Mehrwertsteuer auf Tierfutter

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Tierfutter kostet in Deutschland 7 % Mehrwertsteuer – Hunde- und Katzenfutter ebenso wie Pferdefutter, Heu, Vogelfutter und Fischfutter. Grundlage ist Anlage 2 Nr. 37 zum UStG, die „zubereitetes Futter“ begünstigt. Zubehör wie Katzenstreu, Näpfe und Leinen kostet 19 %, ebenso Tierarzneimittel und manche Ergänzungsfuttermittel, die nicht als Futter eingereiht werden.

Futterpreis in Netto und MwSt. zerlegen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag28,03 €Mehrwertsteuer (7 %)1,96 €Bruttobetrag29,99 €

Das Wichtigste in Kürze

  • 7 % auf Trocken- und Nassfutter, Leckerlis, Kauartikel als Futter, Heu, Stroh, Getreide, Saaten und Fischfutter.
  • Ergänzungsfuttermittel: 7 %, wenn zolltariflich Futter (Position 2309); 19 %, wenn als Tierarzneimittel oder chemisches Erzeugnis eingereiht.
  • 19 % auf Katzenstreu, Näpfe, Spielzeug, Leinen, Käfige, Pflegeprodukte und Tierarzneimittel.
  • Tierarztleistungen kosten 19 %; beim Tierkauf hängt der Satz von der Tierart ab.
Inhalt
  1. Warum Tierfutter nur 7 % Mehrwertsteuer kostet
  2. Tierfutter und Zubehör: die Übersicht
  3. Ergänzungsfuttermittel: 7 % oder 19 %?
  4. Kauartikel, Snacks und Selbstgemachtes
  5. Rechenbeispiel: Einkauf im Tierfachmarkt
  6. Tierarzt, Tierpension und Tierkauf
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Warum Tierfutter nur 7 % Mehrwertsteuer kostet

Die Anlage 2 zum UStG enthält nicht nur Lebensmittel für Menschen, sondern auch Erzeugnisse der Landwirtschaft und Futtermittel. Nr. 37 begünstigt das gesamte Kapitel 23 des Zolltarifs: „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf gehört zur Position 2309. Hinzu kommen Futterpflanzen wie Heu und Stroh (Nr. 23), Getreide (Nr. 13), Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne (Nr. 18) und rohe Knochen (Nr. 5).

Ursprünglich sollte die Ermäßigung die Landwirtschaft entlasten, deren Futtermittel sonst teurer würden. Heimtierfutter profitiert davon, weil der Zolltarif nicht zwischen Nutztier und Haustier unterscheidet. Das führt zu dem viel zitierten Vergleich, dass Hundefutter 7 %, Windeln aber 19 % kosten (Mehrwertsteuer auf Windeln).

Tierfutter und Zubehör: die Übersicht

Typische Einreihung, Stand: Oktober 2026
ProduktAnlage 2 Nr. / ZolltarifSatz
Hunde- und Katzenfutter (trocken, nass), LeckerlisNr. 37 / 23097 %
Pferdefutter, Pferdemüsli, Mineralfutter als FuttermischungNr. 37 / 23097 %
Heu, Stroh, LuzerneNr. 23 / 1213, 12147 %
Hafer, Mais, Weizen als FutterNr. 13 / Kapitel 107 %
Vogelfutter, Sonnenblumenkerne, Erdnüsse für WildvögelNr. 13, 18 / Kapitel 10, 127 %
FischfutterNr. 37 / 23097 %
Frisches Fleisch und rohe Knochen zum BarfenNr. 2, 5 / Kapitel 2, 05067 %
Katzengras (lebende Pflanze)Nr. 7 / 06027 %
Lebende Futtertiere (z. B. Heimchen, Mäuse)nicht in Nr. 119 %
Tierarzneimittel, Wurmkuren, ZeckenmittelKapitel 30 / 3819 %
Katzenstreu, Kratzbaum, Napf, Leine, Spielzeugnicht in Anlage 219 %
Fellpflege, Shampoo, Aquarienzubehörnicht in Anlage 219 %

Ergänzungsfuttermittel: 7 % oder 19 %?

Bei Ergänzungsfuttermitteln – etwa Gelenkpräparaten, Vitaminpasten, Mineralstoffmischungen oder Ölen für das Fell – entscheidet die Einreihung des konkreten Produkts:

Die Bezeichnung „Ergänzungsfuttermittel“ nach Futtermittelrecht sagt daher noch nichts über den Steuersatz. Händler sollten im Zweifel eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke beim Zoll einholen. Für Nahrungsergänzungsmittel für Menschen gilt eine ähnliche Abgrenzung (Nahrungsergänzungsmittel).

Kauartikel, Snacks und Selbstgemachtes

Kausnacks aus getrockneten Schlachtnebenerzeugnissen wie Pansen, Rinderohren oder Ochsenziemer werden in der Regel als Futter eingereiht und kosten 7 %. Kauknochen aus Nylon oder Kunststoff sind dagegen Spielzeug und kosten 19 %. Wer für sein Tier selbst kocht, zahlt auf Fleisch, Reis, Gemüse und Haferflocken ohnehin die 7 % für Lebensmittel (Mehrwertsteuer auf Lebensmittel). Futterabos im Onlineshop ändern nichts am Satz; Versandkosten teilen als Nebenleistung den Satz der Ware.

Rechenbeispiel: Einkauf im Tierfachmarkt

PositionBruttoSatzNettoMwSt.
Hundetrockenfutter, 10 kg29,99 €7 %28,03 €1,96 €
Katzenstreu, 15 l14,99 €19 %12,60 €2,39 €
Summe44,98 €40,63 €4,35 €

Auf dem Kassenbon erscheinen beide Sätze getrennt. Wie Sie solche Belege aufteilen, zeigt der Rechner für 7 % und 19 %.

Tierarzt, Tierpension und Tierkauf

Die Ermäßigung gilt nur für das Futter selbst. Dienstleistungen rund ums Tier kosten in der Regel 19 %:

Für Landwirte, die Futter selbst erzeugen und verkaufen, gelten eigene Regeln: Umsatzsteuer in der Landwirtschaft. Alle ermäßigten Waren im Überblick: 7 % Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Tierfutter?

7 %. Hunde-, Katzen-, Pferde-, Vogel- und Fischfutter sind nach Anlage 2 Nr. 37 zum UStG ermäßigt.

Warum hat Hundefutter 7 % und Katzenstreu 19 %?

Futter steht in der Anlage 2 zum UStG, Katzenstreu und anderes Zubehör nicht. Nur ausdrücklich aufgeführte Waren sind ermäßigt.

Welchen Steuersatz haben Ergänzungsfuttermittel?

Das hängt von der Einreihung ab: Als Futterzubereitung der Position 2309 kosten sie 7 %, als Tierarzneimittel oder reiner chemischer Stoff 19 %.

Ist die Tierarztrechnung mit 7 % besteuert?

Nein. Tierärztliche Leistungen kosten 19 %. Nur das gekaufte Futter ist ermäßigt.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 UStG, Anlage 2 Nr. 1, 2, 5, 7, 13, 18, 23, 26 und 37 zum UStG – gesetze-im-internet.de
  • Kombinierte Nomenklatur der EU, Position 2309 (Zubereitungen zur Fütterung)
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.1