Skonto und Mehrwertsteuer
Skonto mindert die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer: Zahlt der Kunde mit Skontoabzug, sinkt die Umsatzsteuer des Verkäufers und im gleichen Umfang die Vorsteuer des Käufers. Bei 2 % Skonto auf 5.950,00 € brutto (19 %) beträgt der Abzug 119,00 €, davon sind 19,00 € Umsatzsteuer. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 1 UStG.
Das Wichtigste in Kürze
- Skonto ist eine Entgeltminderung: Umsatzsteuer und Vorsteuer werden nach § 17 UStG berichtigt.
- Steueranteil im Skonto = Skonto brutto × 19 ÷ 119 (bzw. × 7 ÷ 107).
- Die Korrektur erfolgt im Voranmeldungszeitraum der Zahlung, nicht rückwirkend.
- Die Skontobedingungen müssen auf der Rechnung stehen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG); den Steuerbetrag des Skontos müssen Sie nicht vorab ausrechnen.
Inhalt
Skonto und Mehrwertsteuer berechnen
Skonto wird üblicherweise vom Bruttobetrag gerechnet. Im Abzug steckt dann anteilig Umsatzsteuer, die Sie herausrechnen.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Rechnungsbetrag (5.000,00 € + 19 % USt.) | 5.950,00 € | |
| 2 % Skonto vom Brutto | 5.950,00 € × 0,02 | 119,00 € |
| Zahlbetrag | 5.950,00 € − 119,00 € | 5.831,00 € |
| Skonto netto | 119,00 € ÷ 1,19 | 100,00 € |
| Umsatzsteuer-Korrektur | 119,00 € − 100,00 € | 19,00 € |
Nach dem Skontoabzug beträgt das Entgelt 4.900,00 € netto und die Umsatzsteuer 931,00 € – genau 2 % weniger als vorher. Ob Sie Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag rechnen, ist für das Ergebnis egal: 2 % von 5.000,00 € netto sind 100,00 €, plus 19 % Steuer ebenfalls 119,00 €. Diese Logik erklärt auch die Seite Rabatt und Mehrwertsteuer.
Rechtsgrundlage: Skonto als Entgeltminderung nach § 17 UStG
Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem, was der Kunde tatsächlich aufwendet (§ 10 Abs. 1 UStG). Zieht er Skonto ab, ändert sich die Bemessungsgrundlage nachträglich. § 17 Abs. 1 UStG verpflichtet dann beide Seiten zur Berichtigung:
- Der Verkäufer mindert seine Umsatzsteuer um den Steueranteil des Skontos.
- Der Käufer mindert seine Vorsteuer um denselben Betrag – auch dann, wenn er die Rechnung zunächst mit dem vollen Vorsteuerbetrag gebucht hat.
Die Berichtigung erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Skonto in Anspruch genommen wird. Eine geänderte Rechnung ist nicht nötig. Allgemeines zur Berichtigung: Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG.
Ist-Versteuerung: Wer nach vereinnahmten Entgelten versteuert, berechnet die Umsatzsteuer ohnehin erst auf den Zahlungseingang von 5.831,00 €. Eine separate Korrektur entfällt. Siehe Ist-Versteuerung.
Buchungsbeispiel mit SKR 03 und SKR 04
Die Rechnung über 5.950,00 € wird mit 2 % Skonto bezahlt (Bruttomethode).
Beim Käufer
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten (1600 / 3300) | Bank (1200 / 1800) | 5.831,00 € |
| Verbindlichkeiten (1600 / 3300) | Erhaltene Skonti 19 % (3736 / 5736) | 100,00 € |
| Verbindlichkeiten (1600 / 3300) | Vorsteuer 19 % (1576 / 1406) | 19,00 € |
Beim Verkäufer
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Bank (1200 / 1800) | Forderungen (1400 / 1200) | 5.831,00 € |
| Gewährte Skonti 19 % (8736 / 4736) | Forderungen (1400 / 1200) | 100,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % (1776 / 3806) | Forderungen (1400 / 1200) | 19,00 € |
Weitere Konten im Überblick: Umsatzsteuer-Konten SKR 03 und SKR 04, Grundlagen unter Umsatzsteuer buchen.
Skonto auf Rechnungen mit 7 % und 19 %
Bei gemischten Rechnungen teilen Sie den Skonto anteilig auf beide Steuersätze auf.
| Teilbetrag | Brutto | 3 % Skonto | darin USt. |
|---|---|---|---|
| Waren zu 7 % | 1.070,00 € | 32,10 € | 2,10 € |
| Waren zu 19 % | 2.380,00 € | 71,40 € | 11,40 € |
| Summe | 3.450,00 € | 103,50 € | 13,50 € |
Zahlbetrag: 3.346,50 €. Wie Sie Belege mit zwei Sätzen grundsätzlich aufteilen, zeigt der Mischsatz-Rechner.
Skonto auf der Rechnung angeben
Eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Für Skonto genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis zum 23.10.2026“. Den geminderten Steuerbetrag müssen Sie nicht ausweisen. Fehlt die Skontoangabe, ist die Rechnung formal unvollständig. Alle Pflichtangaben: Pflichtangaben auf Rechnungen. Ab 2027 bzw. 2028 gilt im Inland schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung; Skontobedingungen werden dort in strukturierten Feldern übermittelt (E-Rechnungspflicht).
Typische Fehler
- Vorsteuer nicht korrigiert: Käufer buchen den Skontoabzug nur netto als Ertrag und vergessen die Vorsteuer. Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung fällt das regelmäßig auf.
- Skonto trotz Fristüberschreitung: Zieht der Kunde nach Ablauf der Frist Skonto ab, und der Lieferant akzeptiert das, ist es trotzdem eine Entgeltminderung. Akzeptiert er es nicht, liegt eine offene Forderung vor.
- Skonto auf Anzahlungen: Wurde für eine Anzahlung schon Steuer abgeführt, wirkt der Skonto auf die Schlussrechnung anteilig auf die gesamte Leistung (Anzahlungen und Umsatzsteuer).
Häufige Fragen
Mindert Skonto die Mehrwertsteuer?
Ja. Skonto mindert das Entgelt und damit die Umsatzsteuer des Verkäufers und die Vorsteuer des Käufers (§ 17 Abs. 1 UStG).
Wird Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet?
Üblich ist der Bruttobetrag, also der Rechnungsbetrag. Das Ergebnis ist gleich: 2 % vom Netto plus Steuer entsprechen 2 % vom Brutto.
Wie berechne ich die Umsatzsteuer im Skontobetrag?
Skontobetrag brutto × 19 ÷ 119 bei 19 % bzw. × 7 ÷ 107 bei 7 %. Beispiel: 119,00 € Skonto enthalten 19,00 € Umsatzsteuer.
Muss die Rechnung nach Skontoabzug geändert werden?
Nein. Es genügt, dass die Skontobedingungen auf der ursprünglichen Rechnung stehen; die Korrektur erfolgt in der Buchhaltung beider Seiten.
Quellen
- § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7, § 17 Abs. 1 UStG – gesetze-im-internet.de
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 14.5 Abs. 19 (Angabe von Skonti) und Abschnitt 17.1
- DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04