Mehrwertsteuer bei Handwerkerleistungen

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Handwerkerleistungen unterliegen in Deutschland dem Regelsatz von 19 % Mehrwertsteuer – auf Arbeitslohn, Material und Anfahrt gleichermaßen. Privatkunden zahlen die Mehrwertsteuer mit und können 20 % der Arbeitskosten inklusive Steuer über § 35a EStG absetzen; Firmenkunden ziehen die Steuer als Vorsteuer ab oder schulden sie bei Bauleistungen selbst (Reverse Charge).

Handwerkerrechnung: Netto in Brutto

Rechenrichtung
Steuersatz
Nettobetrag2.060,00 €Mehrwertsteuer (19 %)391,40 €Bruttobetrag2.451,40 €

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuersatz: 19 % für Reparatur, Montage, Renovierung und Material. Ermäßigungen gibt es nur in Sonderfällen (z. B. 0 % auf Photovoltaikanlagen).
  • Privatkunden: Steuerermäßigung von 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten inkl. MwSt., höchstens 1.200 € pro Jahr (Stand Oktober 2026).
  • Firmenkunden: Vorsteuerabzug; bei Bauleistungen an andere Bauleister gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
  • Abschlagsrechnungen: Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit der Zahlung des Abschlags.
Inhalt
  1. Welche Mehrwertsteuer gilt bei Handwerkern?
  2. Beispiel: Handwerkerrechnung für Privatkunden
  3. Steuerbonus nach § 35a EStG: Mehrwertsteuer zurückholen
  4. Firmenkunden: Vorsteuer oder Reverse Charge
  5. Abschlagsrechnungen richtig versteuern
  6. Rechnungspflichten bei Arbeiten an Grundstücken
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Welche Mehrwertsteuer gilt bei Handwerkern?

Handwerksbetriebe erbringen meist Werklieferungen (Arbeit mit eigenem Material) oder sonstige Leistungen (nur Arbeit). Beides unterliegt dem Regelsatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Material ist dabei Teil der einheitlichen Leistung und wird nicht anders besteuert als der Arbeitslohn.

LeistungSteuersatzHinweis
Reparatur, Wartung, Renovierung19 %Regelfall
Material, Ersatzteile, Anfahrt19 %Teil der Leistung
Lieferung und Installation einer PV-Anlage auf Wohngebäuden0 %§ 12 Abs. 3 UStG, siehe Photovoltaik
Zahntechniker-Leistungen7 %§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG
Bauleistung an einen anderen BauleisterReverse ChargeKunde schuldet die Steuer, § 13b UStG

Ist der Handwerker Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €), stellt er keine Umsatzsteuer in Rechnung.

Beispiel: Handwerkerrechnung für Privatkunden

Ein Sanitärbetrieb tauscht im Bad eines Einfamilienhauses die Armaturen aus.

PositionNetto19 % MwSt.Brutto
Arbeitslohn (16 Std. à 75,00 €)1.200,00 €228,00 €1.428,00 €
Anfahrt60,00 €11,40 €71,40 €
Material800,00 €152,00 €952,00 €
Summe2.060,00 €391,40 €2.451,40 €

Begünstigt nach § 35a Abs. 3 EStG sind Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer: 1.428,00 € + 71,40 € = 1.499,40 €. Davon 20 % ergibt eine Steuerermäßigung von 299,88 €. Das Material (952,00 €) zählt nicht. Den Stundensatz ohne und mit Steuer rechnet der Stundensatz-Rechner um.

Steuerbonus nach § 35a EStG: Mehrwertsteuer zurückholen

Privathaushalte können 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt direkt von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Das entspricht begünstigten Arbeitskosten von 6.000 € brutto. Voraussetzungen:

Stand Oktober 2026: Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Kabinett 2.9.2026) sieht vor, den Satz für Handwerkerleistungen ab 2027 auf 15 % zu senken; der Höchstbetrag läge dann bei 900 €. Für das Beispiel oben ergäben sich 224,91 € statt 299,88 €. Beschlossen ist die Änderung noch nicht.

Ausführliche Anleitung: Handwerkerkosten absetzen inklusive Mehrwertsteuer.

Firmenkunden: Vorsteuer oder Reverse Charge

Beauftragt ein Unternehmen einen Handwerker für sein Betriebsgebäude, berechnet der Handwerker normalerweise 19 % Umsatzsteuer. Der Auftraggeber zieht diese als Vorsteuer ab, wenn er selbst steuerpflichtige Umsätze ausführt und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Ärzte, Versicherungsmakler oder Vermieter von Wohnungen haben dagegen keinen oder nur einen anteiligen Vorsteuerabzug – für sie ist die Steuer ein echter Kostenfaktor.

Reverse Charge unter Handwerkern

Erbringt ein Handwerker eine Bauleistung an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt – etwa der Elektriker als Subunternehmer eines Generalunternehmers –, kehrt sich die Steuerschuld um (§ 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 Satz 2 UStG). Der Handwerker stellt eine Nettorechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der Auftraggeber meldet die Steuer an und zieht sie zugleich als Vorsteuer ab.

Ob ein Auftraggeber „Bauleister“ ist, zeigt in der Praxis die Bescheinigung USt 1 TG. Abgrenzung, Nachweis und typische Grenzfälle erklärt die Seite Bauleistungen und Reverse Charge. Reine Reparaturen bis 500 € netto gelten nicht als Bauleistung. Für Privatkunden kommt Reverse Charge nie in Betracht.

Abschlagsrechnungen richtig versteuern

Bei größeren Aufträgen verlangen Handwerker Abschläge nach Baufortschritt. Umsatzsteuerlich gilt die Mindest-Istversteuerung: Die Steuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Abschlag vereinnahmt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Der Auftraggeber darf die Vorsteuer abziehen, sobald er gezahlt hat und eine Rechnung vorliegt.

RechnungNettoUSt. 19 %Brutto
1. Abschlag10.000,00 €1.900,00 €11.900,00 €
2. Abschlag15.000,00 €2.850,00 €17.850,00 €
Schlussrechnung gesamt30.000,00 €5.700,00 €35.700,00 €
abzüglich Abschläge−25.000,00 €−4.750,00 €−29.750,00 €
Restzahlung5.000,00 €950,00 €5.950,00 €

In der Schlussrechnung müssen die vereinnahmten Abschläge und die darauf entfallende Steuer abgezogen werden (§ 14 Abs. 5 UStG). Fehlt der Abzug, schuldet der Handwerker die doppelt ausgewiesene Steuer nach § 14c UStG – mehr dazu unter Anzahlungen und Umsatzsteuer und falsch ausgewiesene Umsatzsteuer. Bei größeren Bauvorhaben lohnt eine Prüfung der Rechnungsvorlagen durch die Steuerberatung.

Rechnungspflichten bei Arbeiten an Grundstücken

Alle übrigen Pflichtangaben: Pflichtangaben auf Rechnungen.

Häufige Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer berechnen Handwerker?

19 % auf Arbeitslohn, Material und Anfahrt. Kleinunternehmer berechnen keine Umsatzsteuer; für PV-Anlagen auf Wohngebäuden gilt 0 %.

Kann ich die Mehrwertsteuer auf der Handwerkerrechnung absetzen?

Als Privatperson indirekt: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich Mehrwertsteuer mindern die Einkommensteuer, höchstens um 1.200 € pro Jahr. Unternehmen ziehen die Steuer als Vorsteuer ab.

Gilt Reverse Charge, wenn ein Handwerker für eine Firma arbeitet?

Nur wenn es sich um eine Bauleistung handelt und der Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Für ein Büro, einen Laden oder eine Arztpraxis wird normal mit 19 % abgerechnet.

Wann muss der Handwerker die Umsatzsteuer auf eine Abschlagszahlung abführen?

In der Voranmeldung für den Zeitraum, in dem die Zahlung eingegangen ist – unabhängig davon, ob die Arbeit schon fertig ist.

Quellen

  • § 12 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 13b, § 14 Abs. 2, 4 und 5, § 14c UStG
  • § 35a Abs. 3 und 4 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen)
  • Bundesregierung: Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinettsbeschluss vom 2.9.2026
  • Abschnitt 13b.2 UStAE (Bauleistungen)