Steuernummer und USt-IdNr. im Vergleich

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Die Steuernummer vergibt Ihr Finanzamt für alle Steuerarten im Inland, die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern für Geschäfte in der EU. Auf eine Rechnung im Inland gehört eine der beiden Nummern – empfehlenswert ist die USt-IdNr., weil sie öffentlich prüfbar ist und weniger Missbrauchsrisiko birgt. Bei EU-Geschäften ist die USt-IdNr. Pflicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuernummer: vom Finanzamt, für Einkommen-, Gewerbe-, Umsatzsteuer usw.; ändert sich bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.
  • USt-IdNr.: vom BZSt, Format DE + 9 Ziffern, bundesweit gleichbleibend, für EU-Geschäfte.
  • Auf Rechnungen: Steuernummer oder USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG); bei EU-Geschäften zwingend die USt-IdNr.
  • Nicht verwechseln mit der persönlichen Steuer-ID (11 Ziffern) und der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Inhalt
  1. Steuernummer und USt-IdNr. im Vergleich
  2. Was gehört auf die Rechnung?
  3. Datenschutz: Warum viele lieber die USt-IdNr. angeben
  4. Weitere Nummern, die oft verwechselt werden
  5. Ausblick: Was die W-IdNr. ändert
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Steuernummer und USt-IdNr. im Vergleich

MerkmalSteuernummerUSt-IdNr.
Vergabe durchzuständiges FinanzamtBundeszentralamt für Steuern
RechtsgrundlageVerwaltungspraxis der Finanzämter, Steuernummernsystem der Länder§ 27a UStG
Formatje nach Bundesland 10 bis 11 Stellen, z. B. 12/345/67890; im ELSTER-Format 13 StellenDE + 9 Ziffern
Gilt füralle Steuerarten des Unternehmensnur Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt
Bei Umzugändert sich, wenn ein anderes Finanzamt zuständig wirdbleibt gleich
Wer bekommt sie?jedes steuerlich erfasste Unternehmenauf Antrag oder bei Gründung mit Angabe im Fragebogen
Öffentlich prüfbar?neinja, für ausländische Geschäftspartner über VIES
Pflicht auf Rechnungalternativ zur USt-IdNr.alternativ zur Steuernummer; zwingend bei EU-Geschäften
Im Impressumnicht vorgeschriebenPflicht, wenn vorhanden (§ 5 DDG)

Was gehört auf die Rechnung?

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG verlangt die „vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ des leistenden Unternehmers. Eine Nummer genügt. Welche gilt in welchem Fall?

SituationIhre Nummer auf der RechnungNummer des Kunden
Kunde im Inland (Unternehmen oder Privat)Steuernummer oder USt-IdNr.nicht erforderlich
Warenlieferung an Unternehmen in der EUUSt-IdNr.USt-IdNr. des Kunden
Dienstleistung an Unternehmen in der EUUSt-IdNr.USt-IdNr. des Kunden
Kunde in einem Drittland (z. B. Schweiz, USA)Steuernummer oder USt-IdNr.nicht erforderlich; Nachweis der Unternehmereigenschaft auf anderem Weg
Kleinbetragsrechnung bis 250 €keine Nummer nötignicht erforderlich
KleinunternehmerSteuernummer oder USt-IdNr.nicht erforderlich

Bei Gutschriften ist die Nummer des leistenden Unternehmers anzugeben, also die Ihres Geschäftspartners, nicht Ihre eigene. Die vollständige Liste der Pflichtangaben: Pflichtangaben auf Rechnungen; was bei kleinen Beträgen gilt: Kleinbetragsrechnung.

Datenschutz: Warum viele lieber die USt-IdNr. angeben

Die Steuernummer ist der Schlüssel zu Ihrem Steuerkonto beim Finanzamt. Wer sie zusammen mit Name und Anschrift kennt, kann sie für Betrugsversuche nutzen – etwa um sich in Telefonaten als Ihr Steuerbüro auszugeben, gefälschte Rechnungen in Ihrem Namen zu erstellen oder Auskünfte zu erschleichen. Die Finanzämter geben am Telefon zwar keine Daten heraus, ohne die Identität zu prüfen; das Risiko lässt sich aber vermeiden.

Deshalb empfehlen viele Kammern und Berater:

Gerade Freiberufler und Kleinunternehmer, die anfangs nur eine Steuernummer haben, können die USt-IdNr. jederzeit kostenlos beantragen – siehe USt-IdNr. beantragen. Hinweise für Gründer: Umsatzsteuer bei der Gründung. Weitere Themen für Solo-Selbstständige: Umsatzsteuer für Selbstständige und Kleinunternehmer.

Weitere Nummern, die oft verwechselt werden

NummerVergabeZweckAuf Rechnungen?
Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID, IdNr.)BZSt, einmalig bei Geburt bzw. Zuzugpersönliche Kennung jeder natürlichen Person, lebenslang (§ 139b AO)nein
SteuernummerFinanzamtSteuerkonto eines Unternehmens oder einer Person beim Finanzamtja, alternativ zur USt-IdNr.
USt-IdNr.BZStUmsatzsteuer im EU-Binnenmarktja, alternativ; bei EU-Geschäften Pflicht
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)BZSt, automatisch seit November 2024einheitliche Kennung wirtschaftlich Tätiger in der Verwaltung (§ 139c AO)derzeit nicht vorgeschrieben
HandelsregisternummerAmtsgerichtEintrag im Handelsregister (HRA, HRB)auf Geschäftsbriefen von Kaufleuten Pflicht, umsatzsteuerlich nicht

Ausblick: Was die W-IdNr. ändert

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus „DE“, neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, etwa DE123456789-00001. Für Unternehmen mit USt-IdNr. sind die ersten elf Zeichen identisch mit der USt-IdNr. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten eine neue Nummer im selben Format. Die Vergabe läuft seit November 2024 automatisch in Stufen; das BZSt rechnete mit einem Abschluss bis Mitte 2026. Bis zur vollständigen Vergabe ist die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärungen freiwillig.

Langfristig soll die W-IdNr. die Kommunikation mit Behörden vereinfachen und in Registern die Steuernummer als Kennung ergänzen. Eine Pflicht, sie auf Rechnungen anzugeben, besteht nicht (Stand: Oktober 2026); § 14 UStG verlangt weiterhin Steuernummer oder USt-IdNr. Für EU-Geschäfte bleibt die USt-IdNr. maßgeblich, wie Sie sie prüfen, erklärt USt-IdNr. prüfen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?

Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für alle Steuern im Inland, sie ändert sich bei einem Wechsel des Finanzamts. Die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern für Umsatzsteuer-Geschäfte in der EU; sie beginnt mit „DE“ und bleibt bundesweit gleich.

Muss die Steuernummer auf die Rechnung?

Nur wenn Sie keine USt-IdNr. angeben. Das Gesetz verlangt eine der beiden Nummern. Bei Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Staaten ist die USt-IdNr. Pflicht.

Darf ich Steuernummer und USt-IdNr. gemeinsam angeben?

Ja, das ist zulässig. Aus Datenschutzgründen empfiehlt es sich aber, nur die USt-IdNr. anzugeben.

Ist die Steuer-ID dasselbe wie die Steuernummer?

Nein. Die Steuer-ID ist eine persönliche, lebenslange elfstellige Nummer jeder Person. Die Steuernummer kennzeichnet Ihr Steuerkonto beim Finanzamt. Die Steuer-ID gehört nicht auf Rechnungen.

Quellen

  • § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 27a UStG – gesetze-im-internet.de
  • § 139a bis § 139c Abgabenordnung (Identifikationsmerkmale)
  • § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (Impressumspflicht)
  • Bundeszentralamt für Steuern: Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (Stand Juli 2026)
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 14.5 Abs. 5 ff.