Mehrwertsteuer auf Wasser
Leitungswasser kostet 7 % Mehrwertsteuer, Mineralwasser und anderes Wasser in Flaschen 19 %. Abwassergebühren der Gemeinde enthalten dagegen in der Regel gar keine Umsatzsteuer, weil die Abwasserbeseitigung eine hoheitliche Aufgabe ist. Wie sich Ihre Wasserrechnung zusammensetzt, zeigt das Beispiel unten.
Das Wichtigste in Kürze
- Leitungswasser: 7 % auf Verbrauchspreis, Grundpreis und Zählermiete (Anlage 2 Nr. 34 UStG).
- Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwasser in Flaschen: 19 %.
- Abwasser: Gebühren öffentlicher Entsorger meist ohne Umsatzsteuer; private Entsorger berechnen 19 %.
- Der Hausanschluss an die Wasserleitung ist Teil der Wasserlieferung und kostet ebenfalls 7 %.
Inhalt
Wasser und Mehrwertsteuer: die Sätze im Überblick
| Wasser bzw. Leistung | Satz | Grund |
|---|---|---|
| Trinkwasser aus der Leitung | 7 % | Anlage 2 Nr. 34, Position 2201 90 00 |
| Grundpreis, Zählermiete des Wasserversorgers | 7 % | Nebenleistung zur Wasserlieferung |
| Legen eines Hausanschlusses | 7 % | EuGH 2008, Teil der Wasserlieferung |
| Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser in Flaschen | 19 % | Nr. 34 nimmt Fertigpackungen aus |
| Heilwasser | 19 % | Nr. 34 nimmt Heilwasser aus |
| Wasser in Gallonen für Wasserspender | 19 % | Fertigpackung |
| Abwassergebühr der Gemeinde | keine USt | hoheitliche Tätigkeit |
| Abwasser- oder Grubenentleerung durch private Firma | 19 % | sonstige Leistung, nicht begünstigt |
| Wasserfilter, Wassersprudler, CO₂-Zylinder | 19 % | nicht in Anlage 2 |
Leitungswasser: warum 7 %?
Die Anlage 2 zum UStG begünstigt unter Nr. 34 „Wasser“ der Unterposition 2201 90 00 – ausgenommen sind Trinkwasser einschließlich Quell- und Tafelwasser in Fertigpackungen für Verbraucher, Heilwasser und Wasserdampf. Übrig bleibt im Wesentlichen das Wasser aus dem öffentlichen Netz. Der Gesetzgeber behandelt die Versorgung mit Leitungswasser damit als Grundbedarf, abgefülltes Wasser dagegen wie andere Getränke (Mehrwertsteuer auf Getränke).
Zur Wasserlieferung gehören auch Leistungen, die mit ihr zusammenhängen: Grundpreis, Bereitstellungspreis und Zählermiete teilen den Satz von 7 %. Für das Legen des Hausanschlusses hat der EuGH (Urteil vom 3.4.2008, C-442/05) entschieden, dass es Teil der Wasserlieferung ist; der BFH hat dies übernommen. Bauherren zahlen für den Anschluss an das Trinkwassernetz daher 7 %.
Damit steht Leitungswasser in einer Reihe mit den meisten Lebensmitteln, für die ebenfalls der ermäßigte Satz von 7 % gilt. Wer als Unternehmer Wasser an Dritte weiterliefert, etwa ein Campingplatz mit separater Abrechnung, wendet ebenfalls 7 % an.
Mineralwasser: warum 19 %?
Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser in Flaschen gelten als abgepackte Getränke. Für eine Flasche zu 0,99 € bedeutet das:
0,99 € ÷ 1,19 = 0,83 € netto; Mehrwertsteuer 0,16 €
Mit 7 % läge derselbe Nettopreis bei 0,89 € brutto. Leitungswasser ist im Vergleich um ein Vielfaches günstiger: Bei 2,10 € netto je Kubikmeter kostet ein Liter inklusive 7 % rund 0,22 Cent.
Abwasser: hoheitlich und meist steuerfrei
Die Abwasserbeseitigung ist in Deutschland eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Erheben Kommunen, Zweckverbände oder kommunale Eigenbetriebe dafür öffentlich-rechtliche Gebühren, handeln sie hoheitlich und sind insoweit keine Unternehmer – auf der Gebühr steht keine Umsatzsteuer. Das gilt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser gleichermaßen.
Seit 2017 regelt § 2b UStG die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu. Viele Kommunen nutzen noch eine Übergangsregelung, die nach aktuellem Recht für Umsätze bis 31. Dezember 2026 gilt. Für die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Pflichtaufgabe ändert sich nach überwiegender Einschätzung auch ab 2027 in der Regel nichts. Anders ist es, wenn eine private Firma die Leistung im eigenen Namen gegenüber dem Kunden erbringt, etwa bei der Leerung einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube: Dann fallen 19 % an.
Wasserversorger und Abwasser getrennt: Die Trinkwasserversorgung ist dagegen eine unternehmerische Tätigkeit, auch wenn Stadtwerke sie erbringen. Deshalb weist eine gemeinsame Rechnung oft Wasser mit 7 % und Abwasser ohne Umsatzsteuer aus.
Beispiel: So ist eine Wasserrechnung aufgebaut
| Position | Netto | USt | Brutto |
|---|---|---|---|
| Trinkwasser 80 m³ × 2,10 € | 168,00 € | 11,76 € | 179,76 € |
| Grundpreis Wasser (12 Monate) | 60,00 € | 4,20 € | 64,20 € |
| Schmutzwassergebühr 80 m³ × 3,20 € | 256,00 € | – | 256,00 € |
| Niederschlagswassergebühr 100 m² × 0,80 € | 80,00 € | – | 80,00 € |
| Summe | 564,00 € | 15,96 € | 579,96 € |
Monatliche Abschläge enthalten bereits 7 % Umsatzsteuer; der Versorger führt sie nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG schon bei Vereinnahmung ab und verrechnet sie mit der Jahresabrechnung. Hintergrund: Anzahlungen und Umsatzsteuer.
Vermieter und Unternehmen
Vermieter legen Wasser und Abwasser über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um. Bei steuerfreier Wohnungsvermietung ist die Umlage unselbständiger Teil der Miete und ebenfalls steuerfrei; der Vermieter kann die 7 % aus der Wasserrechnung dann nicht als Vorsteuer abziehen. Hat er bei gewerblicher Vermietung zur Steuerpflicht optiert, gelten für die Nebenkosten 19 % wie für die Miete (Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung).
Unternehmen mit Vorsteuerabzug ziehen die 7 % aus der Wasserrechnung als Vorsteuer ab. Für Gastronomen gilt: Leitungswasser, das am Tisch berechnet wird, kostet 19 %, weil Getränke von der Ermäßigung für Restaurantleistungen ausgenommen sind (Getränke in der Gastronomie).
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer ist auf Wasser?
Leitungswasser kostet 7 %, Mineral-, Quell- und Tafelwasser in Flaschen sowie Heilwasser 19 %.
Ist auf Abwasser Mehrwertsteuer?
Bei öffentlich-rechtlichen Gebühren der Gemeinde oder eines Zweckverbands in der Regel nicht, weil die Abwasserbeseitigung hoheitlich ist. Private Entsorger berechnen 19 %.
Welcher Steuersatz gilt für den Wasser-Hausanschluss?
7 %. Nach EuGH und BFH ist das Legen des Hausanschlusses Teil der Wasserlieferung.
Warum kostet Mineralwasser mehr Mehrwertsteuer als Leitungswasser?
Die Anlage 2 zum UStG nimmt Wasser in Fertigpackungen vom ermäßigten Satz aus. Es wird wie andere abgefüllte Getränke mit 19 % besteuert.
Quellen
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2 Nr. 34 zum UStG – gesetze-im-internet.de
- EuGH, Urteil vom 03.04.2008, C-442/05 (Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien)
- § 2b UStG und § 27 Abs. 22 und 22a UStG (Übergangsregelung bis 31.12.2026)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.1