Mehrwertsteuer auf Brot und Backwaren
Brot, Brötchen, Kuchen und andere Backwaren kosten 7 % Mehrwertsteuer – beim Bäcker, im Supermarkt und seit dem 1. Januar 2026 auch, wenn Sie sie im Café am Tisch essen. Bis Ende 2025 galten für den Verzehr vor Ort 19 %. Getränke wie Kaffee kosten in der Bäckerei vor Ort weiterhin 19 %.
Das Wichtigste in Kürze
- 7 % auf Brot, Brötchen, Brezeln, Kuchen, Torten, Gebäck und belegte Brötchen (Anlage 2 Nr. 31, Kapitel 19).
- Seit 1.1.2026 gilt der ermäßigte Satz auch für Backwaren, die vor Ort im Café verzehrt werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
- Getränke vor Ort kosten weiter 19 %; zum Mitnehmen Milchmischgetränke mit mind. 75 % Milch 7 %.
- Frühstücksangebote zum Pauschalpreis müssen auf 7 % und 19 % aufgeteilt werden.
Inhalt
Brot und Mehrwertsteuer: im Laden immer 7 %
Backwaren gehören zu Kapitel 19 des Zolltarifs („Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“), das über Anlage 2 Nr. 31 zum UStG vollständig begünstigt ist. Beim Verkauf über die Ladentheke liegt eine Lieferung vor; es gelten 7 % – unabhängig davon, ob es sich um ein einfaches Brötchen oder eine Hochzeitstorte handelt.
| Produkt | im Laden / to go | im Café vor Ort (seit 2026) |
|---|---|---|
| Brot, Brötchen, Brezeln, Toast | 7 % | 7 % |
| Kuchen, Torten, Teilchen, Croissants | 7 % | 7 % |
| Belegte Brötchen, Sandwiches, Wraps | 7 % | 7 % |
| Warmer Leberkäse im Brötchen, Pizzastück | 7 % | 7 % |
| Kaffee, Tee, Saft, Wasser | 19 % | 19 % |
| Kakao, Latte macchiato (mind. 75 % Milch) | 7 % | 19 % |
Auch Zutaten und Backbedarf sind ermäßigt: Mehl, Backmischungen, Hefe, Backpulver, Zucker, Butter und Eier kosten 7 %. Backformen, Brotbackautomaten und Backpapier kosten 19 %. Zum Getränkeangebot siehe Mehrwertsteuer auf Kaffee.
Belegte Brötchen: Sonderfälle
Belegte Brötchen und Sandwiches sind Lebensmittelzubereitungen und bleiben als Lieferung bei 7 %, auch wenn sie warm verkauft werden. Bis Ende 2025 war die Abgrenzung heikel: Wurde das Brötchen an einem Stehtisch oder auf der Sitzgelegenheit der Bäckerei verzehrt, konnte eine Restaurationsleistung mit 19 % vorliegen. Seit 2026 gilt auch dafür 7 %, sodass Bäckereien bei Speisen nicht mehr nach Verzehrort unterscheiden müssen.
Zwei Sonderfälle bleiben:
- Belag aus Hummer, Austern oder Kaviar: Beim Verkauf zum Mitnehmen kann das Produkt wegen dieser Ausnahmen der Anlage 2 anders zu beurteilen sein; im Café vor Ort gelten seit 2026 für alle Speisen 7 % (Fisch und Meeresfrüchte).
- Brötchen mit Getränk als Menü: Der Gesamtpreis ist auf Speise (7 %) und Getränk (19 %) aufzuteilen, auch zum Mitnehmen.
Laden und Café: was sich 2026 geändert hat
Vor Ort im Café erbringt die Bäckerei eine Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung, weil sie Tische, Geschirr und Service bereitstellt. Diese war – außer in den befristeten Phasen von Juli 2020 bis Dezember 2023 – mit 19 % besteuert. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dauerhaft 7 % für Speisen, ausdrücklich ohne Getränke.
| Café-Bon: 2 Croissants (4,20 €), 2 Cappuccino (7,60 €) | 2025 | seit 2026 |
|---|---|---|
| Croissants vor Ort | 0,67 € (19 %) | 0,27 € (7 %) |
| Cappuccino vor Ort | 1,21 € (19 %) | 1,21 € (19 %) |
| Mehrwertsteuer gesamt bei 11,80 € | 1,88 € | 1,48 € |
Ob Bäckereien die Senkung an Gäste weitergeben, ist ihre Entscheidung. Weitere Details für Betriebe: Mehrwertsteuer in Bäckerei und Café und Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.
Frühstück und Kombiangebote
Viele Bäckereien bieten Frühstück zum Festpreis an, etwa zwei Brötchen, Butter, Marmelade und einen Kaffee für 6,90 €. Der Preis muss sachgerecht auf die Speisen (7 %) und das Getränk (19 %) aufgeteilt werden, zum Beispiel nach Einzelverkaufspreisen oder Wareneinsatz. Die Methode sollte dokumentiert und einheitlich angewendet werden. Rechenbeispiele finden Sie unter Pauschalangebote in der Gastronomie aufteilen; für einzelne Belege hilft der Rechner für 7 % und 19 %.
Weitere Fragen aus der Praxis
- Brot vom Vortag an die Tafel: Spenden sind grundsätzlich eine unentgeltliche Wertabgabe. Für Lebensmittel kurz vor Ablauf oder nicht mehr verkaufsfähige Backwaren kann die Bemessungsgrundlage nach Auffassung der Finanzverwaltung gegen null gehen (Unentgeltliche Wertabgabe).
- Torte mit Dekofiguren: Nicht essbare Dekoration ist in der Regel Nebenleistung; es bleibt bei 7 %.
- Hundekekse: Als Futter ebenfalls 7 % (Tierfutter).
- Brötchen-Lieferdienst: 7 % auf die Backwaren; die Liefergebühr teilt als Nebenleistung diesen Satz.
Mehr zu Nahrungsmitteln allgemein: Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Brot?
7 %. Brot, Brötchen und alle anderen Backwaren sind nach Anlage 2 Nr. 31 zum UStG ermäßigt.
Kostet Kuchen im Café seit 2026 nur noch 7 % Mehrwertsteuer?
Ja. Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 %, auch für Kuchen am Tisch. Getränke kosten vor Ort weiterhin 19 %.
Welche Mehrwertsteuer gilt für belegte Brötchen?
7 %, im Laden wie im Café. Wird das Brötchen mit einem Getränk zum Kombipreis verkauft, ist der Preis aufzuteilen.
Muss die Bäckerei zwischen Mitnehmen und Vor-Ort-Verzehr unterscheiden?
Bei Speisen seit 2026 nicht mehr. Bei Milchgetränken schon: Zum Mitnehmen kosten sie mit mindestens 75 % Milch 7 %, vor Ort 19 %.
Quellen
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG, Anlage 2 Nr. 31 und 35 zum UStG – gesetze-im-internet.de
- Steueränderungsgesetz 2025 (Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 3.6 (Restaurationsleistungen) und Abschnitt 12.1
- BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden