Umsatzsteuer für Freiberufler
Freiberufler sind umsatzsteuerlich Unternehmer und berechnen in der Regel 19 % Umsatzsteuer auf ihre Honorare. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer, für steuerfreie Tätigkeiten wie Heilbehandlungen oder bestimmten Unterricht und für die Einräumung von Urheberrechten, die nur 7 % kostet. Bei Auftraggebern im Ausland verschiebt sich die Steuer oft auf den Kunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Freiberuflichkeit nach § 18 EStG befreit nicht von der Umsatzsteuer – sie spielt nur für die Gewerbesteuer eine Rolle.
- 19 % für die meisten Leistungen (Beratung, IT, Design, Recht, Steuern, Architektur).
- Steuerfrei: Heilberufe (§ 4 Nr. 14 UStG), viele Unterrichtsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Versicherungsvermittlung (§ 4 Nr. 11 UStG).
- 7 %: Einräumung von Urheberrechten, etwa bei Journalisten, Autorinnen und Fotografen.
- Freiberufler dürfen die Ist-Versteuerung unabhängig vom Umsatz nutzen, wenn sie nicht buchführungspflichtig sind.
Inhalt
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?
Ja, grundsätzlich schon. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, das Umsatzsteuerrecht nicht. Wer selbstständig und nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, ist Unternehmer nach § 2 UStG. Ausnahmen ergeben sich aus drei Quellen:
- der Kleinunternehmerregelung (Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €),
- einer Steuerbefreiung für die konkrete Tätigkeit (steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG),
- einem Leistungsort im Ausland, sodass in Deutschland keine Steuer anfällt.
Umsatzsteuer nach Berufsgruppen
| Berufsgruppe | Regelfall | Hinweis |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer | 19 % | Auch Gutachten und Beratung |
| Architekten, Ingenieure | 19 % | Planungsleistungen an Bauwerken: Leistungsort am Grundstück |
| IT-Berater, Softwareentwickler, Designer | 19 % | Für Software siehe Umsatzsteuer auf Software und SaaS |
| Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten | steuerfrei | Nur Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel; Schönheitsoperationen oder Gutachten oft 19 % |
| Dozenten, Lehrer, Trainer | steuerfrei oder 19 % | Abhängig von § 4 Nr. 21 UStG |
| Journalisten, Autoren, Fotografen, Übersetzer | 7 % oder 19 % | 7 % nur für die Einräumung von Nutzungsrechten an Werken |
| Musiker, Schauspieler (Auftritt) | 7 % oder 19 % | Abhängig von Art der Leistung und Auftraggeber |
| Versicherungsmakler und -vertreter | steuerfrei | § 4 Nr. 11 UStG |
Vertiefungen: Mehrwertsteuer bei Arztleistungen, Physiotherapie und Heilpraktiker, Dozenten und Trainer, Umsatzsteuer für Künstler.
Steuerfreie Tätigkeiten und ihre Kehrseite
Steuerfreie Umsätze klingen attraktiv, haben aber einen Haken: Für Ausgaben, die mit ihnen zusammenhängen, ist kein Vorsteuerabzug möglich. Eine Physiotherapeutin zahlt also auf Behandlungsliegen und Praxismiete die volle Umsatzsteuer, ohne sie zurückzubekommen. Erbringt sie zusätzlich steuerpflichtige Leistungen – etwa den Verkauf von Pflegeprodukten oder Präventionskurse ohne ärztliche Verordnung – muss sie Vorsteuern aufteilen.
Steuerfreie Heilbehandlungs- und Unterrichtsumsätze zählen übrigens nicht zum Gesamtumsatz für die Kleinunternehmergrenze. Ein Arzt mit 300.000 € steuerfreien Umsätzen kann daher für einen kleinen steuerpflichtigen Nebenbereich trotzdem Kleinunternehmer sein.
Der ermäßigte Satz für Urheberrechte
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG gelten 7 %, wenn Sie Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz einräumen oder übertragen. Typische Fälle: Ein Journalist verkauft einen Artikel zur Veröffentlichung, eine Fotografin lizenziert Bilder an einen Verlag, eine Autorin erhält Honorar für ein Buch. Nicht begünstigt sind Leistungen, bei denen die Rechteübertragung nur Nebensache ist – etwa Werbe- und Marketingleistungen, das Erstellen einer Website als Gesamtpaket oder Fotos, die nur zur privaten Nutzung übergeben werden.
Beispiel: Eine freie Journalistin schreibt einen Artikel für 800,00 € netto und überträgt die Nutzungsrechte an eine Zeitung: 800,00 € + 56,00 € USt. (7 %) = 856,00 €. Recherchiert sie im selben Monat für ein Unternehmen eine Pressemitteilung, gelten 19 %: 800,00 € + 152,00 € = 952,00 €.
Auftraggeber im Ausland
Bei Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort grundsätzlich dort, wo der Kunde sitzt (§ 3a Abs. 2 UStG).
| Kunde | Behandlung in Deutschland | Rechnungshinweis |
|---|---|---|
| Unternehmen in der EU | Nicht steuerbar; Kunde schuldet die Steuer (Reverse Charge) | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, beide USt-IdNrn. |
| Unternehmen außerhalb der EU | Nicht steuerbar | Netto, Hinweis auf den Leistungsort im Drittland empfohlen |
| Privatperson in der EU | In der Regel 19 % deutsche Umsatzsteuer | Normale Rechnung |
| Privatperson außerhalb der EU | Bei Beratung, Übersetzung, Werbung u. a. nicht steuerbar (§ 3a Abs. 4 UStG), sonst 19 % | Je nach Leistung |
Leistungen an EU-Unternehmen müssen Sie in der Zusammenfassenden Meldung angeben. Die Systematik erklären die Seiten Reverse Charge und Leistungsort. Ausnahmen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, etwa Architektenplanung für ein Haus in Österreich: Hier liegt der Leistungsort am Grundstück.
Ist-Versteuerung: Vorteil für Freiberufler
Normalerweise entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Freiberufler, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können beim Finanzamt die Ist-Versteuerung beantragen – unabhängig von der Umsatzgrenze von 800.000 €. Dann führen sie die Steuer erst ab, wenn das Honorar eingegangen ist. Das schont die Liquidität bei langen Zahlungszielen.
Wie Sie Honorare mit und ohne Steuer kalkulieren: Stundensatz netto und brutto berechnen.
Häufige Fragen
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer berechnen?
Ja, sofern sie nicht Kleinunternehmer sind und ihre Tätigkeit nicht steuerfrei ist. Die Freiberuflichkeit allein befreit nicht von der Umsatzsteuer.
Welche Freiberufler sind von der Umsatzsteuer befreit?
Vor allem Heilberufe für Heilbehandlungen, bestimmte Lehrer und Dozenten sowie Versicherungsvermittler. Die Befreiung gilt für die Tätigkeit, nicht für den Beruf insgesamt.
Wann gilt für Freiberufler der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Wenn sie Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken einräumen, etwa Texte, Fotos oder Musik zur Veröffentlichung. Werbeleistungen fallen in der Regel nicht darunter.
Brauche ich als Freiberufler eine USt-IdNr.?
Ja, wenn Sie Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringen oder von dort beziehen. Sie wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.
Quellen
- § 2, § 3a, § 4 Nr. 11, 14 und 21, § 12 Abs. 2 Nr. 7 und § 20 UStG
- § 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 3a.2, 4.14.1 und 12.7