Mehrwertsteuer auf Tee

Aktualisiert am · Lesezeit 4 Min.

Tee als Ware – Schwarztee, Grüntee, Mate, die meisten Kräuter- und Früchtetees, lose oder im Beutel – kostet 7 % Mehrwertsteuer. Als fertiges Getränk ist Tee dagegen mit 19 % besteuert: im Café, zum Mitnehmen und als Eistee in der Flasche. Ausnahmen gibt es bei Arzneitees und bei Teegetränken mit mindestens 75 % Milch.

Teepreis in Netto und MwSt. zerlegen

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag6,53 €Mehrwertsteuer (7 %)0,46 €Bruttobetrag6,99 €

Das Wichtigste in Kürze

  • 7 % auf Schwarz-, Grün-, Weiß- und Mate-Tee (Anlage 2 Nr. 12), auf Kamille, Minze, Salbei und Haustee (Nr. 21) sowie auf Tee-Extrakte und Instant-Tee (Nr. 33).
  • 19 % auf Teegetränke im Café und to go, auf Eistee in Flasche oder Dose und auf zugelassene Arzneitees.
  • Chai Latte to go mit mindestens 75 % Kuhmilch: 7 %.
  • Eine Teesteuer gibt es in Deutschland seit 1993 nicht mehr.
Inhalt
  1. Tee und Mehrwertsteuer: Teeware gegen Teegetränk
  2. Kräutertee: welche Kräuter begünstigt sind
  3. Teegetränke: Café, to go und Flasche
  4. Geschenksets: Tee mit Tasse
  5. Keine Teesteuer mehr
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Tee und Mehrwertsteuer: Teeware gegen Teegetränk

Die Grundregel ist einfach: Solange Tee als trockene Ware verkauft wird, ist er ein Lebensmittel nach Anlage 2 zum UStG und kostet 7 %. Sobald er aufgebrüht als Getränk verkauft wird, fällt er nicht mehr unter die begünstigten Zolltarifpositionen – es gelten 19 %. Dieselbe Logik gilt für Kaffee.

Stand: Oktober 2026
ProduktFundstelleSatz
Schwarzer, grüner, weißer Tee, Oolong, Matcha (lose oder Beutel)Nr. 12 (Position 0902)7 %
MateNr. 12 (Position 0903)7 %
Kamillenblüten, Pfefferminze, Salbei, HausteeNr. 21 (aus Position 1211)7 %
Früchtetee aus getrockneten Früchten, TeemischungenNr. 11 bzw. Nr. 337 %
Instant-Tee, Tee-Extrakte, Eistee-Pulver, TeesirupNr. 33 (Kapitel 21)7 %
Arzneitee mit Arzneimittelzulassung (Apotheke)Position 300419 %
Eistee in Flasche oder Dose, KombuchaKapitel 2219 %
Tee als Getränk im Café oder to goGetränk19 %
Teekanne, Teesieb, Wasserkocher, Teetassennicht in Anlage 219 %

Kräutertee: welche Kräuter begünstigt sind

Bei Kräutertees lohnt ein genauer Blick. Anlage 2 Nr. 21 nennt aus Position 1211 ausdrücklich Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamillenblüten und „Haustee“. Nicht genannte Pflanzen der Position 1211 sind nicht begünstigt. In der Praxis werden Kräuterteemischungen für den Haushalt aber meist als Haustee oder als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 eingereiht und kosten 7 %.

Bei Produkten, die als Arzneimittel zugelassen sind, ändert sich das Bild: Ein Blasen- und Nierentee aus der Apotheke mit Zulassungsnummer gehört zu Position 3004 und kostet wie alle Medikamente 19 %. Als Lebensmittel verkaufter Kräutertee mit denselben Pflanzen kann dagegen 7 % kosten. Händler, die unsicher sind, können eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke beim Zoll anfragen.

Teegetränke: Café, to go und Flasche

Im Café

Seit 2026 kosten Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 %, Getränke sind aber ausgenommen. Eine Kanne Tee am Tisch kostet daher 19 %, der Scone dazu 7 %. Beispiel: Tee für 3,50 € enthält 0,56 € Mehrwertsteuer. Mehr: Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.

Zum Mitnehmen

To go wird das Getränk geliefert, und es gilt die Anlage 2. Tee als Getränk steht dort nicht – also 19 %. Eine Ausnahme sind Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch: Ein Chai Latte to go mit überwiegend Kuhmilch kostet 7 %; für 3,90 € sind das 0,26 € Mehrwertsteuer. Mit Haferdrink bleibt es bei 19 % (Hafermilch und Pflanzendrinks).

Eistee und Bubble Tea

Fertiger Eistee ist ein Erfrischungsgetränk der Position 2202 und kostet wie Limonade 19 % (Saft und Softdrinks). Eistee-Pulver und Sirup zum Selbstmischen sind dagegen Lebensmittelzubereitungen mit 7 %. Bubble Tea ist als fertiges Getränk mit 19 % besteuert; Tapiokaperlen als Ware im Laden kosten 7 %.

Geschenksets: Tee mit Tasse

Wird Tee zusammen mit Waren zum Regelsatz zu einem Gesamtpreis verkauft, muss der Händler den Preis grundsätzlich aufteilen – etwa im Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Eine einfache Verpackung teilt dagegen den Satz des Tees.

Bestandteil (Set für 22,00 €)AnteilBruttoNettoMwSt.
Tee (Einzelpreis 15,00 €), 7 %60 %13,20 €12,34 €0,86 €
Porzellantasse (Einzelpreis 10,00 €), 19 %40 %8,80 €7,39 €1,41 €
Summe100 %22,00 €19,73 €2,27 €

Rechenhilfe für solche Belege: Rechner für 7 % und 19 %.

Keine Teesteuer mehr

Anders als bei Kaffee, für den Deutschland weiterhin eine Kaffeesteuer erhebt, wurde die Teesteuer mit dem EU-Binnenmarkt zum 1. Januar 1993 abgeschafft. Im Teepreis steckt daher nur die Mehrwertsteuer von 7 %, also 6,54 % des Bruttopreises. Bei einer Packung für 6,99 € sind das 0,46 €. Weitere Lebensmittel: Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Tee?

Tee als Ware kostet 7 %. Tee als fertiges Getränk – im Café, to go oder als Eistee in der Flasche – kostet 19 %.

Hat Kräutertee 7 % Mehrwertsteuer?

In der Regel ja: Kamille, Minze, Salbei und Haustee sind ausdrücklich begünstigt, Teemischungen meist als Lebensmittelzubereitung. Als Arzneimittel zugelassene Tees kosten 19 %.

Welcher Steuersatz gilt für Eistee?

Fertiger Eistee kostet 19 %. Eistee-Pulver oder Sirup zum Anrühren kosten 7 %.

Gibt es eine Teesteuer in Deutschland?

Nein. Die Teesteuer wurde 1993 abgeschafft. Kaffee unterliegt dagegen weiterhin der Kaffeesteuer.

Quellen

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15 UStG, Anlage 2 Nr. 11, 12, 21, 33 und 35 zum UStG – gesetze-im-internet.de
  • Kombinierte Nomenklatur der EU, Positionen 0902, 0903, 1211, 2101, 2106, 2202
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.1