Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte

Aktualisiert am · Lesezeit 4 Min.

Tampons, Binden, Menstruationstassen und Periodenunterwäsche kosten in Deutschland 7 % Mehrwertsteuer. Bis Ende 2019 galten dafür 19 % – die Senkung der sogenannten „Tamponsteuer“ trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Andere Hygieneartikel wie Windeln, Inkontinenzprodukte, Toilettenpapier, Seife und Deo kosten weiterhin 19 %.

Preis für Menstruationsprodukte in Netto und MwSt. zerlegen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag2,33 €Mehrwertsteuer (7 %)0,16 €Bruttobetrag2,49 €

Das Wichtigste in Kürze

  • 7 % seit 1.1.2020 auf Tampons, Binden, Menstruationstassen und Menstruationsschwämmchen; nach aktuellem Gesetzeswortlaut auch auf wiederverwendbare Periodenhosen.
  • Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 Nr. 55.
  • 19 % auf Windeln, Inkontinenzeinlagen, Feuchttücher, Toilettenpapier, Seife, Deo, Rasierer und Kondome.
  • Bei gleichem Nettopreis kostet eine Packung Tampons für 2,49 € heute rund 28 Cent weniger als mit 19 %.
Inhalt
  1. Welche Menstruationsprodukte 7 % kosten
  2. Die Senkung der „Tamponsteuer“ 2020
  3. Hygieneartikel mit 19 % Mehrwertsteuer
  4. Vergleich: Österreich ab 2026 ohne Steuer
  5. Kostenlose Periodenprodukte bei Arbeitgebern und Hochschulen
  6. Hinweise für Händler
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Welche Menstruationsprodukte 7 % kosten

Die Anlage 2 zum UStG nennt unter Nr. 55 „Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene“ abschließend:

Anlage 2 Nr. 55 zum UStG (Stand: Oktober 2026)
ProduktAnlage 2 Nr. 55ZolltarifSatz
Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons aus Stoffen aller ArtBuchst. a96197 %
Menstruationstassen und -schwämmchen aus KunststoffBuchst. b3924 907 %
Menstruationstassen aus Weichkautschuk (Silikon/Gummi)Buchst. c4014 907 %
Natürliche MenstruationsschwämmchenBuchst. d0511 99 397 %
Periodenhosen (Slips mit eingearbeiteter saugfähiger Einlage, mehrfach verwendbar)Buchst. e96197 %

Auch wiederverwendbare Stoffbinden fallen unter Buchstabe a, weil das Gesetz Binden „aus Stoffen aller Art“ begünstigt. Ob Slipeinlagen, die nicht speziell für die Menstruation bestimmt sind, als Binden im Sinne von Buchstabe a gelten, regelt die Vorschrift nicht ausdrücklich; maßgeblich ist die zolltarifliche Einreihung des Produkts, die Unternehmen im Zweifel über eine verbindliche Zolltarifauskunft klären können.

Die Senkung der „Tamponsteuer“ 2020

Bis zum 31. Dezember 2019 galten für Tampons und Binden 19 %, während etwa Schnittblumen, Trüffel und Kunstwerke ermäßigt waren. Eine Online-Petition mit dem Titel „Die Periode ist kein Luxus – senken Sie die Tamponsteuer“ sammelte rund 180.000 Unterschriften. Im Herbst 2019 schlug das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz vor, Menstruationsprodukte in die Anlage 2 aufzunehmen. Der Bundestag beschloss die Änderung im November 2019 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 (offiziell: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften). Sie gilt seit 1. Januar 2020.

Bei gleichem Nettopreis; ob Händler die Senkung vollständig weitergeben, ist ihre Entscheidung.
Packung Tamponsbis 2019 (19 %)seit 2020 (7 %)
Nettopreis2,33 €2,33 €
Mehrwertsteuer0,44 €0,16 €
Bruttopreis2,77 €2,49 €

Bei Ausgaben von 60,00 € pro Jahr für Menstruationsprodukte stecken darin heute 3,93 € Mehrwertsteuer. Mit 19 % hätte dieselbe Menge 66,73 € gekostet – 6,73 € mehr. Mehr zur Weitergabe von Steuersenkungen: Mehrwertsteuersenkung: Wirkung auf Preise.

Hygieneartikel mit 19 % Mehrwertsteuer

Die Ermäßigung ist eng auf die Monatshygiene beschränkt. Andere Hygiene- und Drogerieartikel bleiben beim Regelsatz:

Stand: Oktober 2026
ProduktSatz
Baby- und Erwachsenenwindeln, Inkontinenzeinlagen19 %
Feuchttücher, Wattepads, Wattestäbchen19 %
Toilettenpapier, Taschentücher19 %
Seife, Duschgel, Shampoo, Deo, Zahnpasta19 %
Rasierer, Rasierschaum19 %
Kondome, Schwangerschaftstests19 %
Schmerzmittel gegen Regelschmerzen19 %

Am häufigsten kritisiert wird der Unterschied zu Windeln und Inkontinenzprodukten (Mehrwertsteuer auf Windeln). Babynahrung ist dagegen ermäßigt (Babynahrung und Babyprodukte), Medikamente gegen Regelschmerzen nicht (Medikamente).

Vergleich: Österreich ab 2026 ohne Steuer

Österreich hat zum 1. Januar 2026 die Umsatzsteuer auf Periodenprodukte und Verhütungsmittel vollständig abgeschafft; zuvor galten dort seit 2021 10 %. Möglich ist das seit der EU-Reform der Steuersätze von 2022, die für bestimmte Güter des Grundbedarfs Nullsätze zulässt (Nullsteuersatz). In Deutschland ist ein Nullsatz für Menstruationsprodukte nach Stand Oktober 2026 nicht geplant. Mehr zu Österreich: Mehrwertsteuer in Österreich 2026.

Kostenlose Periodenprodukte bei Arbeitgebern und Hochschulen

Immer mehr Unternehmen, Hochschulen und Behörden stellen Tampons und Binden kostenlos auf Toiletten bereit. Für Unternehmen gilt das wie Toilettenpapier oder Seife als Ausstattung im überwiegend betrieblichen Interesse: Es entsteht keine unentgeltliche Wertabgabe, und die 7 % aus der Einkaufsrechnung sind als Vorsteuer abziehbar. Für Beschäftigte ist die Nutzung kein steuerpflichtiger Sachbezug. Beispiel: Ein Spender-Nachfüllpaket für 24,90 € enthält 1,63 € Vorsteuer.

Hinweise für Händler

Drogerien und Onlinehändler müssen Menstruationsprodukte im Kassensystem mit 7 % hinterlegen und von anderen Hygieneartikeln trennen. Bei Abo-Boxen mit Tampons und Pflegeprodukten zum Gesamtpreis ist der Preis auf 7 % und 19 % aufzuteilen (Rechner für 7 % und 19 %). Die vollständige Liste der ermäßigten Waren: 7 % Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Tampons?

7 % seit dem 1. Januar 2020. Das gilt auch für Binden, Menstruationstassen und Periodenhosen.

Seit wann gilt der ermäßigte Satz für Menstruationsprodukte?

Seit dem 1. Januar 2020. Die Änderung wurde im November 2019 mit dem Jahressteuergesetz 2019 beschlossen.

Haben Inkontinenzeinlagen auch 7 % Mehrwertsteuer?

Nein. Die Ermäßigung gilt nur für Erzeugnisse zur Monatshygiene. Inkontinenzprodukte und Windeln kosten 19 %.

Ist Periodenunterwäsche ermäßigt?

Ja. Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e zum UStG nennt Periodenhosen mit eingearbeiteter saugfähiger Einlage zur mehrfachen Verwendung ausdrücklich.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2 Nr. 55 zum UStG – gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026)
  • Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl. I S. 2451
  • Petition „Die Periode ist kein Luxus – senken Sie die Tamponsteuer“ (change.org, 2019)
  • Der Standard: „Binden, Tampons und Kondome werden 2026 günstiger“ (Österreich)