19 %. Alle ermäßigten Warengruppen finden Sie unter 7 % Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Nahrungsergänzungsmittel?

Meist 7 %, weil sie als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 gelten. 19 % fallen an, wenn das Produkt als Arzneimittel zugelassen ist oder aus einem reinen chemischen Stoff besteht.

Hat Proteinpulver 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?

Molkenprotein und aromatisierte Proteinmischungen kosten 7 %. Unvermischtes Sojaproteinisolat und trinkfertige Shakes ohne 75 % Milchanteil kosten 19 %.

Warum kostet Kreatin 19 % Mehrwertsteuer?

Reines Kreatin-Monohydrat ist zolltariflich ein organisch-chemischer Stoff aus Kapitel 29, das nicht in der Anlage 2 zum UStG steht.

Haben Omega-3-Kapseln 7 % Mehrwertsteuer?

Mit Fischöl meist nicht: Fischöl der Position 1504 ist nicht begünstigt und kostet 19 %. Kapseln mit pflanzlichem Algen- oder Leinöl können 7 % kosten.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2 Nr. 4, 26, 31 und 33 zum UStG – gesetze-im-internet.de
  • Kombinierte Nomenklatur der EU, Position 2106 und Anmerkung 1 zu Kapitel 30; Erläuterungen zum Harmonisierten System
  • Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV)
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.1